Die Pflegetagegeldversicherung ist einer der flexibelsten Varianten. Als Versicherungsnehmer können, Sie selbst darüber entscheiden, wofür das Pflegegeld verwendet wird. Im Pflegefall erhalten Sie dann die Summe, welche Sie zu Vertragsabschluss vereinbart haben. Ganz gleich, ob für häusliche- oder ambulante Pflege, der Betrag wird dann für jeden Tag, an dem Sie Pflege benötigen, ausgezahlt. Insbesondere deswegen, wird diese Form von unabhängigen Testinstitutionen, wie die „Stiftung Warentest“, empfohlen. Der Auszahlungsbetrag setzt sich dann aus der Art der Pflege und dem Pflegegrad zusammen. Das weitere Besondere an dieser Variante ist, dass Sie das Risiko einer Kostensteigerung der Pflegekosten mit absichern können, denn die Höhe des Pflegegeldes bestimmen Sie selbst.
Nachfolgend möchten wir Ihnen noch eine beispielhafte Kostenrechnung aufstellen:
- Pflegegrad 1: bis zu 200 € mtl.
- Pflegegrad 2: bis zu 500 € mtl.
- Pflegegrad 3: bis zu 800 € mtl.
- Pflegegrad 4: bis zu 1.100 € mtl.
- Pflegegrad 5: bis zu 1.400 € mtl.
Zusatz:
- Wir erwähnten zu Beginn des Kapitels, dass einer der drei Arten vom Staat bezuschusst wird. Dies trifft auf die Pflegetagegeldversicherung zu. Wenn Sie die Versicherung mit dem „Pflege-Bahr“ kombinieren, erhalten Sie einen Jahreszuschuss von 60 €. Sie müssen dafür allerdings eine Pflegetagesgeldpolice für einen monatlichen Beitrag von mindestens 10 € abschließen.