Das erwartet Sie hierWas kostet die ideale Gebäudeversicherung, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten. Inhalt dieser Seite |
Das Wichtigste in Kürze
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Passende DeckungssummeIm Falle eines Schadens soll Ihre Gebäudeversicherung genügend Geld auszahlen können, um entweder Ihr Haus wieder aufzubauen oder die entstandenen Schäden am Gebäude zu decken. Jedoch ist dies nur möglich, wenn die vereinbarte Deckungssumme der Versicherung ausreichend hoch ist. Die optimale Deckungssumme der Gebäudeversicherung, auch Versicherungssumme genannt, sollte dem Neuwert Ihrer Immobilie entsprechen. In den folgenden Kapiteln erfahren Sie, wie Sie die Deckungssumme kalkulieren und wie Sie bereits bei Vertragsabschluss der Versicherung sicherstellen können, dass Sie nicht unterversichert sind. |
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LeistungsumfangDie optimale Gebäudeversicherung wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Haus zugeschnitten. Das bedeutet, dass sie bestimmte Elemente des Gebäudes wie beispielsweise eine Solaranlage auf dem Dach abdeckt. Wenn Sie ein Carport oder einen hochwertigen Pool im Garten haben, sind auch diese in der Versicherung zum Schutz Ihrer Immobilie enthalten. Wenn Ihr Haus sich in einer Region mit Hochwassergefahr befindet, umfasst Ihre Versicherung zusätzlich den Schutz vor Elementarschäden. Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung sollten Sie daher nicht nur auf den Preis achten, sondern auch sicherstellen, dass der Leistungsumfang der Versicherung zu Ihren individuellen Anforderungen passt. |
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Der wichtigste Vorteil der Versicherung: Der finanzielle Schutz bei Schäden an Ihrer Immobilie
Als Vermieter können Sie Kosten für die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen
Einige Versicherer leisten die vereinbarte Deckungssumme bereits ohne Wartezeit
Gebäudebestandteile, welche fest verbaut sind, sind ebenfalls abgesichert
Ihr Basistarif der Gebäudeversicherung kann jederzeit, flexibel, mit weiteren Bausteinen erweitert werden
Zu guter Letzt: Eine automatische Absicherung der Grundgefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel
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Wenn wir von Finanzgewissen uns über eins einig sind, dann das jedem und damit sind explizit Sie als Leser gemeint, etwas am Wert der Investition liegt. Zweifellos stellt für Sie und die breite Masse der Bürger- / Bürgerinnen, der Erwerb einer Immobilie, die größte Investition im Leben dar. Den Sinn einer solchen Versicherung zur Absicherung Ihres Gebäudes infrage zu stellen, ist demnach beinahe rhetorisch.
Wir sind absolut sicher, dass wann immer wir über den Erwerb einer Immobilie sprechen, Sie eine Gebäudeversicherung abschließen sollten. Lediglich mit Hinblick auf die tatsächliche Nutzung ist der Sinn einer solchen Versicherung zu hinterfragen.
Am Ende können Sie nur von einem umfangreichen Schutz Ihrer Immobilie profitieren. Obgleich welcher Schadenskategorie Fall X entspricht, sind die damit anfallenden Kosten, für Reparaturen am Gebäude oder Neuanschaffungen, enorm hoch und können unter Umständen nicht von heute auf morgen gezahlt werden.
Demnach schützen Sie mit einer Gebäude- und Immobilienversicherung nicht nur Ihre Investition, sondern in erster Linie auch Sie selbst. Der Schaden am Gebäude muss ohne Versicherung von Ihnen getragen werden.
Schützen Sie sich und Ihre Immobilie und lassen Sie sich von uns zur optimalen Gebäudeversicherung beraten! Wir helfen Ihnen, das richtige Maß an Leistungsumfang zu ermitteln!
Gemäß den Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. gestaltet sich die Schadenregulierung durch Wohngebäudeversicherer in den letzten Jahren je nach Risikofaktoren wie folgt:
Gefahr | Schadenhöhe 2021 | Schadenhöhe 2020 |
Feuer | 1.230 Mio. € | 1.240 Mio. € |
Leitungswasser | 3.810 Mio. € | 3.370 Mio. € |
Sturm/Hagel | 1.130 Mio. € | 920 Mio. € |
Elementar | 4.330 Mio. € | 170 Mio. € |
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Stand: 2023)
Schäden durch Feuer
Kurzfassung:
Im Detail:
Falls Sie jemals in die Situation eines Brandes geraten, ist nicht immer zwangsläufig die Gebäudeversicherung für den Schaden zuständig. Abhängig von der Ursache liegt die Verantwortung bei den folgenden Versicherungen:
Die separate Feuerversicherung
Schäden durch Leitungswasser
Kurzfassung:
Lassen Sie uns mit etwas Positiven beginnen. In der klassischen Gebäudeversicherung sind Schäden durch Leitungswasser grundsätzlich im Basistarif inkludiert. Jedoch müssen Sie auch hier differenzieren, denn wie so oft kommt es am Ende auf die Details an.
Doch was genau ist nun mit Details gemeint?
Tipp: Achten Sie darauf, ob Sie in Ihrem Versicherungsvertrag einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit inkludiert haben. Mit diesem Zusatz wird der Schutz durch die Gebäudeversicherung zusätzlich angehoben.
Im Zuge eines klassischen Rohrbruches deckt die Gebäudeversicherung die entstandenen Schäden an der Immobilie ab. Rohre verschleißen und bei zu hohen Minusgraden können die ohnehin porösen Rohre auch mal platzen. Die Folgeschäden eines Rohrbruches können je nach Ausmaß bis zur Unbewohnbarkeit der Immobilie führen. Demnach ist der Schutz vor Leitungswasser in der Versicherung definitiv nicht zu unterschätzen.
Sturm / Hagel
Kurzfassung:
Ebenso wie Feuer und Leitungswasserschäden sind Sturm und Hagelschäden am Haus grundsätzlich im Basisschutz einer Gebäudeversicherung inkludiert. Jedoch kommen mit einem Sturm- / Hagelschaden einige Pflichten auf Sie als Immobilienbesitzer zu, welche wir im Verlauf noch näher erörtern.
In der Vergangenheit kannte man Tornados und heftige Stürme beinahe nur aus den Nachrichten, wenn wiederholt amerikanische Bundesstaaten betroffen waren. Mit der globalen Erwärmung ist dies allerdings nicht mehr nur abseits von Europa der Fall. Sowohl in vielen anderen Ländern als auch in Deutschland sind Sturm- und Hagelschäden am Gebäude keine Seltenheit mehr. Insbesondere deswegen können je nach Ihrem Wohnort und dem damit verbundenen Risiko die Beiträge zur Versicherung massiv erhöht ausfallen. In Anbetracht der anhaltenden globalen Erwärmung ist dennoch ratsam, mit Blick auf die Zukunft frühzeitig in solch einen Schutz zu investieren.
Die folgenden Leistungen sind Inhalt des Sturm & Hagel Schutzes:
Grundsätzlich klingt das erst einmal, für Sie durchweg positiv, jedoch gibt es bei der Deckung von Sturm- und Hagelschäden eine spezielle Besonderheit.
Als Versicherungsnehmer sind Sie nur dann versichert, wenn der Schaden, nachweislich, durch eine Windstärke von 8 oder höher und einer Geschwindigkeit von mindestens 63 km/h entstanden ist. Darüber hinaus sind Sie als Versicherungsnehmer gegenüber der Gebäudeversicherung in der Beweispflicht, dass die genannten Voraussetzungen eingetroffen sind.
Einbruch | Feuer | Leitungswasser |
Sturm | Wasserschaden | Vandalismus |
In den Versicherungsumfang einer Gebäudeversicherung fallen nicht nur das eigentliche Haus selbst, also das gesamte Bauwerk von den Fundamenten über die Wände bis hin zum Dach, sondern auch fest installierte Bestandteile des Gebäudes wie:
Bitte beachten Sie: Wenn Sie nach Abschluss Ihrer Gebäudeversicherung weitere Gebäudeteile wie beispielsweise ein Nebenhaus oder eine Garage zu Ihrem Haus hinzufügen, informieren Sie Ihre Versicherung umgehend darüber. Dadurch können diese neuen Elemente in den Versicherungsschutz aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind.
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Absicherung gegen ElementarschädenWann immer Sie und Ihre Immobilie aufgrund Ihrer wohnlichen Lage mehr als andere von Naturgewalten betroffen sind, lohnt sich eine zusätzliche Absicherung gegen Elementarschäden für das Gebäude. Zu den Naturgewalten zählen dabei besonders die folgenden:
Achtung! Einige Versicherer können allerdings mitunter den Zusatz zur Umsetzung von bestimmten Sicherheitsvorkehrungen fordern, um den vollständigen Schutz zu gewährleisten. Eine beispielhafte Maßnahme dafür ist der Einbau von Rückstauklappen zum Schutz vor Überschwemmungen.
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GlasbruchversicherungHaben Sie spielende Kinder in Ihrem Haus? Dann sollten Sie unbedingt über eine Glasbruchversicherung nachdenken. Ein Ball kann schnell zu einem Bruch der Fensterscheibe führen. Glasbruchschäden am Gebäude sind nämlich nicht in einer generellen Gebäudeversicherung mit abgedeckt. Möchten Sie als Immobilienbesitzer dagegen ebenfalls geschützt sein, sollten Sie sich genauer über diese Erweiterung der Versicherung informieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei! Im Leistungsumfang der Versicherung enthalten sind fertig eingesetzte sowie montierte Scheiben und Platten aus Glas. Dazu zählen unter anderem die folgenden:
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Photovoltaikanlage mitversichernSofern Sie über eine Photovoltaikanlage verfügen, sollten Sie über eine extra Absicherung der Anlage nachdenken. In dieser separaten Erweiterung der Gebäudeversicherung ist die Anlage gleichermaßen wie das Gebäude von Gefahren geschützt.
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Bungalow | Doppelhaushälfte | Einfamilienhaus |
Mehrfamilienhaus | Ferienhaus | Gewerbe |
Hausverwaltung | Holzhaus | Hotel |
„Es ist wichtig für Versicherungsnehmer zu berücksichtigen, dass es für eine Gebäudeversicherung einen Unterschied macht, ob die Immobilie regelmäßig genutzt wird oder nicht. Ferienhäuser gelten beispielsweise als Sonderrisiko, was mit höheren Prämien verbunden sein kann. Es wird dringend empfohlen, sich mit einem Experten abzusprechen, um das passende Leistungspaket zu ermitteln.“
Dennis Becker Dennis Becker Berater |
Kosten durch Schäden infolge versicherter Gefahren
Abbruch- und Aufräumkosten nach einem Schadensfall
Entsorgungskosten für belasteten Boden
Ausgaben für die Sicherung des Grundstücks
Im Falle eines Totalschadens wird Ihnen der Neuwert der Immobilie erstattet. Dies tritt beispielsweise ein, wenn das Haus vollständig durch ein Feuer zerstört wird. Eine Erstattung zum Neuwert des Gebäudes bedeutet, dass Sie als Immobilienbesitzer mit der ausgezahlten Versicherungssumme ein gleichwertiges neues Haus zu den aktuellen Preisen (basierend auf den Preisen unmittelbar vor dem Schaden) errichten können. In den meisten Versicherungstarifen der Gebäudeversicherung sind außerdem die Kosten für eine vorübergehende Unterbringung in einem Hotel oder eine Entschädigung für Mietausfall enthalten.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Wiederaufbau der Immobilie innerhalb von drei Jahren nach dem Schadensfall beginnen muss.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Versicherung sein?
Die Deckungssumme der Gebäudeversicherung sollte dem Neuwert des Hauses entsprechen, was bedeutet, dass sie ausreichend hoch sein sollte, um den Wiederaufbau eines gleichartigen Hauses nach einem Schaden zu ermöglichen. Es gibt verschiedene Ansätze zur Bestimmung der Deckungs- bzw. Versicherungssumme für Ihre Wohngebäudeversicherung. |
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1. Anhand des gleitenden NeuwertsBei der Berechnung nach dem gleitenden Neuwertfaktor wird sichergestellt, dass auch zukünftige Wertsteigerungen des Hauses in die Versicherung einbezogen werden. In der Regel wird dazu der hypothetische Wert von 1914 verwendet - der Preis in Mark, den der Bau Ihres Hauses im Jahr 1914 gekostet hätte. Ein wesentlicher Faktor dabei ist der aktuelle Baupreisindex. Auf diese Weise wird die Versicherungssumme jährlich angepasst, um sicherzustellen, dass Sie jederzeit ausreichend abgesichert sind. Erklärung der Berechnung des Werts von 1914. 2. Basierend auf der WohnflächeEine andere Methode zur Bestimmung der Versicherungssumme ist die Berechnung anhand der Wohnfläche Ihrer Immobilie. Diese Methode wird beispielsweise in der Hausratversicherung angewendet. Technisch gesehen gibt es hierbei keine festgelegte Versicherungssumme, sondern eine sogenannte Höchstentschädigungsgrenze oder "unbegrenzte Deckung". Der Versicherer legt diese Obergrenze bzw. maximale Versicherungssumme anhand der Größe und Ausstattung der Immobilie fest. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, dem Versicherer jegliche Umbauten, Ausbauten oder Erhöhungen der Gefahrensituation mitzuteilen. Was zählt als "Gefahrerhöhung"?
Diese Methode wird in der Regel für kürzlich errichtete Neubauten angewendet. Ein Beispiel: Wenn ein Gebäude im Jahr 2023 fertiggestellt wurde und die Gesamtkosten einschließlich aller Baunebenkosten 550.000 Euro betrugen, sollte die Versicherungssumme im Jahr 2023 entsprechend auf 550.000 Euro festgelegt werden. Beachten Sie jedoch, dass es im besten Fall ratsam ist, die Anpassung der Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwertfaktor zu vereinbaren. Weitere Informationen hierzu finden Sie im nächsten Abschnitt. |
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Deckungssumme der Gebäudeversicherung überprüfen!
Es ist ratsam, regelmäßig, idealerweise jährlich, zu überprüfen, ob die Deckungssumme Ihrer Gebäudeversicherung immer noch angemessen ist, insbesondere wenn sie nach dem Wohnflächenmodell berechnet wurde. Eine Unterschätzung des tatsächlichen Werts Ihrer Immobilie führt zu einer Unterversicherung, was im Schadensfall zu einer geringeren Entschädigung seitens der Versicherung führt. |
„Wenn die Versicherung einen sogenannten Unterversicherungsverzicht gewährt, wird der Versicherer im Schadensfall auf die Feststellung einer möglichen Unterversicherung verzichten. Dies ist für Sie von erheblichem Vorteil, insbesondere bei einer Gebäudeversicherung, die in der Regel Werte im sechs- bis siebenstelligen Eurobereich abdeckt, da eine Unterversicherung kostspielig sein kann. Achten Sie daher darauf, einen Tarif mit Unterversicherungsverzicht zu wählen, um im Schadensfall nicht den Großteil der Kosten selbst tragen zu müssen, falls Ihre Versicherungssumme nicht ausreichend hoch war.“
Dennis Becker Dennis Becker Berater |
Unter all den bereits genannten Leistungen der Immobilienversicherung existieren allerdings auch Leistungen, welche nicht grundsätzlich inkludiert sind. Nachfolgend möchten wir Sie über die fehlenden Leistungen der Versicherung informieren.
In der Regel besteht keine Versicherung für grobe Fahrlässigkeit, oder es wird zumindest eine Leistungskürzung der Versicherung vorgenommen. Das bedeutet, wenn beispielsweise ein Feuer in Ihrem Haus ausbricht, weil Sie unbeaufsichtigte Kerzen angezündet haben, wird dies als grobe Fahrlässigkeit betrachtet. In einem solchen Fall kann der Versicherer die Zahlung für Schäden ablehnen oder stark reduzieren.
Jedoch bieten viele neue Tarife der Gebäudeversicherung den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit an. Mit einer solchen Police erhalten Sie dennoch Leistungen vom Versicherer, in der Regel jedoch begrenzt auf eine bestimmte Summe (zum Beispiel bis zu 10.000 Euro).
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Der Unterschied zwischen Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt keine Schäden am Hausrat ab. Daher ist es ratsam für Immobilienbesitzer, eine separate Hausratversicherung abzuschließen. In der Regel wird der Hausrat mit einer Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche abgesichert. Die Hausratversicherung übernimmt beispielsweise Schäden an Türen und Fenstern des Gebäudes nach einem Einbruch. Ihre Hauptfunktion besteht jedoch darin, das Mobiliar, andere Einrichtungsgegenstände, elektronische Geräte und Kleidungsstücke abzusichern. Daher ist es dringend zu empfehlen, die Hausratversicherung als Ergänzung zur Gebäudeversicherung abzuschließen.
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In Situationen wie einem Wassereinbruch denkt man in der Regel nicht sofort an Formalitäten. Dennoch ist es wichtig, einige Dinge im Auge zu behalten, um später keine Probleme mit der Wohngebäudeversicherung zu haben.
Auszahlungsdauer
Sobald Ihre Ansprüche von der Versicherung festgestellt wurden, können Sie oft innerhalb von 14 Tagen mit der Auszahlung rechnen. Um den vollen Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung zu erhalten, ist es wichtig, bei Antragsstellung alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Andernfalls könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Bis 1994 bestand in einigen Bundesländern eine gesetzliche Verpflichtung zur Feuerversicherung für Gebäude. Diese Versicherung wurde über öffentlich-rechtliche Versicherungsgesellschaften abgeschlossen, die als Monopolversicherungen fungierten. Mit der Einführung des EU-weiten Binnenmarktes und der Liberalisierung des Versicherungsmarktes wurde dieses Monopol aufgehoben. Seitdem können Hausbesitzer frei entscheiden, ob und wie sie ihre Immobilie versichern möchten. Es gibt jedoch nur wenige Ausnahmen, bei denen der Abschluss einer Gebäudeversicherung für Immobilienbesitzer verpflichtend ist.
Beim Bau eines neuen Hauses oder dem Kauf einer Immobilie kann die Gebäudeversicherung aufgrund der Anforderungen von Banken zu einer obligatorischen Versicherung werden. Baufinanzierungen und Immobilienkredite werden in der Regel durch eine Grundschuld abgesichert. Wenn der Darlehensnehmer den Kredit nicht mehr bedienen kann, hat die Bank das Recht, das Gebäude zwangsversteigern zu lassen, um ihre Kosten ganz oder teilweise zu decken. Um sicherzustellen, dass die Banken ihr Geld auch bei erheblichen Gebäudeschäden oder einem Totalverlust des Hauses zurückerhalten, verlangen sie von ihren Kunden bei einer Immobilienfinanzierung den Abschluss einer Gebäudeversicherung.
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Für Eigentümergemeinschaften: Pflicht!
Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Gemäß dem Gesetz ist es erforderlich, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Feuerversicherung für das Gemeinschaftseigentum abschließt, und zwar in Höhe des Neuwertes. Heutzutage macht es wenig Sinn, eine separate Feuerversicherung abzuschließen, da das Risiko bereits in der Gebäudeversicherung abgedeckt ist, zusammen mit vielen anderen Risiken. |
Obwohl Vermieter nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, wird dies dringend empfohlen, da andernfalls im Schadensfall erhebliche finanzielle Konsequenzen drohen können. Darüber hinaus haben Vermieter die Möglichkeit, die Kosten für die Gebäudeversicherung vollständig auf die Mieter abzuwälzen, indem sie diese über die Betriebskosten abrechnen lassen. Auf diese Weise tragen die Mieter die Gebäudeversicherungskosten.
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Bauartklasse | massive Bauweise mit harter Dachung (BAK I) |
Baujahr | 2000 |
Anzahl Geschosse | 3 |
Wohnfläche | 120 m² |
Basis-Tarif | 14,89 € mtl. |
Komfort-Tarif | 17,64 € mtl. |
Premium-Tarif | 25,86 € mtl. |
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Für selbst genutzte Eigenheime können weder die Gebäudeversicherung, noch die Elementarschadenversicherung oder die Hausratversicherung steuerlich abgesetzt werden, da die Versicherungen nicht als Vorsorgeaufwendungen gelten. Bei vermieteten Immobilien hingegen gelten andere Regelungen: Vermieter können die Kosten für die Gebäudehaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen, da sie im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung stehen.
Die Gebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hausbesitzer und Vermieter, um sich vor den finanziellen Folgen von Schäden an ihrem Gebäude zu schützen. Obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, macht die Versicherung in den meisten Fällen Sinn und ist dringend zu empfehlen.
Ein wesentlicher Aspekt, der für die Gebäudeversicherung spricht, ist der Schutz vor unvorhersehbaren Schäden und Ereignissen wie Feuer, Sturm, Leitungswasser- oder Elementarschäden. Diese können erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen, die ohne die Versicherung vom Eigentümer selbst getragen werden müssten. Gerade bei größeren Schäden am Gebäude, die den Neubau oder umfangreiche Reparaturen erforderlich machen, kann die Gebäudeversicherung eine enorme finanzielle Unterstützung bieten.
Ein weiterer Vorteil der Gebäudeversicherung ist die Möglichkeit, die Kosten auf die Mieter umzulegen. Als Vermieter kann man die Prämien für die Versicherung über die Betriebskosten auf die Mietparteien umlegen, wodurch sich die finanzielle Belastung durch Versicherungskosten reduziert.
Darüber hinaus bieten viele Versicherungstarife der Wohngebäudeversicherung Zusatzleistungen an, wie beispielsweise den Schutz vor Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben oder Überschwemmungen. Dies kann vor allem in Regionen mit erhöhtem Risiko für solche Ereignisse von großer Bedeutung sein.
Dennoch ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Risiken des eigenen Gebäudes zu berücksichtigen, um die passende Versicherungspolice auszuwählen. Dazu gehört die Überprüfung der Versicherungssumme, die an den Neuwert des Gebäudes angepasst sein sollte, sowie die Berücksichtigung möglicher Sonder- und Sonderrisiken.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Gebäudeversicherung eine sinnvolle und lohnenswerte Investition ist, um das eigene Vermögen zu schützen und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, verschiedene Versicherungsangebote zum Schutz der Immobilie zu vergleichen und im Zweifelsfall einen Experten hinzuzuziehen, um das optimale Leistungspaket zu finden.
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Jeder Hausbesitzer sollte eine Gebäudeversicherung haben. In den meisten Fällen ist es so, dass das komplette private Vermögen im Haus steckt und bei Verlust würde es einen großen finanziellen Schaden bedeuten. Daher ist eine Gebäudeversicherung sehr empfehlenswert.
Die daraus entstandenen Schäden und Kosten, wie z. B. die Miete für eine notwendige Übergangswohnung (bis zu zwölf Monate) oder die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten übernimmt die Versicherung ebenfalls.
Bei den meisten Versicherungen sind folgende Leistungen nicht mitinbegriffen, aber es gibt die Möglichkeit diese hinzuzubuchen:
Aus folgenden Faktoren wird der Beitrag individuell berechnet:
Grundsätzlich ist die grobe Fahrlässigkeit kein Bestandteil des Versicherungsschutzes. Bedeutet für Sie, wenn Sie bewusst die Kerzen beim Verlassen der Wohnung anlassen und daraus ein Feuer entsteht, kann die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verwehren, da in diesem Fall, bewusst fahrlässig gehandelt wurde.
Mittlerweile bieten einige Versicherer eine Zusatzklausel an. Der sogenannte „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Diese Zusatzklausel gewährleistet Ihnen eine zuvor festgelegte und begrenzte Summe im Fall einer groben Fahrlässigkeit.
In der Regel können Sie sich auf eine Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Leistungsanspruch* verlassen. Achten Sie allerdings unbedingt darauf, Ihre Angaben wahrheitsgetreu zu übermitteln. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
*Leistungsanspruch; definiert die Abnahme eines Schadens, welcher im Tarif enthalten ist, durch die Versicherung oder Gutachter und stellt somit Ihren Anspruch auf Leistungserfüllung dar.
Eine Hausratversicherung schützt in erster Linie Ihren Hausrat. Das schließt hauptsächlich Ihr Mobiliar sowie Ihre Einrichtungsgegenstände ein. Lediglich Schäden an Türen und Fenstern nach einem Einbruch werden mitunter von der Hausratversicherung gedeckt. Das bedeutet für Sie, dass äußerliche Schäden an der Immobilie nicht Bestandteil einer Hausratversicherung sind. Jedoch ist der Hausrat oftmals ebenso wenig Bestandteil der Gebäudeversicherung. Demnach ist ratsam, eine Gebäudeversicherung unbedingt mit einer Hausratversicherung zu ergänzen.
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