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Das erwartet Sie hierWas kostet die ideale Krebsversicherung im Vergleich, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten. Inhalt dieser Seite |
Das Wichtigste in Kürze
Die Krebsversicherung ist ein relativ neues Produkt auf dem Versicherungsmarkt. Bei einer Krebserkrankung sorgt ein solcher Krebs-Schutzbrief für zusätzliche Sicherheit. Eine Krebsversicherung ermöglicht, durch die Krankheit entstandene Zusatzkosten zu finanzieren und Verdienstausfälle zu kompensieren.
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Ob eine Krebsversicherung sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Es gibt ein Risiko zu erkranken, man kann natürlich auch umsonst einzahlen.
Wir hoffen natürlich für jeden, dass Letzeres eintritt.
Vielen geht es so, dass sie besser schlafen können, wenn sie wissen für den Fall der Fälle abgesichert zu sein. Andere gehen vom Optimalfall aus und vertrauen darauf, nicht zu erkranken.
Beides nachvollziehbar!
Für den Fall einer Krebsdiagnose ist eine Krebszusatzversicherung natürlich sinnvoll, um finanziell für die Zeit der Erkrankung abgesichert zu sein.
Es ist natürlich auch möglich sich generell gegen eine Berufsunfähigkeit zu versichern, auch bei anderen Erkrankungen (mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung).
Finanzielle Unterstützung:
bei einer Krebsdiagnose wird ein bestimmter / vorher festgelegter Betrag ausgezahlt, der den Betroffenen / die Betroffene entlasten und unterstützen soll. Die Verwendung ist jedem frei überlassen.
Mehr Komfort im Krankenhaus:
Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen und Wahlleistungen
Bessere Vorsorgemöglichkeiten:
von den Krankenkassen werden präventive Leistungen nur beschränkt oder unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen. Die Krebszusatzversicherung übernimmt, je nach Tarif, weitere Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen (unabhängig vom Alter).
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„Die Menschen werden immer älter, dewegen nehmen die Krebspatienten auch zu! Auch wenn natürlich viele Krebserkrankungen mittlerweile, aufgrund der guten Vorsorge, rückläufig sind – eine Versicherung für den Fall der Fälle ist auf jeden Fall sinnvoll!“
Dennis Becker Dennis Becker Berater |
Diagnosegeld – zur freien Verfügung
Medizinische Assistance (medizinische Zweitmeinung)
Kosten für psychologische Betreuung
Kosten für Stilberatung – für ein selbstsicheres Auftreten
Rein statistisch gesehen muss jeder zweite Mensch damit rechnen, im Laufe seines Lebens an Krebs zu erkranken. In Deutschland leiden derzeit rund 1,6 Millionen Patienten unter Krebs. Pro Jahr erhalten über 460.000 Menschen diese Diagnose. Zwar kann die moderne Medizin viele Krebserkrankungen heute mit Erfolg bekämpfen, trotzdem ist Krebs für die Betroffenen und ihre Angehörigen ein tiefer Einschnitt.
Durch Verdienstausfälle und höhere Kosten kann es auch zu finanziellen Engpässen kommen. Eine Krebsversicherung hilft dabei, dass solche Schwierigkeiten im Krankheitsfall gar nicht erst entstehen.
Versicherte, die einen Krebs-Schutzbrief abgeschlossen haben, erhalten im Krankheitsfall eine Einmalzahlung. Ihre Höhe der Leistungen aus der Krebsversicherung richtet sich nach dem gewählten Tarif. Die Zahlung ist nicht zweckgebunden. Versicherungskunden mit einer Krebsversicherung entscheiden folglich selbst, wofür sie dieses Geld verwenden wollen.
Beispielsweise lassen sich durch die Einmalzahlung der Krebsversicherung alternative Therapien oder plastische Operationen finanzieren, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Auch die regelmäßige Beschäftigung einer Haushaltshilfe ist durch die Leistungen der Krebsversicherung leichter finanzierbar.
Erforderte Informationen für eine Krebsversicherung: Gesundheitsfragen
Wie bei vielen anderen Versicherungen müssen Antragsteller Gesundheitsfragen beantworten. Im Falle einer Krebsversicherung sind oft die folgenden zwei Fragen relevant:
Hatten Sie bereits eine Krebsdiagnose?
Gab es bei Ihrer Großmutter, Mutter oder Schwester bereits eine Krebserkrankung?
Wenn die erste Frage mit "Ja" beantwortet wird, ist eine Versicherungsdeckung nicht möglich. Ein "Ja" auf die zweite Frage ist hingegen kein automatisches Ausschlusskriterium. Allerdings führt dies oft zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge, manchmal um bis zu 50 Prozent oder sogar noch mehr.
Die Versicherung zahlt, wenn eine Krebserkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen eindeutig diagnostiziert und durch einen histologischen Befund bestätigt wird.
Wann eine Krebserkrankung im Sinne des Versicherers vorliegt, wird in den Versicherungsbedingungen festgehalten. Dabei handelt es sich um Definitionen wie beispielsweise die folgende:
„Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein invasiv wachsender Krebs, der sich durch ein eigenständiges Wachstum auszeichnet und bereits in das umliegende Gewebe eingedrungen ist oder Metastasen (Fernableger) gebildet hat, eindeutig festgestellt wurde. Unter dem Begriff „Krebs“ verstehen wir auch bösartige Tumore des Blutes (Leukämien), der blutbildenden Organe und des Lymphsystems (Morbus Hodgkin, maligne Lymphome).“
„Darüber hinaus erbringen einige Versicherer auch Leistungen, wenn die Krebserkrankung auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch zurückzuführen ist oder auf die Einnahme von Giftstoffen basiert.“
Dennis Becker Dennis Becker Berater |
Es gibt spezifische Krankheitsbilder, bei denen eine Krebsversicherung keine Leistungen erbringt. Allerdings variieren diese Ausschlüsse von Anbieter zu Anbieter und sind detailliert in den Versicherungsbedingungen festgehalten. Es ist daher ratsam, vor Vertragsabschluss immer sorgfältig nachzulesen.
Beispiele für nicht versicherte Krankheitsfälle sind:
Die Laufzeit von Krebsversicherungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Einige Anbieter vereinbaren beispielsweise ein pauschales Laufzeitende mit dem Erreichen des 70. oder 75. Lebensjahres.
Bei einigen Tarifen gibt es zudem eine Wartezeit. Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht leistet, wenn die Krebsdiagnose in dieser Zeit gestellt wird. Häufig beträgt die Wartezeit 3 oder 6 Monate.
Interessenten für eine Krebsversicherung müssen in ihrem Versicherungsantrag zunächst einige Gesundheitsfragen beantworten. Jedoch ist der Gesundheitsfragebogen für die Krebsabsicherung in der Regel deutlich weniger umfangreich als für eine private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Versicherungsunternehmen wollen vor allem wissen, ob der Antragsteller bereits an Krebs erkrankt war – in diesem Fall ist kein Versicherungsschutz durch einen Krebs-Schutzbrief möglich. Bei Frauen spielt auch eine Rolle, ob bei ihre Mutter, Großmutter oder Schwester bereits eine Krebserkrankung festgestellt wurde. Ein Ausschlusskriterium für die Aufnahme in eine Krebsversicherung sind solche familiären Krankheitsfälle nicht, jedoch erhöhen sich hierdurch die Versicherungsbeiträge. Dieser Aufschlag kann bis zu 50 Prozent betragen.
Versicherer |
Eintrittsalter |
monatlicher Beitrag |
Würzburger Versicherung | 18 bis 29 Jahre | 9,90 € |
Würzburger Versicherung | 30 bis 39 Jahre | 13,90 € |
Würzburger Versicherung | 40 bis 49 Jahre | 21,90 € |
Würzburger Versicherung | 50 bis 65 Jahre | 29,90 € |
„Die Laufzeit einer Krebsversicherung? Der Vertrag für eine Krebsversicherung wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen. Wenn keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Krebs-Schutzbrief automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Krebsabsicherung bieten die meisten Versicherungsunternehmen bis zur Vollendung des 64. Lebensjahres an.“
Dennis Becker Dennis Becker Berater |
Berechnen Sie jetzt individuell und kostenfrei Ihren Vertrag.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Krebsversicherung eine wichtige Ergänzung zu einer umfassenden Absicherung im Falle einer Krebserkrankung sein kann. Die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz, wie die Beantwortung von Gesundheitsfragen, spielen eine entscheidende Rolle bei der Beantragung. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um die genauen Leistungsumfänge und Ausschlüsse zu verstehen.
Die Versicherung zahlt in der Regel, wenn eine eindeutige Krebsdiagnose vorliegt und durch einen histologischen Befund bestätigt wurde, wobei die genaue Definition von Krebs in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Es können jedoch bestimmte Krankheitsbilder ausgeschlossen sein, und die Leistungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein.
Die Laufzeit und die mögliche Wartezeit der Versicherung sind ebenfalls wichtige Aspekte. Die Laufzeit kann je nach Tarif variieren, während die Wartezeit den Zeitraum darstellt, in dem der Versicherer keine Leistungen erbringt, wenn die Krebsdiagnose innerhalb dieser Zeit gestellt wird.
Eine Krebsversicherung kann daher eine wertvolle finanzielle Unterstützung bieten, um medizinische Kosten, Behandlungen und zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung abzudecken. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Bedürfnisse, Gesundheitsvorgeschichte und finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen, um die richtige Krebsversicherung auszuwählen.
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Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für definierte Krebserkrankun- gen an. Grundlage von Diagnose Leben! sind die Allgemeinen Bedin- gungen für die Krebsversicherung, die Besonderen Bedingungen, sowie alle weiteren im Antrag genannten Bedingungen und Vereinbarungen, soweit sie für das gewählte Produkt anwendbar sind.
Versicherbar sind alle Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres mit Erstwohnsitz in Deutschland, bei denen in den letzten zehn Jahren vor Versicherungsbeginn weder eine Krebserkrankung diagnostiziert noch behandelt wurde.
Versichert ist die erstmalige Diagnose einer der nachfolgend aufgeführ- ten Krebserkrankungen:
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
Bei Kindern gelten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr alle Krebser- krankungen mitversichert. Darunter fallen auch die bösartigen Tumor- formen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie (Blutkrebs) und Lymphome (Tumore des lym- phatischen Systems).
Frauen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:
– Mammakarzinom (Brustkrebs) an einer oder beiden Brüsten,
– Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) an einem
oder beiden Eierstöcken,
– Tubenkarzinom (Eileiterkrebs) an einem oder beiden Eileitern,
– Uteruskarzinom (Gebärmutterkrebs),
– Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs),
– Vaginalkarzinom (Scheidenkrebs),
– Vulvakarzinom (Krebs der äußeren Schamlippen,
einschließlich der Schamlippenhaut),
– Chorionkarzinom (Plazentakrebs).
Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:
– Prostatakarzinom (Prostatakrebs),
– Peniskarzinom (Peniskrebs),
– Hodenkarzinom (Hodenkrebs),
– Nierenkarzinom (Nierenkrebs),
– Nierenbeckenkarzinom (Nierenbeckenkrebs),
– Harnleiterkarzinom (Harnleiterkrebs),
– Harnblasenkarzinom (Harnblasenkrebs),
– Larynxkarzinom (Kehlkopfkrebs).
Diagnosegeld: einmalige Geldleistung bei erstmaliger Diagnose einer versicherten Krebserkrankung in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe.
Medizinische Assistance: Übernahme der Kosten für eine weitere medi- zinische Beratung bzw. Betreuung durch ein unabhängiges Ärzteteam (medizinische Zweitmeinung).
Kosten für psychologische Betreuung: Übernahme der unter Abzug der Leistungen eines gesetzlichen oder privaten Kosten- oder Leistungsträ- gers verbleibenden Kosten für eine aufgrund der Krebserkrankung er- forderliche psychologische Betreuung.
Kosten für Stilberatung: Übernahme der unter Abzug der Leistungen der gesetzlichen oder privaten Kosten- oder Leistungsträgers verbleibenden Kosten für eine aufgrund der Krebserkrankung erforderliche Hilfestel- lung zur Verbesserung des äußerlichen persönlichen Auftretens.
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir ei- nige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht ver- sichert sind für Frauen und Männer (die das 18. Lebensjahr vollendet haben) insbesondere alle unter Ziffern 1.1.2 bis 1.1.3 nicht genannten Krebserkrankungen. Nicht versichert sind weiterhin Tumorrezidive (Rückfälle) der versicherten Krebserkrankungen sowie nicht invasive Carcinoma-in-situ (Frühstadium eines Tumors ohne invasives Tumor-wachstum), ductuale Carcinoma-in-situ (Vorstufen eines frühen Brust- krebses), Zervixdysplasie (Vorstufe des Gebärmutterhalskrebses) CIN-1, CIN-2 und CIN-3, sowie prämaligne (Gewebsveränderung mit erhöhtem Risiko für eine bösartige Entartung) oder semimaligne („halb bösartige“) Tumoren.
Die Höhe Ihres Beitrages können Sie dem Antrag entnehmen. Ändern sich Angaben im Antrag, kann sich auch der Beitrag ändern. Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versicherungs- scheins fällig. Die Folgebeiträge sind zu dem im Versicherungsschein genannten Termin zu zahlen. Die Beiträge können monatlich, viertel- jährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für ausreichende De- ckung auf Ihrem Konto. Eine schuldhafte, unpünktliche Zahlung des ers- ten oder einmaligen Beitrags führt dazu, dass Ihr Versicherungsschutz erst zum Zeitpunkt der Beitragszahlung beginnt. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie mit der Zahlung im Rückstand sind. Die unpünktliche Zahlung eines Folgebeitrages führt nach einer mindestens zweiwöchigen Zahlungsfrist zum Verlust Ihres Versiche- rungsschutzes. Auch können wir nach Fristablauf den Vertrag kündigen.
Bitte beantworten Sie unsere Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig. Sollten Sie dies nicht tun, können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenen- falls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen. Zur Krebsversicherung
Nach einer erstmaligen Diagnose gemäß Ziffer 1.2 einer versicherten Krebserkrankung nach den Ziffern 1.1.1 bis 1.1.3 sind wir unverzüglich zu informieren. Danach stellen wir Ihnen einen Fragebogen zur Verfügung, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen und unverzüglich an uns zurücksenden müssen. Wird diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen, kann dies zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein an- gegebenen Zeitpunkt, sofern Sie Ihren Beitrag rechtzeitig zahlen. Der Versicherungsvertrag endet mit dem Zeitpunkt Ihres Todes bzw. zur Hauptfälligkeit des Kalenderjahres, in dem Sie das 70. Lebensjahr errei- chen. Darüber hinaus endet der Versicherungsvertrag, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutsch- land verlegen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, so verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie uns nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine Kündigung in Textform zukommen lassen.
In Ergänzung zu den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
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