2025
Häufige Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung

FAQ zur Jagdhaftpflichtversicherung


Die häufigsten Fragen zur Hörgeräteversicherung!

Muss ich der Jagdbehörde einen Nachweis über die Jagdhaftpflicht vorlegen?

Ja, Sie müssen für den Erhalt des Jagdscheins einen Nachweis vorlegen. Bei Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erhalten Sie diesen vom Versicherer. Das erhaltene Dokument können Sie dann der Jagdbehörde vorlegen.

 

Ich jage gerne im Ausland. Bin ich dort ebenfalls geschützt?

In der Regel gelten die Versicherungstarife weltweit. Entsprechend sind Sie im Ausland geschützt. Prüfen Sie jedoch immer die Vertragsdetails, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Worauf muss ich vor Vertragsabschluss noch achten?

Achten Sie besonders auf eine ausreichende Versicherungssumme. Die gesetzlichen Vorgaben sind oft viel zu gering kalkuliert. Am Ende müssten Sie im Ernstfall die Differenz mit Ihrem Privatvermögen aufbringen. Darüber hinaus sind optionale Zusatzleistungen vorteilhaft. Einige Beispiel dafür wären die folgenden:

  • Eine Waffenversicherung
  • Gültiger Versicherungsschutz für Angehörige
  • Mitversicherte Tiere (z. B. Jagdhund)
  • Gefälligkeitsschäden
  • Forderungsausfallschäden
  • Produkthaftpflicht (z. B. für den Verkauf von Wildfleisch)

Beitragsrechner zur Jagdhaftpflichtversicherung

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