Wobei handelt es sich bei einer Unfallversicherung?
Zunächst einmal möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der Unfallversicherung um eine freiwillige Versicherung handelt. Falls Sie Opfer eines Unfalls geworden sind, zahlt sie einen festgelegten Betrag (Einmal Leistung) oder eine Unfallrente, falls Sie aufgrund der Geschehnisse dauert eingeschränkt sind. In erster Linie spielt es dabei keine Rolle, ob der Unfall auf Ihrer Arbeit und in Ihrer Freizeit passiert ist.
Ein Unfall in der Freizeit oder ein Unfall auf der Arbeit
Unabhängig davon, ob Sie sich bei Ihrem liebsten Hobby verletzt haben oder doch während des Treppensteigens auf der Arbeit, die private Unfallversicherung springt in allen nur denkbaren Unfällen ein. Und das wohl beste daran? – Sie sind weltweit zu jeder Tages- und Nachtzeit abgesichert! Hingegen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur, wenn Ihnen der Unfall, bei der Arbeit, in der Uni, beim Ehrenamt oder auf dem Weg zur Arbeit, widerfährt.
Was wird als Unfall von den Versicherungen definiert?
Eins können wir Ihnen bereits vorwegnehmen. Was als „tatsächlicher“ Unfall gilt, wird nach strengsten Kriterien, vom jeweiligen Versicherer, bewertet.
Ein plötzliches Ereignis
Als solches werden Unfälle bezeichnet, auf die Sie keinen Einfluss haben und völlig unvorhergesehen passieren. Ein gutes Beispiel ist dabei der klassische Verkehrsunfall. In der Regel planen Sie schließlich nicht einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu haben. Wenn Sie hingegen mit einer Prellung am Fuß weiterhin Skateboard fahren und sich schlussendlich doch den Fuß brechen, ist dies kein plötzliches Ereignis. Der gebrochene Fuß resultiert in diesem Beispiel aus der fehlenden Heilungsphase der Prellung und ist somit bewusst provoziert worden.
Die Krafteinwirkung von außen
Sie sind begeisterter MTB Sportler und fahren unter anderem Downhill? – Dann ist die Möglichkeit eines Aufpralls, etwa gegen einen Baum, gar nicht so unwahrscheinlich. Die Kraft, die dabei gewirkt wurde, entstand dabei von außen und nicht aus Ihrem inneren. Ein solcher Fall wäre also abgesichert. Wenn Sie allerdings einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten haben, kommt dieser Unfall aus Ihrem Inneren und zählt somit nicht als Unfall. Wirklich gute Anbieter von Unfallversicherungen, decken allerdings auch Unfälle, entstanden durch bestimmte Krankheiten, ab. Es lohnt sich also die Anbieter miteinander zu vergleichen!
Ein unfreiwilliger Unfall
Sollten Sie sich vorsätzlich verletzt haben, zählt dies nicht mit in den Versicherungsschutz.
Die Invalidität
Als Invalidität wird eine dauerhafte Gesundheitsschädigung bezeichnet. In solchen Fällen zahlt der Versicherer Ihnen die ausgemachte Summe. Als „dauerhaft“ ist ein Zeitraum von mehr als drei Jahren, ohne Aussicht auf Verbesserung, definiert. Hierunter zählen auch psychische Schäden, welche als Folge des Unfalls zurückzuführen sind.