Das erwartet Sie hierWas kostet die ideale Zahnzusatzversicherung im Vergleich, was ist abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten. Inhalt dieser Seite |
Das Wichtigste in Kürze
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen oft weniger als 20 % der Behandlungskosten, somit muss oft ein großer Anteil in Eigenleistung erbracht werden. Eine Zahnzusatzversicherung hingegen übernimmt zumeist den Eigenteil ganzheitlich oder teilweise. Die Monatsbeiträge können je nach Alter und Umfang verhältnismäßig hoch ausfallen, daher ist es oftmals profitabler eine Zahnzusatzversicherung im jungen Alter abzuschließen.
Zahnzusatzversicherung im Vergleich: Die besten Tarife für schöne Zähne | Stiftung Warentest |
Leistungen für Zahnbehandlungen im VergleichDie Leistungen für Zahnbehandlungen werden oftmals völlig unterschätzt. Als Otto-Normal-Verbraucher gehen Sie in erster Linie davon aus, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse zahnärztliche Behandlungen abdeckt. Im Grunde ist das auch der Fall, allerdings übernimmt die Krankenkasse nur die Grundversorgung. Sämtliche Zusatzleistungen müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie zum Beispiel eine Wurzelbehandlung vor sich haben, bei der bereits im Vorfeld feststeht, dass dieser Zahn nur durch einen aufwendigen Eingriff gerettet werden kann, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, da diese das Ziehen des Zahnes bevorzugen. Demnach ist auch bei solchen Eingriffen ratsam, auf den Anteil der Versicherung zu achten. |
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Zahnärztliche Leistung |
Kosten |
Anteil 70 % |
Anteil 80 % |
Anteil 90 % |
Paradontose Behandlung |
200 - 1.000 € |
700 €* |
800 €* |
900 €* |
Wurzelbehandlung |
200 - 1.000 € |
700 €* |
800 €* |
900 €* |
Kunststoff-Füllung |
50 - 250 € |
175 €* |
200 €* |
225 €* |
Professionelle Zahnreinigung |
50 - 150 € |
105 €* |
120 €* |
135 €* |
Trotz der Tatsache, dass eine professionelle Zahnreinigung als effektive Maßnahme zur Zahngesundheit angesehen wird und mindestens zweimal im Jahr empfohlen wird, gewähren nur wenige Krankenkassen einen finanziellen Beitrag für diese Leistung. Normalerweise müssen die Kosten für eine Zahnreinigung von 80-120 Euro pro Sitzung selbst getragen werden.
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Bevor wir ins Detail gehen, fassen wir kurz zusammen, welche Leistungen eine Zahnzusatzversicherung im generellen abdeckt.
Die Leistungen beziehen sich im weitesten Sinne auf die Kostenerstattung zahnärztlicher Behandlungen, welche von den gesetzlichen Krankenkassen, kurz GKV, nicht oder nur teilweise erstattet werden.
Bedeutet für Sie im Klartext, dass eine Zahnzusatzversicherung Ihnen helfen soll, die Kosten ganzheitlich oder zumindest anteilig zu erstatten.
Wissenswert! Zahnzusatzversicherungen übernehmen ebenfalls private zahnärztliche Leistungen, welche von der gesetzlichen Krankenkasse vollkommen ausgeschlossen sind. |
Die Kieferorthopädie
(Einlagefüllungen, Inlays und Onlays)
Auf Ihren Wunsch können Sie ebenfalls im Versicherungsschutz, die anfallenden Kosten für eine Kieferorthopädie einschließen. Ab dem 18. Lebensjahr werden anfallende Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Auch vor dem 18ten Lebensjahr werden die Kosten nur teilweise übernommen.
Wenn Sie in Folge eines Unfalls beim Sport einen Zahnverlust erleiden, müssten Sie ohne diesen Versicherungsschutz die Kosten vollständig alleine tragen. Mit einer Zahnzusatzversicherung sind Sie allerdings vor diesen Kosten geschützt.
Die Prophylaxe oder auch „professionelle Zahnreinigung“
(Parodontosebehandlungen, Prophylaxe)
Mittlerweile stechen die ein oder anderen gesetzlichen Krankenkasse, mit der vollständigen oder teilweisen Übernahme der anfallenden Kosten einer professionellen Zahnreinigung, heraus. Jedoch existieren immer noch genügend Krankenkassen, welche nicht einmal einen Zuschuss gewähren. Die Zahnreinigung wird zur Erhaltung gesunder Zähne, mindestens 1-2 Zahl jährlich von Zahnärzten empfohlen.
Je nach Arztpraxis können die Kosten einer solchen Behandlung unterschiedlich ausfallen. In der Regel belaufen sich die Kosten dabei allerdings im höheren zweistelligen Bereich. Demnach schrecken einige Patienten davor zurück, die Kosten 1 bis 2 im Jahr in die Hand zu nehmen. Die Reinigung selbst ist allerdings unglaublich wichtig, da diese unter anderem Zahnzwischenräume reinigt, an die Sie nur schwer gelangen. Somit können präventiv Erkrankungen vorgebeugt werden.
Aus diesem Grund ist es unerlässlich auf eine volle Kostenerstattung bei Abschluss, einer Zahnzusatzversicherung, zu achten.
Die Übernahme von Wurzelbehandlungen
(Wurzelbehandlungen)
Ein Zuschuss zur Wurzelbehandlung erhalten Sie nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen, wenn es sich dabei um einen erhaltungswürdigen Zahn handelt. Andernfalls müssen Sie ohne Zusatzversicherung die Kosten vollständig alleine tragen.
Die Übernahme von Kunststofffüllungen
(Kunststofffüllungen)
Ebenfalls in diesen Fällen werden die Kosten nur dann und begrenzt von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich dabei um einen Zahn im sichtbaren Bereich handelt (Vorderzähne). Als gesetzlich versicherter Patient müssen Sie mindestens mit einem Eigenanteil von 50 % rechnen. Zum Vergleich, kann Ihnen eine Zahnzusatzversicherung bis zu 100 % der Kosten erstatten.
Die Zahnstaffel bezieht sich auf die anfängliche Begrenzung der Beträge oder Leistungen in den ersten Jahren einer Versicherung. Dies bedeutet, dass unabhängig von der prozentualen Erstattungsrate (z. B. 100 Prozent) die Versicherung nur einen Höchstbetrag für die versicherten Leistungen zahlt. Dies tritt häufig bei Tarifen auf, die auf die Wartezeit verzichten.
Ein Beispiel für eine solche Zahnstaffel könnte wie folgt aussehen:
Versicherungsjahr Erstattungsgrenze
1.- 3. 3.000 €
3. - 4. 6.000 €
ab 5. wie vertraglich vereinbart (z. B. ohne Begrenzung)
Besonders im Erwachsenenalter ist die Kostenerstattung für einen Zahnersatz besonders wichtig. Die Kosten für einen Zahnersatz können schnell hohe Beträge einfordern, 3.500 € sind dabei nicht unbedingt eine Seltenheit. In diesem Betrag sind weder die Arbeitsleistung des Zahnarztes selbst eingerechnet, noch die Kosten für Laboruntersuchungen und Material. Ohne eine Zahnzusatzversicherung liegt der Eigenanteil hierbei bei ca 3.000 €. Sofern Sie bei Ihrer Tarifauswahl auf einen guten Tarif achten, kann Ihnen durchaus 80 - 100 % der Gesamtkosten erstattet werden.
Quelle Bild: DFV Deutsche Familienversicherung AG
Dennoch ist es wichtig, dass Sie für sich die Frage klären, wie es um Ihre finanziellen Mittel steht. Selbst wenn Sie einen Tarif wählen, welcher eine Zahnersatzleistung zu 70% übernimmt, bringt Ihnen das wenig, wenn Sie die restlichen 30 % Eigenleistung überhaupt nicht tragen können.
Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht mit verschiedenen zahnärztlichen Leistungen bereitgestellt, welche deutlich macht, wie wichtig ein hoher Übernahmeanteil, durch die Versicherer ist:
Zahnärztliche Leistung |
Kosten |
Anteil 70 % |
Anteil 80 % |
Anteil 90 % |
Implantat |
2.500 - 4.500 € |
3.150 €* |
3.600 €* |
4.050 €* |
Brücke |
1.000 - 2.500 € |
1.750 €* |
2.000 €* |
2.250 €* |
Krone |
500 - 1.000 € |
700 €* |
800 €* |
900 €* |
Inlay |
500 - 1.000 € |
700 €* |
800 €* |
900 * |
*Prozentual berechnet an den maximal anfallenden Kosten der jeweiligen zahnärztlichen Leistung
Wie Sie sicherlich beim Betrachten der Tabelle feststellen, hat die tarifliche Übernahme der Leistungen einen hohen Einfluss auf Ihren Eigenanteil. Beim Vergleich für eine Implantats Leistung von 4.500 € liegt der Unterschied bei einem Anteil von 70 % gegenüber einem Anteil von 90 % bei 900 €! Das sind am Ende 900 € weniger Eigenanteil für Sie! Achten Sie also unbedingt darauf, dass Ihr Tarif einen möglichst hohen Anteil abdeckt.
Auch für Zahnbehandlungen haben wir selbstverständlich eine Übersicht vorbereitet:
Zahnärztliche Leistung |
Kosten |
Anteil 70 % |
Anteil 80 % |
Anteil 90 % |
Paradontose Behandlung |
200 - 1.000 € |
700 €* |
800 €* |
900 €* |
Wurzelbehandlung |
200 - 1.000 € |
700 €* |
800 €* |
900 €* |
Kunststoff-Füllung |
50 - 250 € |
175 €* |
200 €* |
225 €* |
Professionelle Zahnreinigung |
50 - 150 € |
105 €* |
120 €* |
135 €* |
*Prozentual berechnet an den maximal anfallenden Kosten der jeweiligen zahnärztlichen Leistung
Wenn Sie regelmäßig Ihren Zahnarzt aufsuchen haben Sie sicherlich schon öfters den Rat erhalten mindestens zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung (PZR) durchführen zu lassen. Die PZR ist dabei keinerlei „Werbegag“ der Zahnärzte, sondern viel mehr der Grundstein für langanhaltend gesunde Zähne. Die regelmäßige Durchführung einer professionellen Zahnreinigung beugt nachweislich Erkrankungen vor.
Gute Zahnzusatzversicherung gewähren durchaus eine Erstattung der Reinigungen pro Jahr. Im Sinne Ihrer Zahngesundheit lohnt sich daher schon die jährliche Behandlung in Form einer professionellen Zahnreinigung.
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Wartezeiten?
Oftmals müssen Patienten, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen, mit einer Wartezeit rechnen. Das bedeutet, dass die Versicherung erst nach Ablauf dieser Wartezeit für Behandlungen und andere Leistungen aufkommt. Die übliche Wartezeit beträgt häufig drei Monate. Jedoch entfällt die Wartezeit grundsätzlich bei Zahnersatz oder einer zahnärztlichen Behandlung aufgrund eines Unfalls. Es gibt jedoch auch Angebote ohne Wartezeit, bei denen sogenannte Sofortleistungen oder Sofortzuschüsse gewährt werden. Weitere Informationen zu solchen Tarifen finden Sie im Kapitel "Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit". |
„Sie sollten darüber informiert sein, dass sich einige Versicherungsgesellschaften einer Art „Vorprüfung“ bedienen. Bedeutet, für Sie im Klartext, dass Sie unter anderem bereits getätigte Behandlungen in einem Gesundheitsbogen angeben müssen. Falls aufgrund der Vielzahl der Behandlungen, die Leistungserfüllung entsprechend absehbar ist, kann es sein, dass Sie von der ein oder anderen Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden oder Sie lediglich Angebote mit horrenden Beitragszahlungen erhalten.“
Dennis Becker Dennis Becker Berater |
Grundsätzlich profitiert nahezu jeder von einer Zahnzusatzversicherung. Die meisten von uns kommen früher oder später in eine Lebenslage, in der ein Zahnersatz unumgänglich ist. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie mindestens mit einem Eigenanteil von 50 % rechnen. Besonders in Hinsicht auf einen hochwertigen Zahnersatz fallen die Zuschüsse einer gesetzlichen Krankenversicherung recht gering aus.
Des Weiteren werden von den meisten Krankenkassen, prophylaktische Maßnahmen zur Vorsorge und Erhalt Ihrer gesunden Zähne, nur anteilig oder gar nicht übernommen.
Zu guter Letzt ist der allgemeine Gesundheitszustand Ihrer Zähne ein Faktor, welchen Sie in Ihre Entscheidung mit einfließen lassen sollten. Wenn Sie über die Jahre bereits mehrfach in Behandlungen waren, kann sich für Sie zukünftig eine Zahnzusatzversicherung lohnen.
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Zahnbehandlungen sind absehbar und teuer
Für viele Menschen ist es absehbar, dass teure Zahnbehandlungen erforderlich werden. Hier sind einige Beispiele: Nach einer Wurzelbehandlung besteht ein erhöhtes Risiko, dass der behandelte Zahn letztendlich entfernt und durch ein Implantat oder eine Brücke ersetzt werden muss. Zähne, die bereits mit Füllungen versorgt wurden, benötigen häufig später Kronen oder Inlays. Ältere Kronen, Brücken oder anderer Zahnersatz müssen irgendwann ausgetauscht werden, normalerweise nach etwa 15 oder 20 Jahren. Personen mit Parodontitis verlieren oft frühzeitig Zähne und benötigen Ersatzbehandlungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Zahnbehandlungen oft mit hohen Kosten verbunden sind. Während die Zuzahlungen für Kronen und Brücken noch im akzeptablen Bereich liegen, kann ein Implantat leicht ein ganzes Monatsgehalt kosten. Insbesondere im Bereich des Zahnersatzes sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen oft unzureichend (weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Was zahlen gesetzliche Krankenkassen?"). |
Es gibt keine Notwendigkeit, sich übermäßig hohe Eigenkosten für kostspielige Zahnbehandlungen oder Zahnersatz Sorgen zu machen.
Die Kosten für regelmäßige professionelle Zahnreinigungen werden übernommen.
Außerdem werden die Ausgaben für eine Zahnspange für Kinder abgedeckt.
Auf diese Weise können Sie gesunde Zähne haben, ohne sich über hohe Kosten Gedanken machen zu müssen.
„Der Verzicht auf die Wartezeit bedeutet nicht, dass zum Vertragsabschluss bereits angeratene und laufende Behandlungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden können.“
Dennis Becker Dennis Becker Berater |
Vergleichsportale sind unserer Zeit umfangreich aufgebaut. Bereits vor dem eigentlichen Vergleich können die Tarife zum Teil personalisiert auf Ihre Bedürfnisse verglichen werden. Dennoch können die Portale unter Umständen nicht alles berücksichtigen.
Demnach ist eine personalisierte Beratung an der Stelle durchaus sinnvoll. Erst wenn alle persönlichen Daten umfassend zusammengetragen wurden, können wir Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten.
Wenn Sie sich allerdings für einen Online Vergleich der Zahnzusatzversicherungen entscheiden sollten, existieren noch die sogenannten „Berechnungsvarianten“. Diese sollen Ihnen zumindest einen Anhaltspunkt bieten, um den optimalen Tarif, speziell für Sie, zu ermitteln.
Dabei werden die Varianten in „Maximale Leistung ab Beginn“ und „Günstig mit Eigenbeteiligung“ unterschieden. Bei der Variante Maximalen Leistung ab Beginn werden über einen Zeitraum von 5 Jahren, die Tarife verglichen. Hingegen werden bei der Variante Günstig mit Eigenbeteiligung, empfohlene Zahntarife über einen Zeitraum von 10 Jahren verglichen.
Wann sollten Sie die Variante „maximale Leistung ab Beginn“ wählen?
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Wann sollten Sie die Variante „günstig mit Eigenbeteiligung“ wählen?
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Am Ende obliegt es letztendlich stets Ihrer Entscheidung, ob Sie bequem ein Vergleichsportal nutzen oder eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Ganz unabhängig und abgesehen davon, dass es in unserem Interesse ist, Sie optimal zu beraten, würden wir Ihnen dennoch jederzeit eine persönliche Beratung empfehlen. Besonders in dieser Form der Versicherung ist die richtige Wahl des Tarifs von vielen Faktoren abhängig. Oftmals bemerken Sie diese Faktoren im Online Vergleich gar nicht, sodass Sie am Ende für etwas zahlen, was Ihnen gar nicht den Schutz gibt, welchen Sie tatsächlich benötigen.
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Folgende Faktoren bestimmen den Beitrag einer Wochenendhausversicherung:
Art der Versicherung: Es gibt verschiedene Arten von Zahnzusatzversicherungen mit unterschiedlichen Leistungsumfängen. Je umfangreicher die Leistungen, desto höher sind in der Regel die Kosten.
Alter: Das Eintrittsalter ist ein entscheidender Faktor für die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung. Je jünger Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto niedriger sind in der Regel die Kosten.
Gesundheitszustand: In einigen Fällen können Gesundheitsprüfungen oder -fragen Teil des Antragsprozesses sein. Bei bestehenden Zahnproblemen oder Vorerkrankungen können die Kosten steigen oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden.
Leistungsumfang: Der Umfang der Leistungen, die von der Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden, kann variieren. Beispielsweise können Leistungen wie Zahnreinigungen, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Prothesen oder Implantate enthalten sein. Ein umfangreicheres Leistungspaket führt oft zu höheren Kosten.
Selbstbeteiligung: Einige Zahnzusatzversicherungen bieten die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Dabei tragen Sie einen Teil der Kosten selbst, was zu niedrigeren Versicherungsprämien führen kann.
Versicherungsunternehmen: Die Kosten können je nach Versicherungsunternehmen variieren. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen, um die besten Leistungen zum besten Preis zu erhalten.
Alter & Wartezeit | monatlicher Beitrag |
34 Jahre / Ja | 19,60 € |
50 Jahre/ Ja | 33,88 € |
20 Jahre / Ja | 8,20 € |
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Jeder kennt es und keiner mag es gerne, der lästige Gang zum Zahnarzt wird wiedermal fällig. Ob nun zur Routineuntersuchung oder weil Sie unter Schmerzen leiden, meistens ist ein Besuch beim Zahnarzt keine freudige Aktivität. Zu allem Übel ist das Ergebnis Ihres Besuches eine anstehende Behandlung, welche von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird. Sie mussten sich also nicht nur aufrappeln, um den Zahnarzt einen Besuch abzustatten, sondern erhalten im Anschluss auch noch eine dicke Rechnung.
Je nach Behandlung und unter Berücksichtigung des Aufwands sowie der verwendeten Materialien kann diese Rechnung schnell in die Höhe schießen. Eine Zahnzusatzversicherung nimmt Ihnen zumindest die Sorgen rund um den finanziellen Aspekt. Je nach Wahl des Tarifs übernimmt die Versicherung den Großteil der anfallenden Kosten. Deshalb sind wir uns sicher, dass sich eine Zahnzusatzversicherung mehr als lohnt. Dabei gilt, je früher, desto besser für Sie.
Bevor wir Sie allerdings überzeugt haben, sich Gedanken über eine Zahnzusatzversicherung zu machen, sollten Sie unbedingt bedenken, dass bei dieser Form der Versicherung eine persönliche Beratung ratsam ist. Ihr Monatsbeitrag sowie Ihre Gesundheit sind unter anderem abhängig davon, wie gut Sie Ihren Tarif ausgewählt haben.
Genau dafür sind wir von Finanzgewissen da. Wir möchten Sie bei Ihrer Zahngesundheit unterstützen, sodass Sie völlig sorgenfrei eine zahnärztliche Behandlung in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus sollten Sie bitte die Tarife mit- und ohne Wartezeit bedenken. Ein Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, besonders mit Wartezeit, lohnt sich, nur, wenn Sie nicht unbedingt in den nächsten Wochen eine Behandlung geplant haben. Denn die Behandlung wird aufgrund der Wartezeit nicht von der Versicherung übernommen werden.
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Mit der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt man nur Leistungen der Regelversorgung erstattet. Mit einer Zahnzusatzversicherung deckt man Übernahmen oder Zuschüsse (je nach Tarif) für eine optische Zahnsarnierung, die die gesetzliche Versicherung nicht übernommen hätte.
Sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung für dienigen, die zur Abdeckung der Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch / zusätzlich ästhetische Zahnsarnierungen bevorzugen.
Empfehlenswert ist in der Regel ein Abschluss in den Dreißigern oder frühen Vierzigern, da in der Regel noch kein akuter Handlungsbedarf besteht, jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass in Zukunft teure Maßnahmen erforderlich sind , höher ist.
Ein Abschluss macht aber auch für Kindergartenkinder Sinn, da diese später bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen Rechnungen übernehmen.
Setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Der Punkt der Regelversorgung ist die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme. Vollständig kommt diese für folgende Maßnahmen auf:
Keramik- oder Kunststofffüllungen gehören nicht zur Regelversorgung.
Auch Implantate gehören nicht zur Regelversorgung, gezahlt wird nur der Festkostenzuschuss für die Lücke oder Brücke.
Manche Krankenkassen beteiligen sich freiwillig an bestimmten Maßnahmen, dies ist immer individuell abzuklären.
Zunächst möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie natürlich niemand dazu zwingen kann. ABER, sollten Sie sich bewusst entscheiden, die Gesundheitsfragen nicht oder nur teilweise auszufüllen, kann unter Umständen Ihr Antrag von der Versicherung nicht bearbeitet werden. Falls Sie jedoch alle Angaben tätigen, sollten Sie diese wahrheitsgetreu angeben. Im Falle einer Falschangabe kann dies die Kostenübernahme des Versicherungsfalls maßgeblich beeinflussen.
Tipp: Falls Sie sich in Ihrem Persönlichkeitsrecht angegriffen fühlen, können Sie auch explizit nach Tarifen ohne Gesundheitsbogen suchen.
Eine Zahnstaffel oder auch Leistungsstaffel und Summenbegrenzung genannt, gibt Ihnen Aufschluss über den maximal auszuzahlenden Betrag in den ersten Versicherungsjahren. Dabei bezieht sich der Betrag meistens auf die verschiedenen Leistungen, die im Tarif enthalten sind. Demnach werden fast alle Leistungen gleichermaßen abgedeckt. Allerdings behalten sich die Versicherungen vor, bestimmte Leistungen mit abweichenden Maximalbeträgen zu versehen. Nach 5 Jahren Versicherungszeitraum entfällt die Zahnstaffel.
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