Das erwartet Sie hierWir klären: Ist die Gebäudehaftpflichtversicherung Pflicht, welche Kosten kommen auf Sie zu und worauf Sie bei Vertragsabschluss unbedingt achten müssen.
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Das Wichtigste in Kürze
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Wenn es durch das Ablösen von Gebäudebestandteilen oder durch dessen Einsturz zu einem Schaden kommt, ist der Immobilieneigentümer für den Schadensersatz verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine mangelhafte Unterhaltung oder fehlerhafte Errichtung entstehen.
Eine Gebäudehaftpflichtversicherung sichert Besitzer von Immobilien finanziell ab, wenn Dritte im Zusammenhang mit dem Gebäude einen Schaden erleiden. Darunter fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zum Beispiel wenn sich ein Dachziegel löst und ein vor dem Haus parkendes fremdes Auto beschädigt. Oder wenn ein Fußgänger durch eine Dachlawine verletzt wird. Die Versicherung wird auch als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bezeichnet.
Die Gebäudehaftpflichtversicherung richtet sich an Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen. Wohnen Sie selbst in Ihrer Eigentumswohnung oder Ihrem Einfamilienhaus, besteht Versicherungsschutz über eine Privathaftpflichtversicherung.
Finanzieller Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Immobilie.
Prüfung der tatsächlichen Haftbarkeit durch den Versicherer.
Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen – auch vor Gericht
Bedarfsgerechter Versicherungsschutz mit hohen Versicherungssummen.
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Paragraf 836 BGB regelt die Haftbarkeit von Immobilienbesitzern. Dort wird festgehalten, dass Eigentümer eine besondere Sorgfaltspflicht haben. Sie müssen nicht nur für eine anständige Unterhaltung der Immobilie und des Grundstücks sorgen, sondern auch für eine ordnungsgemäße Errichtung. Kommt es durch die Immobilie zu einem Schaden, muss der Eigentümer finanziell für diesen aufkommen. Dabei haftet er in unbegrenzter Höhe mit seinem Privatvermögen.
Demnach schützen Sie mit einer Gebäude- und Immobilienversicherung nicht nur Ihre Investition, sondern in erster Linie auch Sie selbst. Der Schaden am Gebäude muss ohne Versicherung von Ihnen getragen werden.
Schützen Sie sich und Ihre Immobilie und lassen Sie sich von uns zur optimalen Gebäudeversicherung beraten! Wir helfen Ihnen, das richtige Maß an Leistungsumfang zu ermitteln!
Grundsätzlich ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung sehr sinnvoll, um sich vor den finanziellen Folgen nach einem Schaden zu schützen. Aber nicht jeder Gebäudebesitzer benötigt diesen Versicherungsschutz. Ein Großteil der Immobilienbesitzer ist mit einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend versichert. Denn eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung braucht nur, wer seine Immobilie nicht selbst bewohnt und diese bspw. vermietet. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht.
Eigentümergemeinschaften sollten ergänzend eine gemeinschaftliche Gebäudehaftpflichtversicherung abschließen. Zwar sichert mit der Privathaftpflicht jeder Eigentümer sein eigenes Risiko, also seine Wohnung ab, nicht aber gemeinschaftliche Wohnbereiche. Etwa das Treppenhaus.
Selbstbewohnte Immobilie | vermietete Immobilie | Eigentümergemeinschaft |
Privathaftpflicht | Gebäudehaftpflicht | Privat- & Gebäudehaftpflicht |
„Eine private Haftpflichtversicherung sollte jede Person abgeschlossen haben. Prüfen und vergleichen Sie den Leistungskatalog Ihres Versicherers gründlich, um sicherzustellen, dass Sie auch als Immobilienbesitzer ausreichend versichert sind. Unsere Experten helfen Ihnen dabei. .“
Dennis Becker Dennis Becker Berater |
Auch von unbebauten Grundstücken kann eine Gefahr ausgehen. So kann bspw. eine Pflicht zur Räumung von Gehwegen bestehen. Oder Bäume umstürzen. Deshalb sollten Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, wenn Sie Eigentümer eines unbebauten Grundstücks sind.
Es besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung. Trotzdem sollten Immobilienbesitzer sicherstellen, dass sie bei einem Schaden ordentlich versichert sind. Entweder mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder einer Privathaftpflichtversicherung.
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Das leistet die VersicherungDie Gebäudehaftpflicht leistet, wenn Dritte durch die Immobilie bzw. deren Bestandteile und mitversicherte Grundstücksteile zu schaden kommen. Versicherungsschutz besteht bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Erstattet werden die Kosten, die durch diesen Vorfall entstehen: Behandlungskosten, Schmerzensgeld und ggf. Folgekosten wie Verdienstausfall sowie Reparaturkosten oder den Ersatz der beschädigten Sache. Zusätzlich fungiert die Gebäudehaftpflicht als passiver Rechtsschutz. Der Versicherer prüft die tatsächliche Haftbarkeit seines Kunden und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen ihn ab. Notfalls auch vor Gericht. |
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Dafür leistet sie nichtIm Regelfall sind gewerblich genutzte Immobilien nicht in einem klassischen Tarif versichert. Auch besteht in folgenden Fällen kein Versicherungsschutz:
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Für die Kosten einer Gebäudehaftpflichtversicherung sind verschiedene Faktoren relevant. So spielen neben den Deckungssummen auch die versicherten Leistungen eine Rolle. Außerdem berücksichtigen die Versicherer die Risikoart, die Anzahl der Wohneinheiten, Stellplätze und Garagen sowie ggf. die Jahresbruttomiete.
Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme mindestens 5.000.000 Euro beträgt.
Ja, als Vermieter lassen sich die Kosten für eine Gebäudehaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Bewohnen Sie die Immobilie selbst und schließen eine private Haftpflichtversicherung ab, lässt sich der Beitrag über die Vorsorgeaufwände steuerlich berücksichtigen.
Tipp:
Als Vermieter können Sie den Versicherungsbeitrag anteilig auf Ihre Mieter umlegen.
Eine Versicherung muss zu Ihnen und Ihrem persönlichen Bedarf passen. Bei einer Gebäudehaftpflicht ist außerdem relevant, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder nicht. Wichtig ist, bei der Tarifwahl die Vertragsbestimmungen genau zu lesen. Achten Sie auf das Kleingedruckte, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen dabei. Denn wir wissen, worauf wir bei der Wahl geeigneter Tarife achten müssen. So können wir die beste Gebäudehaftpflichtversicherung für Ihren individuellen Bedarf finden.
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Einen Schaden müssen Sie immer zeitnah melden. Dies gilt auch, wenn Sie noch nicht wissen, ob Forderungen auf Sie zukommen. Informieren Sie den Versicherer schriftlich, per E-Mail oder über dessen Kontaktformular. Einige Gesellschaften bieten dafür auch einen speziellen Online-Kundenbereich. Alternativ können Sie einen Schaden telefonisch melden. Unterlagen wie Rechnungen oder polizeiliche Anzeigen lassen sich auch zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.
Korrekte und detaillierte Angaben erleichtern dem Versicherer die Schadensregulierung. Wir raten Ihnen außerdem, sowohl den Schaden selbst als auch den Hergang umfassend zu dokumentieren, etwa mit Fotos. Beweisstücke sollten zudem aufbewahrt werden, genauso wie beschädigtes Eigentum. Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne dabei. Wir sorgen dafür, dass die Schadensabwicklung in den richtigen Bahnen läuft, zeigen Ihnen, woraus Sie achten müssen und übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer.
Übernahme von berechtigten Schadensersatzforderungen nach einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Außerdem passiver Rechtsschutz durch Prüfung der Haftbarkeit und Abwehr unberechtigter Forderungen.
Die Gebäudehaftpflicht ist sinnvoll für alle Immobilienbesitzer, die Ihre Immobilie nicht selbst bewohnen und für Eigentümergemeinschaften. Wer selbst in der Immobilie lebt, kann sich über eine Privathaftpflichtversicherung absichern.
Die Kosten einer Gebäudehaftpflichtversicherung sind abhängig vom Tarif und den Leistungsmerkmalen. Außerdem sind risikospezifische Faktoren relevant wie die Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude.
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Ja, die Kosten für eine Gebäudehaftpflichtversicherung lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Auch wenn Sie eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben, können Sie die Prämie als Vorsorgeaufwand berücksichtigen.
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