- Wie bereits kurz angeschnitten besteht unter Umständen die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis, Ihre Photovoltaikanlage als Vergleich in Ihrer bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung mit einzubinden. In manchen Tarifen ist die Anlage gegeben falls ohnehin schon Teil des Versicherungsschutzes.
Müssen Sie bei der Variante etwas beachten?
- Ja, Sie sollten auf jeden Fall den Leistungsumfang genau prüfen. Als Erweiterung der Wohngebäudeversicherung deckt dieser Schutz oft nur grundlegend Schäden ab. So kann es zum Beispiel sein, dass Ihre Anlage gegen einen Blitzeinschlag geschützt ist, nicht aber, wenn der Blitz vom Nachbarn überspringt und somit einen Kurzschluss erzeugt. Darüber hinaus kann es sein, dass die Wohngebäudeversicherung Ihre Anlage nur bis zu einer bestimmten Größenordnung schützt.