2025
🥇 Diensthaftpflicht Beamte

Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte

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Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten.

Inhalt dieser Seite

  1. Die ideale Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte

  2. Leistungen und Deckungs­summe

  3. Kosten (inkl. Rechenbeispiele)

  4. Fazit 

 Das Wichtigste in Kürze

 


1. Die ideale Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte


 

 

Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte

 

Das Wichtigste

  • Beihilfeanspruch: Beamte erhalten je nach Bundesland 50-80% Beihilfe zu ihren Krankheitskosten, sodass lediglich eine Restkostenversicherung in der PKV abzuschließen ist.
  • Günstige Beiträge: Aufgrund des Beihilfeanspruchs zahlen Beamte in der PKV häufig deutlich niedrigere Beiträge als andere Berufsgruppen.
  • Freie Tarifwahl: In der PKV haben Beamte die Möglichkeit, Leistungen wie Zahnersatz, Chefarztbehandlung und private Klinikzimmer individuell auszuwählen.
  • Bessere Versorgung: PKV-Versicherte profitieren häufig von schnellerer Terminvergabe und umfangreicheren medizinischen Leistungen.
  • Lebenslange Versicherung: Die private Kranken­ver­si­che­rung bietet garantierten Schutz, auch im Alter, wobei die Beiträge im Rentenalter berücksichtigt werden sollten.
  • Unabhängigkeit von der GKV: Beamte sind nicht verpflichtet, in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) zu bleiben und haben die Freiheit, sich privat zu ver­sichern.
 

 

 

Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte


Die Vorteile einer guten Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte

 

 Finanzieller Schutz: Deckt Schäden ab, die Beamte während der Ausübung ihres Dienstes anderen zufügen.

 Berufliche Sicherheit: Beamte haften persönlich für Fehler im Dienst; die Versicherung übernimmt solche Haftungsfälle.

 Rechtsschutz: Deckt auch Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Beamte wegen eines Vorfalls belangt wird.

 Schutz bei Fahrlässigkeit: Auch bei unbeabsichtigten Fehlern ist der Beamte abgesichert.

 Friedensschutz: Schützt das private Vermögen vor Ansprüchen Dritter.


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2. Leistungen der Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte


Welche Leistungen sollten abgedeckt sein?

Anders bei der normalen Privathaftpflichtversicherung lässt sich bei einer Diensthaftpflichtversicherung der Leistungsumfang mittels individueller Vereinbarungen auf die persönlichen Bedürfnisse anpassen. So sollte in einer Diensthaftpflichtversicherung der Verlust von Dienstschlüsseln mit abgesichert sein. Denn bei der Schließanlage eines größeren Gebäudes kann der Verlust des Schlüssels schnell einen finanziellen Schaden von mehreren Tausend Euro verursachen. Bei einer guten Diensthaftpflichtversicherung sollte deshalb der Dienstschlüsselverlust bis 15.000 Euro Schadenssumme abgesichert sein. Gegen einen Zuschlag lassen sich ebenfalls die Haft­pflichtansprüche mitver­sichern, die aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenstände) entstehen.

Besonders für Polizisten, Soldaten und Beamte/Angestellte des Zolls ist dieser Zusatz empfehlenswert. Auch Vermögensschäden sollten in dem Versicherungsschutz mit eingeschlossen sein. Denn die meisten Schäden, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung verursacht werden, sind nicht Per­sonen- und Sachschäden, sondern reine Vermögensschäden. Gerade bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, insbesondere Richtern und Amtsleitern, sollte der Versicherungsschutz die Vermögensschadenshaftpflicht unbedingt mit abdecken. Ist ein Schaden entstanden, ist Diensthaftpflichtversicherung ist zunächst immer auf der Seite des entsprechenden Beamten/Angestellten. Bei einer Schadensersatzforderung prüft sie, ob die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer tatsächlich gerechtfertigt sind. Kann der Beamte/Angestellte nicht dafür haftbar gemacht werden, also liegt kein fahrlässiges Verschulden seitens des Beamten/Angestellten vor, werden die Schadensersatzansprüche von der Versicherung abgewehrt.

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Die Leistungen einer Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte kann man so zusammenfassen:

  • Schadenersatz: Übernahme von Forderungen, die durch fahrlässiges Handeln im Dienst entstehen (z.B. Per­sonen- oder Sachschäden).
  • Prüfung der Haftung: Die Versicherung prüft, ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Falls Ansprüche gegen den Beamten unbegründet sind, übernimmt die Versicherung die Kosten der Abwehr.
  • Rechtsschutz: Deckung von Anwalts- und Prozesskosten, wenn der Beamte vor Gericht gestellt wird.
  • Deckungs­summen: Hohe Deckungs­summen für Per­sonenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Ist eine Diensthaftpflicht für Beamte sinnvoll?

 
Bei einer Diensthaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Haft­pflichtversicherung für alle Staatsdiener. Sie soll vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen, die aus verursachten Schäden während der Dienstzeit entstehen können. Eine Privathaftpflichtversicherung reicht für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes nicht aus, um das Haftungsrisiko abzusichern. Denn die private Haft­pflicht übernimmt nur die Schäden, die als Privatperson verursacht wurden. Schäden während der Dienstzeit fallen demnach aus dem Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung.
 
 

Diensthaftpflicht – warum?

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst notwendig! "Normale" Arbeitnehmer haften nicht für Schäden während Ihrer Dienstzeit, der Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes dagegen schon. Für Schäden an Dritten während der Dienstzeit müssen Beamte selbst haften. Das Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) und §839 BGB besagen,  dass Arbeiter des öffentlichen Dienstes und Beamte für Schäden haftbar gemacht werden, die im Zuge einer Dienstpflichtverletzung entstehen. Sollte bei dem Vergehen fahrlässig gehandelt worden sein, drohen seitens des Dienstherren Regressforderungen. Die Diensthaftpflichtversicherung kann eigentlich von allem Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden, außer für Ärzte, Hebammen und Rettungssanitäter.

 

Hier mehr zum Thema Haft­pflichtversicherung!


 

Experten-Tipp:

 

„Der Verlust eines Dienstschlüssels kann zu einem kostenintensiven Austausch der Schließanlage führen, wodurch eine zusätzliche Absicherung des Dienstschlüssels empfohlen wird.

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


 

3. Was kostet eine Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte?

 


Rechenbeispiel: Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte

 

Versicherer rhion.digital
Versichterter 30-jähriger Beamter
monatlicher Beitrag 3,88 €
   
Versicherer GVO
Versichterter 30-jähriger Beamter
monatlicher Beitrag 4,52 €
   
Versicherer Württembergische
Versichterter 30-jähriger Beamter
monatlicher Beitrag 5,57 €

 


 

4. Fazit

 


Die Diensthaftpflicht- und Amtshaftpflichtversicherung sind für Beamte essenzielle Versicherungen, die einen umfassenden Schutz im Beruf bieten. Die Diensthaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Beamte im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten zufügen, während die Amtshaftpflichtversicherung die Beamten bei Pflichtverletzungen schützt, die zu Schadensersatzansprüchen führen können. Beide Versicherungen gewährleisten, dass Beamte vor finanziellen Risiken abgesichert sind und ihre beruflichen Pflichten ohne Angst vor persönlichen Haftungsansprüchen ausüben können. Dadurch wird nicht nur das individuelle Risiko minimiert, sondern auch das Vertrauen in die Beamten und die öffentliche Verwaltung gestärkt.
 

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Häufige Fragen zur Dienst- & Amtshaftpflichtversicherung!

Wer benötigt eine Diensthaftpflichtversicherung?

Alle Beamten, unabhängig vom Tätigkeitsbereich, können von dieser Versicherung profitieren. Besonders empfehlenswert ist sie für Beamte mit hohem Schadensrisiko, wie Lehrer, Polizisten oder Finanzbeamte.

 

Was deckt die Diensthaftpflichtversicherung ab?

  • Per­sonenschäden: z. B. Verletzungen von Schülern oder Bürgern im Dienst.
  • Sachschäden: z. B. Schäden an dienstlich genutztem Eigentum oder an Sachen Dritter.
  • Vermögensschäden: z. B. finanzielle Nachteile durch fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen.
  • Regressforderungen des Dienstherrn: z. B. wenn der Beamte fahrlässig handelt und der Dienstherr dafür aufkommen musste.

 

Deckt die Versicherung auch private Haft­pflichtschäden ab?

Viele Diensthaftpflichtversicherungen bieten Kombitarife an, die sowohl dienstliche als auch private Haft­pflichtansprüche abdecken. Es lohnt sich, auf solche Angebote zu achten.

 

Ist die Diensthaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben

Nein, sie ist nicht gesetzlich verpflichtend. Dennoch wird sie dringend empfohlen, da Beamte in bestimmten Fällen persönlich haftbar gemacht werden können.

 

Was ist bei der Auswahl einer Diensthaftpflichtversicherung zu beachten?

  • Höhe der Deckungs­summen
  • Umfang der abgedeckten Schadensarten
  • Inklusion von privaten Haft­pflichtleistungen
  • Berücksichtigung spezieller Berufsrisiken (z. B. für Lehrer oder Polizisten)
  • Zusatzleistungen wie Schutz bei grober Fahrlässigkeit

 


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von Pascal – zuletzt aktualisiert am 22.10.2024

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