Mit der gesetzlichen Krankenversicherung bekommt man nur Leistungen der Regelversorgung erstattet. Mit einer Zahnzusatzversicherung deckt man Übernahmen oder Zuschüsse (je nach Tarif) für eine optische Zahnsarnierung, die die gesetzliche Versicherung nicht übernommen hätte.
Sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung für dienigen, die zur Abdeckung der Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch / zusätzlich ästhetische Zahnsarnierungen bevorzugen.
Empfehlenswert ist in der Regel ein Abschluss in den Dreißigern oder frühen Vierzigern, da in der Regel noch kein akuter Handlungsbedarf besteht, jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass in Zukunft teure Maßnahmen erforderlich sind , höher ist.
Ein Abschluss macht aber auch für Kindergartenkinder Sinn, da diese später bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen Rechnungen übernehmen.
Setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Der Punkt der Regelversorgung ist die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme. Vollständig kommt diese für folgende Maßnahmen auf:
Keramik- oder Kunststofffüllungen gehören nicht zur Regelversorgung.
Auch Implantate gehören nicht zur Regelversorgung, gezahlt wird nur der Festkostenzuschuss für die Lücke oder Brücke.
Manche Krankenkassen beteiligen sich freiwillig an bestimmten Maßnahmen, dies ist immer individuell abzuklären.