Das erwartet Sie hierWas ist bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert, wie hoch sind die Kosten und welche weiteren wichtigen Aspekte müssen Sie rund um die Bauherrenhaftpflicht beachten?
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Das Wichtigste in Kürze
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Vom ersten Spatenstich bis zur endgültigen Fertigstellung haften Bauherren für Schäden, die im Zusammenhang mit ihrer Baustelle entstehen. Darunter fallen nicht nur umfangreiche Bauprojekte wie die Errichtung eines Neubaus, sondern auch Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien.
Wird durch das Bauprojekt eine dritte Person geschädigt, muss der Bauherr also dafür aufkommen – auch wenn dieser selbst den Schaden nicht verursacht hat. Die Haftung ist dabei unbegrenzt. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor diesem Risiko. Denn die Versicherung leistet, wenn es im Zusammenhang mit der Baustelle zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kommt.
Finanzieller Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch das Bauvorhaben.
Prüfung der Haftbarkeit durch den Versicherer und Abwehr durch rechtlichen Beistand, wenn Sie nicht haftbar gemacht werden können.
Versicherungsschutz vom ersten Spatenstich bis zum Abschluss der Bauarbeiten.
Individuelle und bedarfsgerechte Versicherungssumme.
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Eine Baustelle birgt viele Gefahren. Gerüste werden gestellt und es gibt offene Baugruben. Viele unterschiedliche Menschen hantieren mit Maschinen, Werkzeugen und Baustoffen. Dadurch ist das Risiko, dass unbeteiligte Personen zu Schaden kommen, sehr hoch. Vor allem Personenschäden können Bauherren finanziell ruinieren. Denn sie haften mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe!
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für alle Bauherren sinnvoll – sowohl für Neubauprojekte als auch bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten. Denn sie schützt im Schadensfall ihre finanzielle Existenz. Wird durch die Baustelle eine dritte Person geschädigt, kommt die Bauherrenhaftpflicht für den daraus resultierenden Schaden auf. Somit ist diese Versicherung ein unverzichtbarer Schutz für Ihr Bauprojekt.
Einem Bauherren werden mehrere Pflichten auferlegt, bei deren Nichterfüllung er haftbar gemacht werden kann:
Die Bauherrenhaftpflicht ist keine Pflicht, sie wird vom Gesetzgeber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz ist der Versicherungsschutz für Bauherren essenziell. Ein Schaden kann sie finanziell ruinieren.
„Unter Umständen können Sie auf eine Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichten, wenn Sie eine gute Privathaftpflicht haben. In leistungsstarken Tarifen der Privathaftpflichtversicherung sind kleinere Bauvorhaben bis zu einer maximalen Bausumme mitversichert – häufig bis 50.000 oder 100.000 Euro. Übersteigt das Bauprojekt die maximal versicherte Bausumme nicht, kann die bereits bestehende Privathaftpflicht ausreichend.“
Dennis Becker Dennis Becker Berater |
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Das leistet die VersicherungEine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn im Zusammenhang mit der Baustelle dritte Personen geschädigt werden. Versicherungsschutz besteht bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Überwachungspflicht oder der Auswahlpflicht geeigneter Gewerke. Zudem werden folgende Schäden abgedeckt:
Darüber hinaus umfassen die Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung die Prüfung der Haftbarkeit. Wird sein Kunde unberechtigt für einen Schaden verantwortlich gemacht, wehrt der Versicherer die Ansprüche für den Bauherren ab – auch vor Gericht. |
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Dafür leistet sie nichtDie folgenden Leistungsausschlüsse und Deckungseinschränkungen müssen Sie beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht berücksichtigen. Beachten Sie, dass es abhängig vom Anbieter Unterschiede im Leistungsspektrum und den Ausschlüssen geben kann.
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Im Schadensfall wird der Versicherer den Sachverhalt genau prüfen. Versichert sind nur Leistungen, die in den Tarifbedingungen aufgeführt sind. Handelt es sich um einen Tarif mit einer sogenannten „Allgefahrendeckung“, sind alle Schäden versichert, die nicht explizit in den Vertragsbestimmungen ausgeschlossen sind.
Tipp:
Prüfen und vergleichen Sie den Leistungskatalog des Versicherers gründlich, bevor Sie einen Vertrag abschließen!
Ausschlaggebend für die Kosten einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sind verschiedene Faktoren. Der Deckungsumfang ist genauso relevant wie die Höhe der Deckungssumme. Außerdem berücksichtigen die Versicherer die Baukosten und den Standort wie auch spezifische Risikofaktoren wie die Bauweise, Eigenleistungen und die voraussichtliche Bauzeit. Für kleinere Renovierungsmaßnahmen zahlen Sie entsprechend weniger für den Versicherungsschutz als für den Neubau eines Mehrfamilienhauses. Generell ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung aber verhältnismäßig preiswert.
Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme bei mindestens fünf Millionen Euro liegt.
Versicherer | Deckungssumme | Selbstbehalt | Einmalbetrag |
degenia | 15.000.000 € | keiner | 65,45 € |
inter | 5.000.000 € | keiner | 76,16 € |
Gothaer | 5.000.000 € | keiner | 99,96 € |
GVO | 10.000.000 € | keiner | 119,00 € |
* Stand 08/2024 – Versicherungsschutz für ein Neubauprojekt im Raum Dortmund mit 200 qm bis 400.000 €, mit bis zu einer Bauzeit von einem Jahr, 20.000 € Eigenleistung
Ja, die Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung lassen sich von der Steuer absetzen. Den Beitrag können Sie im Rahmen der Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen eines Bauherren. Denn vor allem Personenschäden können schnell in die Millionenhöhe reichen und sind damit ein existenzielles Risiko bei jedem Bauvorhaben. Mit einer Bauherrenhaftpflicht schützen Sie sich vor dieser Gefahr. Damit Sie sich gänzlich auf Ihr Bauprojekt konzentrieren können.
Entscheidend ist, bei Vertragsabschluss auf die Tarifbestimmungen zu achten. Berücksichtigen Sie nicht nur die versicherten Leistungen, sondern auch die Deckungsausschlüsse. Ebenso relevant sind die Versicherungssummen. Lesen Sie das Kleingedruckte, um im Leistungsausfall unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Und auch wenn ein Bauprojekt bereits teuer genug ist, sollte der Preis nur zweitrangig sein. Wichtiger ist, dass der Tarif ausreichend Versicherungsschutz bei allen für Sie relevanten Gefahren bietet.
Ziehen Sie einen Versicherungsberater hinzu, der Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs zur Seite steht. Als Experte auf dem Gebiet weiß Ihr Berater, worauf es zu achten gilt. Er ist außerdem Ihr Ansprechpartner im Leistungsfall und unterstützt Sie bei einem Schaden, um für eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung zu sorgen.
Schließen Sie die Versicherung noch vor Baubeginn ab. Denn Ihre Haftung beginnt bereits bei der Beauftragung eines Architekten.
Wählen Sie ausreichend hohe Deckungssummen. Wir empfehlen Tarife mit mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden.
Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung können Sie die Kosten senken. Der Eigenanteil sollte aber nicht zu hoch sein, um im Leistungsfall für finanzielle Schwierigkeiten zu sorgen.
Prüfen Sie die Versicherungsdauer. Mit Fertigstellung der Bauarbeiten endet der Versicherungsschutz. Je nach Tarif aber auch unabhängig von der Fertigstellung zwei bis drei Jahre nach Baubeginn.
Entscheidend ist, dass Sie einen Schaden frühzeitig melden. Die Schadensmeldung kann entweder über die Hotline des Versicherers erfolgen, per E-Mail oder ggf. auch online auf der Webseite angezeigt werden. Als Versicherungsberater sind wir Ihnen selbstverständlich gerne dabei behilflich. Korrekte und detaillierte Angaben erleichtern eine schnelle Regulierung. Dokumentieren Sie den Schaden außerdem umfangreich, z. B. mit Bildern. Der Versicherer sollte den Schadenshergang möglichst gut nachvollziehen können. Hier können Sie sich auch Hilfe durch unsere Versicherungsexperten holen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Versicherer. Tipp: Im Schadensfall müssen Sie unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu mindern bzw. um weitere Schäden abzuwenden! |
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Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt eingetreten sind.
Bauherren haften für alle Schäden, die durch ihr Bauprojekt entstehen. Auch wenn sie diesen nicht selbst verursacht haben. Deshalb ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für alle Bauherren sinnvoll.
Die Kosten einer Bauherrenhaftpflicht sind von verschiedenen Merkmalen abhängig wie den Baukosten, der Deckungssumme, den Eigenleistungen uvm. Verglichen mit den umfassenden Leistungen ist der Versicherungsschutz aber sehr preiswert.
Wir rechnen den Beitrag gerne für Sie aus!
Der Versicherungsschutz endet, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Beachten Sie, dass einige Tarife eine maximale Laufzeit vorsehen. Dann endet der Vertrag spätestens mit der im Tarif genannten Frist, auch wenn das Bauprojekt noch nicht vollendet wurde.
Ja, den Beitrag für die Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Abhängig von Ihrem Tarif und den Baukosten kann eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend sein. Prüfen Sie die Tarifbestimmungen dahingehend genau und stellen Sie sicher, dass der Versicherungsschutz angemessen ist. Bei größeren bzw. teureren Bauprojekten oder wenn die private Haftpflicht keinen ausreichenden Schutz bietet, raten wir Ihnen zu einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung.
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