Welche Leistungen bietet eine Hausratversicherung?
In der Theorie sind Schäden an Ihrem Hausrat durch die Hausratversicherung abgedeckt, jedoch hängt die Schadensübernahme von den Vertragsbedingungen ab, in denen z.B. die Höhe und Art der Gegenstände definiert werden. Nicht jede Hausratversicherung deckt jeden Schaden an all Ihren Gegenständen ab, und der Versicherungsort sowie der Entstehungsort des Schadens sind entscheidend.
Versicherungsort: Ihr Wohnsitz ist geschützt, egal ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Dazu zählen Terrasse, Anbauten, Keller, privat genutzte Räume und nahegelegene Garagen. Gewerblich genutzte Räume sind nicht versichert, wenn sie einen separaten Eingang haben. Ein Arbeitszimmer im Haus ist jedoch mitversichert.
Auch außerhalb Ihres Wohnsitzes, z.B. in einem Hotel, ist Ihr Hab und Gut oft durch eine Außenversicherung geschützt, allerdings meist nur für bis zu drei Monate. Für Kinder in Ausbildung oder einem freiwilligen Jahr gilt ebenfalls Versicherungsschutz.
Bankschließfächer sind nicht automatisch versichert, einige Anbieter bieten jedoch Deckungserweiterungen für Wertsachen in Bankgewahrsam an.
Abgedeckte Schäden: Die Versicherung deckt Schäden durch Naturgewalten (Hagel, Sturm), Blitzschlag, Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Leitungswasser ab. Die Kosten für Reparaturen, Aufräumarbeiten und vorübergehende Unterbringung werden ebenfalls übernommen, wobei die Bedingungen je nach Tarif variieren.
Erstattung: Im Schadensfall erstattet die Hausratversicherung den Neuanschaffungspreis des betroffenen Gegenstandes. Bei Wertgegenständen wie Schmuck oder Bargeld werden jedoch meist nur 20-25% des Wertes erstattet, es sei denn, bestimmte Bedingungen wie die Aufbewahrung in einem Tresor sind erfüllt.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird die Auszahlungssumme entsprechend gekürzt.