2024
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Ge­bäude­ver­si­che­rung

Die Versicherung für Ihre Immobilie (2024)

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Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Gebäude­­versicherung, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten.

Inhalt dieser Seite

  1. Die ideale Gebäude­­versicherung

  2. Leistungen und Deckungs­summe

  3. Gebäude­­versicherung Pflicht?

  4. Kosten (inkl. Rechenbeispiele)

  5. Fazit 

 Das Wichtigste in Kürze
 
  • Der Erwerb einer eigenen Immobilie stellt für Sie die vermutlich wertvollste Investition dar, demnach sollten Sie Ihre Wertanlage unbedingt mit einer Ge­bäude­ver­si­che­rung vor finanziellen Katastrophen schützen
  • Erweiterungen wie etwa der Schutz bei Elementarschäden oder Glasbruch sind durchaus sinnvoll
  • Profitieren Sie als Vermieter: Die Beiträge der Ge­bäude­ver­si­che­rung können Sie auf Ihre Mieter umlegen und mit der Steuererklärung absetzen
  • Stiftung Warentest: Güns­tiger und guter Schutz fürs Haus

1. So sieht die ideale Gebäude­versicherung aus


 

Gebäudeversicherung Deckungssumme

 

Passende Deckungs­summe

Im Falle eines Schadens soll Ihre Ge­bäude­ver­si­che­rung genügend Geld auszahlen können, um entweder Ihr Haus wieder aufzubauen oder die entstandenen Schäden am Gebäude zu decken. Jedoch ist dies nur möglich, wenn die vereinbarte Deckungs­summe der Versicherung ausreichend hoch ist. Die optimale Deckungs­summe der Ge­bäude­ver­si­che­rung, auch Versicherungssumme genannt, sollte dem Neuwert Ihrer Immobilie entsprechen. In den folgenden Kapiteln erfahren Sie, wie Sie die Deckungs­summe kalkulieren und wie Sie bereits bei Vertragsabschluss der Versicherung sicherstellen können, dass Sie nicht unterversichert sind.

Leistungsumfang

Die optimale Ge­bäude­ver­si­che­rung wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Haus zugeschnitten. Das bedeutet, dass sie bestimmte Elemente des Gebäudes wie beispielsweise eine Solaranlage auf dem Dach abdeckt. Wenn Sie ein Carport oder einen hochwertigen Pool im Garten haben, sind auch diese in der Versicherung zum Schutz Ihrer Immobilie enthalten. Wenn Ihr Haus sich in einer Region mit Hochwassergefahr befindet, umfasst Ihre Versicherung zusätzlich den Schutz vor Elementarschäden. Beim Abschluss einer Ge­bäude­ver­si­che­rung sollten Sie daher nicht nur auf den Preis achten, sondern auch sicherstellen, dass der Leistungsumfang der Versicherung zu Ihren individuellen Anforderungen passt.

 

 

 

Gebäudeversicherung Leistungsumfang


Die Vorteile einer guten Gebäude­versicherung

 

 Der wichtigste Vorteil der Versicherung: Der finanzielle Schutz bei Schäden an Ihrer Immobilie

 Als Vermieter können Sie Kosten für die Ge­bäude­ver­si­che­rung auf den Mieter umlegen

 Einige Versicherer leisten die vereinbarte Deckungs­summe bereits ohne Wartezeit

 Gebäudebestandteile, welche fest verbaut sind, sind ebenfalls abgesichert

 Ihr Basistarif der Ge­bäude­ver­si­che­rung kann jederzeit, flexibel, mit weiteren Bausteinen erweitert werden

 Zu guter Letzt: Eine automatische Absicherung der Grundgefahren FeuerLeitungswasser sowie Sturm und Hagel


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Warum ist eine Gebäude­versicherung so wichtig?

 

Wenn wir von Finanzgewissen uns über eins einig sind, dann das jedem und damit sind explizit Sie als Leser gemeint, etwas am Wert der Investition liegt. Zweifellos stellt für Sie und die breite Masse der Bürger- / Bürgerinnen, der Erwerb einer Immobilie, die größte Investition im Leben dar. Den Sinn einer solchen Versicherung zur Absicherung Ihres Gebäudes infrage zu stellen, ist demnach beinahe rhetorisch.

Wir sind absolut sicher, dass wann immer wir über den Erwerb einer Immobilie sprechen, Sie eine Ge­bäude­ver­si­che­rung abschließen sollten. Lediglich mit Hinblick auf die tatsächliche Nutzung ist der Sinn einer solchen Versicherung zu hinterfragen. 

Am Ende können Sie nur von einem umfangreichen Schutz Ihrer Immobilie profitieren. Obgleich welcher Schadenskategorie Fall X entspricht, sind die damit anfallenden Kosten, für Reparaturen am Gebäude oder Neuanschaffungen, enorm hoch und können unter Umständen nicht von heute auf morgen gezahlt werden.

Demnach schützen Sie mit einer Gebäude- und Immobilienversicherung nicht nur Ihre Investition, sondern in erster Linie auch Sie selbst. Der Schaden am Gebäude muss ohne Versicherung von Ihnen getragen werden.

Schützen Sie sich und Ihre Immobilie und lassen Sie sich von uns zur optimalen Ge­bäude­ver­si­che­rung beraten! Wir helfen Ihnen, das richtige Maß an Leistungsumfang zu ermitteln!



Schadensregulierung durch Wohngebäude­­versicherung

Gemäß den Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. gestaltet sich die Schadenregulierung durch Wohngebäudeversicherer in den letzten Jahren je nach Risikofaktoren wie folgt:

Gefahr Schadenhöhe 2021 Schadenhöhe 2020
Feuer 1.230 Mio. € 1.240 Mio. €
Leitungswasser 3.810 Mio. € 3.370 Mio. €
Sturm/Hagel 1.130 Mio. € 920 Mio. €
Elementar 4.330 Mio. € 170 Mio. €


Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Stand: 2023)



Ideale Gebäude­versicherung finden: So gehen Sie vor

 

  1. Legen Sie die richtige Deckungs­summe der Versicherung fest, am Ende soll Ihnen die Ge­bäude­ver­si­che­rung, im Fall der Fälle, genug Mittel zur Verfügung stellen
  2. Achten Sie auf einen individuellen Leistungsumfang der Ge­bäude­ver­si­che­rung, angepasst auf Sie und Ihre Immobilie
  3. Prüfen Sie, ob gemessen an Ihrem Wohnort, ein erhöhtes Risiko durch Elementarschäden (Elementarschadenversicherung) am Gebäude besteht

2. Leistungen und Deckungs­summe der Ge­bäude­ver­si­che­rung


Diese Gefahren sind versichert

Gebäudeversicherung Feuer
Schäden durch Feuer

Kurzfassung:

  • Beinhaltet unter anderem Schutz bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Überspannung
  • Darüber hinaus wird eine Übernahme der Kosten bei Schäden durch Löschwasser und Ruß gewährleistet
  • Es besteht die Möglichkeit eines Abschlusses für eine separate Feuerversicherung

 

Im Detail:

Falls Sie jemals in die Situation eines Brandes geraten, ist nicht immer zwangsläufig die Ge­bäude­ver­si­che­rung für den Schaden zuständig. Abhängig von der Ursache liegt die Verantwortung bei den folgenden Versicherungen:

  • Die Feuerversicherung, springt ein bei Schäden am Wohngebäude sowie bei Schäden an fest verbundener Einrichtung, wie etwa der verlegte Boden im Gebäude
  • Die Haus­rat­ver­si­che­rung, springt ein bei Schäden rund um Ihren Hausrat, sprich, Ihrem Mobiliar, Kleidung und sonstige Wertgegenstände
  • Die Haft­pflichtversicherung, springt ein, wenn die Verantwortung des Feuers durch Fremdeinwirkung hervorgerufen wurde (Schadensersatzansprüche)

Die separate Feuerversicherung

  • Sie können sich im Rahmen der Ge­bäude­ver­si­che­rung auch dafür entscheiden, den Risikofaktor „Feuer“ separat bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Die Vorteile separaten Versicherung beschränken sich dabei allerdings weitestgehend nur noch auf Gewerbeimmobilien. Als Privatperson sollten alle relevanten Schäden durch Feuer bereits in der Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt sein.

 


Gebäudeversicherung LeitungswasserSchäden durch Leitungswasser 

Kurzfassung:

  • Abdeckung von Schäden durch wasserführende Leitungen sowie die dazugehörigen Anlagen
  • Erweiterbare Abdeckung durch Wasserschäden von Wasserbetten und Aquarien

 

Lassen Sie uns mit etwas Positiven beginnen. In der klassischen Ge­bäude­ver­si­che­rung sind Schäden durch Leitungswasser grundsätzlich im Basistarif inkludiert. Jedoch müssen Sie auch hier differenzieren, denn wie so oft kommt es am Ende auf die Details an.

Doch was genau ist nun mit Details gemeint?

  • Die Versicherer behalten sich grundsätzlich vor, welche Leitungen letztendlich Gegenstand des Versicherungsschutzes sind. Insbesondere wo das Wasser ausgetreten ist und wo es zu einem Schaden gekommen ist, ausschlaggebend für die Ge­bäude­ver­si­che­rung.

 

Tipp: Achten Sie darauf, ob Sie in Ihrem Versicherungsvertrag einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit inkludiert haben. Mit diesem Zusatz wird der Schutz durch die Ge­bäude­ver­si­che­rung zusätzlich angehoben.

Im Zuge eines klassischen Rohrbruches deckt die Ge­bäude­ver­si­che­rung die entstandenen Schäden an der Immobilie ab. Rohre verschleißen und bei zu hohen Minusgraden können die ohnehin porösen Rohre auch mal platzen. Die Folgeschäden eines Rohrbruches können je nach Ausmaß bis zur Unbewohnbarkeit der Immobilie führen. Demnach ist der Schutz vor Leitungswasser in der Versicherung definitiv nicht zu unterschätzen.

 

 

Gebäudeversicherung SturmSturm / Hagel

Kurzfassung:

  • Versicherungsschutz gilt erst ab einer Windstärke von 8 (Beweispflicht muss dabei von Ihnen erbracht werden)
  • Hagelschäden sind von der Ge­bäude­ver­si­che­rung unabhängig von der Windstärke abgedeckt

 

Ebenso wie Feuer und Leitungswasserschäden sind Sturm und Hagelschäden am Haus grundsätzlich im Basisschutz einer Ge­bäude­ver­si­che­rung inkludiert. Jedoch kommen mit einem Sturm- / Hagelschaden einige Pflichten auf Sie als Immobilienbesitzer zu, welche wir im Verlauf noch näher erörtern.

In der Vergangenheit kannte man Tornados und heftige Stürme beinahe nur aus den Nachrichten, wenn wiederholt amerikanische Bundesstaaten betroffen waren. Mit der globalen Erwärmung ist dies allerdings nicht mehr nur abseits von Europa der Fall. Sowohl in vielen anderen Ländern als auch in Deutschland sind Sturm- und Hagelschäden am Gebäude keine Seltenheit mehr. Insbesondere deswegen können je nach Ihrem Wohnort und dem damit verbundenen Risiko die Beiträge zur Versicherung massiv erhöht ausfallen. In Anbetracht der anhaltenden globalen Erwärmung ist dennoch ratsam, mit Blick auf die Zukunft frühzeitig in solch einen Schutz zu investieren.

Die folgenden Leistungen sind Inhalt des Sturm & Hagel Schutzes:

  • Schäden an fest verbauten Gebäudeteilen (z. B. Rollläden)
  • Zerbrochene Fensterscheiben
  • Schäden an versicherten Nebengebäuden
  • Generelle Schäden am Haus selbst (Dach, Mauerwerk etc.)
  • Brände durch Blitzschlag sowie abhängig vom Tarif, Schutz bei Gewitterschäden wie z. B. Schäden durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss

Grundsätzlich klingt das erst einmal, für Sie durchweg positiv, jedoch gibt es bei der Deckung von Sturm- und Hagelschäden eine spezielle Besonderheit.

Als Versicherungsnehmer sind Sie nur dann versichert, wenn der Schaden, nachweislich, durch eine Windstärke von 8 oder höher und einer Geschwindigkeit von mindestens 63 km/h entstanden ist. Darüber hinaus sind Sie als Versicherungsnehmer gegenüber der Ge­bäude­ver­si­che­rung in der Beweispflicht, dass die genannten Voraussetzungen eingetroffen sind.


Alle Leistungen der Gebäude­versicherung im Detail

 

Einbruch Feuer Leitungswasser
Sturm Wasserschaden Vandalismus

Ge­bäude­ver­si­che­rung - Dies ist mitversichert

 

In den Versicherungsumfang einer Ge­bäude­ver­si­che­rung fallen nicht nur das eigentliche Haus selbst, also das gesamte Bauwerk von den Fundamenten über die Wände bis hin zum Dach, sondern auch fest installierte Bestandteile des Gebäudes wie:

  • Terrassen, Balkone, Wintergärten
  • Carports, Garagen, Schuppen
  • Ladestationen für Elektroautos
  • Gewächshäuser der Immobilie 
  • Einbaumöbel, wie beispielsweise eine Einbauküche
  • Fahrstühle 
  • Treppenlifte im Gebäude
  • Mülltonnen und Briefkästen

Anbauten melden und mitver­sichern

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nach Abschluss Ihrer Ge­bäude­ver­si­che­rung weitere Gebäudeteile wie beispielsweise ein Nebenhaus oder eine Garage zu Ihrem Haus hinzufügen, informieren Sie Ihre Versicherung umgehend darüber. Dadurch können diese neuen Elemente in den Versicherungsschutz aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind.



Leistungsumfang mit Zusatzbausteinen erweitern

 

 

Gebäudeversicherung Elementarschaden

 

Absicherung gegen Elementarschäden

Wann immer Sie und Ihre Immobilie aufgrund Ihrer wohnlichen Lage mehr als andere von Naturgewalten betroffen sind, lohnt sich eine zusätzliche Absicherung gegen Elementarschäden für das Gebäude.

Zu den Naturgewalten zählen dabei besonders die folgenden:

  • Erdbeben sowie Erdrutsch
  • Schneelawinen
  • Überschwemmungen durch Hochwasser

Achtung! Einige Versicherer können allerdings mitunter den Zusatz zur Umsetzung von bestimmten Sicherheitsvorkehrungen fordern, um den vollständigen Schutz zu gewährleisten. Eine beispielhafte Maßnahme dafür ist der Einbau von Rückstauklappen zum Schutz vor Überschwemmungen.

 

 

Gebäudeversicherung Glasbruch

 

Glasbruch­versicherung

Haben Sie spielende Kinder in Ihrem Haus? Dann sollten Sie unbedingt über eine Glasbruchversicherung nachdenken. Ein Ball kann schnell zu einem Bruch der Fensterscheibe führen. Glasbruchschäden am Gebäude sind nämlich nicht in einer generellen Ge­bäude­ver­si­che­rung mit abgedeckt. Möchten Sie als Immobilienbesitzer dagegen ebenfalls geschützt sein, sollten Sie sich genauer über diese Erweiterung der Versicherung informieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Im Leistungsumfang der Versicherung enthalten sind fertig eingesetzte sowie montierte Scheiben und Platten aus Glas. Dazu zählen unter anderem die folgenden:

  • Wintergärten
  • Fenster
  • Spiegel
  • Glasplatten in Vitrinen, auf Tischen oder anderen Möbeln
  • Glasbausteine sowie Profilbaugläser

 

 

Gebäudeversicherung Photovoltaik

 

Photovoltaik­anlage mitver­sichern

Sofern Sie über eine Photovoltaikanlage verfügen, sollten Sie über eine extra Absicherung der Anlage nachdenken. In dieser separaten Erweiterung der Ge­bäude­ver­si­che­rung ist die Anlage gleichermaßen wie das Gebäude von Gefahren geschützt.

 

 


Diese Gebäudetypen können versichert werden

 

Bungalow Doppelhaushälfte Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus Ferienhaus Gewerbe
Haus­verwaltung Holzhaus Hotel

 


 

Experten-Tipp:

 

„Es ist wichtig für Versicherungsnehmer zu berücksichtigen, dass es für eine Ge­bäude­ver­si­che­rung einen Unterschied macht, ob die Immobilie regelmäßig genutzt wird oder nicht. Ferienhäuser gelten beispielsweise als Sonderrisiko, was mit höheren Prämien verbunden sein kann. Es wird dringend empfohlen, sich mit einem Experten abzusprechen, um das passende Leistungspaket zu ermitteln.“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


Was zahlt die Gebäude­versicherung?

 

 Kosten durch Schäden infolge versicherter Gefahren

 Abbruch- und Aufräumkosten nach einem Schadensfall

 Entsorgungskosten für belasteten Boden

 Ausgaben für die Sicherung des Grundstücks



Was passiert im Falle eines Totalschadens?

 

Im Falle eines Totalschadens wird Ihnen der Neuwert der Immobilie erstattet. Dies tritt beispielsweise ein, wenn das Haus vollständig durch ein Feuer zerstört wird. Eine Erstattung zum Neuwert des Gebäudes bedeutet, dass Sie als Immobilienbesitzer mit der ausgezahlten Versicherungssumme ein gleichwertiges neues Haus zu den aktuellen Preisen (basierend auf den Preisen unmittelbar vor dem Schaden) errichten können. In den meisten Versicherungstarifen der Ge­bäude­ver­si­che­rung sind außerdem die Kosten für eine vorübergehende Unterbringung in einem Hotel oder eine Entschädigung für Mietausfall enthalten.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Wiederaufbau der Immobilie innerhalb von drei Jahren nach dem Schadensfall beginnen muss.


Was kostet eine Gebäude­versicherung? 


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Gebäudeversicherung Deckungssumme
 

Wie hoch sollte die Deckungs­summe der Versicherung sein?

 

Die Deckungs­summe der Ge­bäude­ver­si­che­rung sollte dem Neuwert des Hauses entsprechen, was bedeutet, dass sie ausreichend hoch sein sollte, um den Wiederaufbau eines gleichartigen Hauses nach einem Schaden zu ermöglichen. Es gibt verschiedene Ansätze zur Bestimmung der Deckungs- bzw. Versicherungssumme für Ihre Wohngebäudeversicherung.

 

1. Anhand des gleitenden Neuwerts

Bei der Berechnung nach dem gleitenden Neuwertfaktor wird sichergestellt, dass auch zukünftige Wertsteigerungen des Hauses in die Versicherung einbezogen werden. In der Regel wird dazu der hypothetische Wert von 1914 verwendet - der Preis in Mark, den der Bau Ihres Hauses im Jahr 1914 gekostet hätte. Ein wesentlicher Faktor dabei ist der aktuelle Baupreisindex. Auf diese Weise wird die Versicherungssumme jährlich angepasst, um sicherzustellen, dass Sie jederzeit ausreichend abgesichert sind.

 Erklärung der Berechnung des Werts von 1914.

2. Basierend auf der Wohnfläche

Eine andere Methode zur Bestimmung der Versicherungssumme ist die Berechnung anhand der Wohnfläche Ihrer Immobilie. Diese Methode wird beispielsweise in der Haus­rat­ver­si­che­rung angewendet. Technisch gesehen gibt es hierbei keine festgelegte Versicherungssumme, sondern eine sogenannte Höchstentschädigungsgrenze oder "unbegrenzte Deckung". Der Versicherer legt diese Obergrenze bzw. maximale Versicherungssumme anhand der Größe und Ausstattung der Immobilie fest. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, dem Versicherer jegliche Umbauten, Ausbauten oder Erhöhungen der Gefahrensituation mitzuteilen.

Was zählt als "Gefahrerhöhung"?

  • Anbauten
  • Umbauten
  • Vorübergehender Leerstand
  • Allgemeine Nichtnutzung
  • Gewerbliche Nutzung

  1. Basierend auf dem Neubauwert gemäß den Bauunterlagen

Diese Methode wird in der Regel für kürzlich errichtete Neubauten angewendet. Ein Beispiel: Wenn ein Gebäude im Jahr 2023 fertiggestellt wurde und die Gesamtkosten einschließlich aller Baunebenkosten 550.000 Euro betrugen, sollte die Versicherungssumme im Jahr 2023 entsprechend auf 550.000 Euro festgelegt werden. Beachten Sie jedoch, dass es im besten Fall ratsam ist, die Anpassung der Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwertfaktor zu vereinbaren. Weitere Informationen hierzu finden Sie im nächsten Abschnitt.



 

Gebäudeversicherung

Deckungs­summe der Ge­bäude­ver­si­che­rung überprüfen!

 

Es ist ratsam, regelmäßig, idealerweise jährlich, zu überprüfen, ob die Deckungs­summe Ihrer Ge­bäude­ver­si­che­rung immer noch angemessen ist, insbesondere wenn sie nach dem Wohnflächenmodell berechnet wurde. Eine Unterschätzung des tatsächlichen Werts Ihrer Immobilie führt zu einer Unterversicherung, was im Schadensfall zu einer geringeren Entschädigung seitens der Versicherung führt.


Experten-Tipp:


„Wenn die Versicherung einen sogenannten Unterversicherungsverzicht gewährt, wird der Versicherer im Schadensfall auf die Feststellung einer möglichen Unterversicherung verzichten. Dies ist für Sie von erheblichem Vorteil, insbesondere bei einer Ge­bäude­ver­si­che­rung, die in der Regel Werte im sechs- bis siebenstelligen Eurobereich abdeckt, da eine Unterversicherung kostspielig sein kann. Achten Sie daher darauf, einen Tarif mit Unterversicherungsverzicht zu wählen, um im Schadensfall nicht den Großteil der Kosten selbst tragen zu müssen, falls Ihre Versicherungssumme nicht ausreichend hoch war.“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


Was ist nicht in der Gebäude­versicherung versichert?

 

Unter all den bereits genannten Leistungen der Immobilienversicherung existieren allerdings auch Leistungen, welche nicht grundsätzlich inkludiert sind. Nachfolgend möchten wir Sie über die fehlenden Leistungen der Versicherung informieren.

 

  • Feuerversicherung: nicht enthalten sind: Schäden am Gebäude entstanden durch ein Erdbeben, Nutzwärme oder Sengschäden
  • Leitungswasserversicherung: nicht enthalten sind: Schäden an der Immobilie entstanden durch Plansch- und Reinigungswasser sowie aus Schwamm und Regenwasser aus Fallrohren
  • Sturmversicherung: nicht enthalten sind: Schäden entstanden durch Lawinen, Sturmflut, Hagel, Schnee, dem Eindringen von Regen oder Schmutz durch unsachgemäße Öffnung von Fenstern, Außentüren oder etwaigen anderen Öffnungen des Hauses


Was ist mit grober Fahrlässigkeit?

 

In der Regel besteht keine Versicherung für grobe Fahrlässigkeit, oder es wird zumindest eine Leistungskürzung der Versicherung vorgenommen. Das bedeutet, wenn beispielsweise ein Feuer in Ihrem Haus ausbricht, weil Sie unbeaufsichtigte Kerzen angezündet haben, wird dies als grobe Fahrlässigkeit betrachtet. In einem solchen Fall kann der Versicherer die Zahlung für Schäden ablehnen oder stark reduzieren.

Jedoch bieten viele neue Tarife der Ge­bäude­ver­si­che­rung den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit an. Mit einer solchen Police erhalten Sie dennoch Leistungen vom Versicherer, in der Regel jedoch begrenzt auf eine bestimmte Summe (zum Beispiel bis zu 10.000 Euro).


 

Gebäudeversicherung Hausrat

Der Unterschied zwischen Hausrat­versicherung und Gebäude­versicherung

 

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung deckt keine Schäden am Hausrat ab. Daher ist es ratsam für Immobilienbesitzer, eine separate Haus­rat­ver­si­che­rung abzuschließen. In der Regel wird der Hausrat mit einer Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche abgesichert. Die Haus­rat­ver­si­che­rung übernimmt beispielsweise Schäden an Türen und Fenstern des Gebäudes nach einem Einbruch. Ihre Hauptfunktion besteht jedoch darin, das Mobiliar, andere Einrichtungsgegenstände, elektronische Geräte und Kleidungsstücke abzusichern. Daher ist es dringend zu empfehlen, die Haus­rat­ver­si­che­rung als Ergänzung zur Ge­bäude­ver­si­che­rung abzuschließen.

 


Ge­bäude­ver­si­che­rung - Wichtige Schritte im Schadensfall

 

In Situationen wie einem Wassereinbruch denkt man in der Regel nicht sofort an Formalitäten. Dennoch ist es wichtig, einige Dinge im Auge zu behalten, um später keine Probleme mit der Wohngebäudeversicherung zu haben.

  1. Minimieren Sie den Schaden, indem Sie unbeschädigte Gegenstände sichern und weiteren Wassereintritt verhindern (falls es sich um einen Wassereinbruch handelt).
  2. Verändern Sie die Schadenstelle so wenig wie möglich, um die Ursache des Schadens klar feststellen zu können. Bei Unsicherheiten können Sie kurz Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten.
  3. Informieren Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich über den Schaden.
  4. Dokumentieren Sie den Schaden am besten mit Fotos oder Videos, um es der Wohngebäudeversicherung nachweisen zu können.
  5. Erstellen Sie gegebenenfalls eine Liste mit den beschädigten Gegenständen für die Versicherung.

 

Auszahlungsdauer

Sobald Ihre Ansprüche von der Versicherung festgestellt wurden, können Sie oft innerhalb von 14 Tagen mit der Auszahlung rechnen. Um den vollen Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung zu erhalten, ist es wichtig, bei Antragsstellung alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Andernfalls könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein.


3. Ist die Ge­bäude­ver­si­che­rung Pflicht?


Früher verpflichtend, heute eine Wahlmöglichkeit

 

Bis 1994 bestand in einigen Bundesländern eine gesetzliche Verpflichtung zur Feuerversicherung für Gebäude. Diese Versicherung wurde über öffentlich-rechtliche Versicherungsgesellschaften abgeschlossen, die als Monopolversicherungen fungierten. Mit der Einführung des EU-weiten Binnenmarktes und der Liberalisierung des Versicherungsmarktes wurde dieses Monopol aufgehoben. Seitdem können Hausbesitzer frei entscheiden, ob und wie sie ihre Immobilie ver­sichern möchten. Es gibt jedoch nur wenige Ausnahmen, bei denen der Abschluss einer Ge­bäude­ver­si­che­rung für Immobilienbesitzer verpflichtend ist.

 

Indirekte Pflicht zur Ge­bäude­ver­si­che­rung bei Immobilienfinanzierung

 

Beim Bau eines neuen Hauses oder dem Kauf einer Immobilie kann die Ge­bäude­ver­si­che­rung aufgrund der Anforderungen von Banken zu einer obligatorischen Versicherung werden. Baufinanzierungen und Immobilienkredite werden in der Regel durch eine Grundschuld abgesichert. Wenn der Darlehensnehmer den Kredit nicht mehr bedienen kann, hat die Bank das Recht, das Gebäude zwangsversteigern zu lassen, um ihre Kosten ganz oder teilweise zu decken. Um sicherzustellen, dass die Banken ihr Geld auch bei erheblichen Gebäudeschäden oder einem Totalverlust des Hauses zurückerhalten, verlangen sie von ihren Kunden bei einer Immobilienfinanzierung den Abschluss einer Ge­bäude­ver­si­che­rung.


 

Gebäudeversicherung Eigentümer

Für Eigentümer­gemeinschaften: Pflicht!

 

Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Gemäß dem Gesetz ist es erforderlich, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Feuerversicherung für das Gemeinschaftseigentum abschließt, und zwar in Höhe des Neuwertes. Heutzutage macht es wenig Sinn, eine separate Feuerversicherung abzuschließen, da das Risiko bereits in der Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt ist, zusammen mit vielen anderen Risiken.


Gebäude­­versicherung für Vermieter verpflichtend?

 

Obwohl Vermieter nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Ge­bäude­ver­si­che­rung abzuschließen, wird dies dringend empfohlen, da andernfalls im Schadensfall erhebliche finanzielle Konsequenzen drohen können. Darüber hinaus haben Vermieter die Möglichkeit, die Kosten für die Ge­bäude­ver­si­che­rung vollständig auf die Mieter abzuwälzen, indem sie diese über die Betriebskosten abrechnen lassen. Auf diese Weise tragen die Mieter die Ge­bäude­ver­si­che­rungskosten.


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4. Was kostet eine Ge­bäude­ver­si­che­rung?

 


Rechenbeispiel: Gebäude­versicherung Einfamilienhaus

 

Bauartklasse massive Bauweise mit harter Dachung (BAK I)
Baujahr 2000
Anzahl Geschosse 3
Wohnfläche 120 m²
Basis-Tarif 14,89 € mtl.
Komfort-Tarif 17,64 € mtl.
Premium-Tarif 25,86 € mtl.


 


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Nur Vermieter können Gebäude­­versicherung steuerlich geltend machen

 

Für selbst genutzte Eigenheime können weder die Ge­bäude­ver­si­che­rung, noch die Elementarschadenversicherung oder die Haus­rat­ver­si­che­rung steuerlich abgesetzt werden, da die Versicherungen nicht als Vorsorgeaufwendungen gelten. Bei vermieteten Immobilien hingegen gelten andere Regelungen: Vermieter können die Kosten für die Gebäudehaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen, da sie im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung stehen.


5. Fazit


Die Ge­bäude­ver­si­che­rung ist eine wichtige Absicherung für Hausbesitzer und Vermieter, um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden an ihrem Gebäude zu schützen. Obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, macht die Versicherung in den meisten Fällen Sinn und ist dringend zu empfehlen.

Ein wesentlicher Aspekt, der für die Ge­bäude­ver­si­che­rung spricht, ist der Schutz vor unvorhersehbaren Schäden und Ereignissen wie Feuer, Sturm, Leitungswasser- oder Elementarschäden. Diese können erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen, die ohne die Versicherung vom Eigentümer selbst getragen werden müssten. Gerade bei größeren Schäden am Gebäude, die den Neubau oder umfangreiche Reparaturen erforderlich machen, kann die Ge­bäude­ver­si­che­rung eine enorme finanzielle Unterstützung bieten.

Ein weiterer Vorteil der Ge­bäude­ver­si­che­rung ist die Möglichkeit, die Kosten auf die Mieter umzulegen. Als Vermieter kann man die Prämien für die Versicherung über die Betriebskosten auf die Mietparteien umlegen, wodurch sich die finanzielle Belastung durch Versicherungskosten reduziert.

 

Darüber hinaus bieten viele Versicherungstarife der Wohngebäudeversicherung Zusatzleistungen an, wie beispielsweise den Schutz vor Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben oder Überschwemmungen. Dies kann vor allem in Regionen mit erhöhtem Risiko für solche Ereignisse von großer Bedeutung sein.

Dennoch ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Risiken des eigenen Gebäudes zu berücksichtigen, um die passende Versicherungspolice auszuwählen. Dazu gehört die Überprüfung der Versicherungssumme, die an den Neuwert des Gebäudes angepasst sein sollte, sowie die Berücksichtigung möglicher Sonder- und Sonderrisiken.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Ge­bäude­ver­si­che­rung eine sinnvolle und lohnenswerte Investition ist, um das eigene Vermögen zu schützen und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, verschiedene Versicherungsangebote zum Schutz der Immobilie zu ver­gleichen und im Zweifelsfall einen Experten hinzuzuziehen, um das optimale Leistungspaket zu finden.

Um den passenden Tarif zum besten Preis für Ihr Gebäude zu finden, nutzen Sie gern unseren Tarifrechner – kostenfrei und unverbindlich.


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Die häufigsten Fragen zur Ge­bäude­ver­si­che­rung

 

Wer braucht eine Ge­bäude­ver­si­che­rung?

 Jeder Hausbesitzer sollte eine Ge­bäude­ver­si­che­rung haben. In den meisten Fällen ist es so, dass das komplette private Vermögen im Haus steckt und bei Verlust würde es einen großen finanziellen Schaden bedeuten. Daher ist eine Ge­bäude­ver­si­che­rung sehr empfehlenswert.

 

Welche Risiken sind versichert?

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Die daraus entstandenen Schäden und Kosten, wie z. B. die Miete für eine notwendige Übergangswohnung (bis zu zwölf Monate) oder die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten übernimmt die Versicherung ebenfalls.

 

Was ist nicht durch eine Ge­bäude­ver­si­che­rung abgedeckt?

 Bei den meisten Versicherungen sind folgende Leistungen nicht mitinbegriffen, aber es gibt die Möglichkeit diese hinzuzubuchen:

  • Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben
  • Sengschäden, außer wenn diese durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind
  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen, wenn sie nicht durch einen Leitungswasserschaden verursacht wurden
  • Schäden durch Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Sturmflut und Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen
  • Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder eine Unbewohnbarkeit aufgrund von Umbauarbeiten

 

Wie setzt sich der Beitrag zusammen? Wie hoch ist dieser?

Aus folgenden Faktoren wird der Beitrag individuell berechnet: 

  • der gewählte Leistungsumfang
  • der ermittelte Wert Ihres Gebäudes
  • die Bauweise der Immobilie: am preiswertesten sind Massivbauhäuser mit Hartdach. Häuser in Leichtbauweise, aus Holz oder mit Reetdach sind teurer
  • die Region und den damit verbundenen Risiken durch Leitungswasserhärte und Sturmhäufigkeit

 

 

Ist die grobe Fahrlässigkeit ebenfalls abgedeckt?

 

Grundsätzlich ist die grobe Fahrlässigkeit kein Bestandteil des Versicherungsschutzes. Bedeutet für Sie, wenn Sie bewusst die Kerzen beim Verlassen der Wohnung anlassen und daraus ein Feuer entsteht, kann die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verwehren, da in diesem Fall, bewusst fahrlässig gehandelt wurde.

Mittlerweile bieten einige Versicherer eine Zusatzklausel an. Der sogenannte „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Diese Zusatzklausel gewährleistet Ihnen eine zuvor festgelegte und begrenzte Summe im Fall einer groben Fahrlässigkeit.

 

Worauf sollten Sie im Schadensfall achten?

  • Versuchen Sie nach Möglichkeit den Schaden zu begrenzen. Zum Beispiel könnten Sie einen Wasseraustritt mittels Barriere versuchen einzugrenzen.
  • Versuchen Sie den Ort des Schadens nicht oder nur gering zu verändern. Andernfalls hat ein Gutachter unter Umständen nicht mehr die Möglichkeit, den Schaden sachgemäß aufzunehmen
  • Versuchen Sie Ihre Versicherung möglichst zeitnah zu informieren
  • Versuchen Sie den entstandenen Schaden möglichst detailliert zu dokumentieren. Foto- oder Videoaufnahmen können dabei sehr hilfreich sein
  • Versuchen Sie eine Liste der Beschädigungen zu erstellen

Wann erhalten Sie ihr Geld?

In der Regel können Sie sich auf eine Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Leistungsanspruch* verlassen. Achten Sie allerdings unbedingt darauf, Ihre Angaben wahrheitsgetreu zu übermitteln. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

*Leistungsanspruch; definiert die Abnahme eines Schadens, welcher im Tarif enthalten ist, durch die Versicherung oder Gutachter und stellt somit Ihren Anspruch auf Leistungserfüllung dar.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Hausrat- und Ge­bäude­ver­si­che­rung?

 

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung schützt in erster Linie Ihren Hausrat. Das schließt hauptsächlich Ihr Mobiliar sowie Ihre Einrichtungsgegenstände ein. Lediglich Schäden an Türen und Fenstern nach einem Einbruch werden mitunter von der Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt. Das bedeutet für Sie, dass äußerliche Schäden an der Immobilie nicht Bestandteil einer Haus­rat­ver­si­che­rung sind. Jedoch ist der Hausrat oftmals ebenso wenig Bestandteil der Ge­bäude­ver­si­che­rung. Demnach ist ratsam, eine Ge­bäude­ver­si­che­rung unbedingt mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung zu ergänzen.

 


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von Pascal – zuletzt aktualisiert am 12.07.2024 ersicherung

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