Ist eine Behandlung erforderlich, reicht der Beamte die Rechnung bei seiner Hilfestelle ein. Letztere erstattet dann einen bestimmten Prozentsatz der Gebühren. Nur um den Rest muss sich der Beamte privat oder über seine private Leistungsversicherung kümmern. Beamte können selbst entscheiden, wie viel Behandlung bezahlt werden soll. Bei der Assistance-Versicherung kann die Kostenübernahme auf 100 % angehoben werden.