Den Wunsch nach einem Wochenendhaus erfüllen sich viele Deutsche. Das Domizil im Grünen ermöglicht Erholung und kleine Fluchten aus dem Alltag. Wer ein solches zweites Heim besitzt, kann es völlig nach seinem eigenen Geschmack nutzen und gestalten. Eine Wochenendhausversicherung sorgt dafür, dass das Gebäude und sein Inhalt gegen viele Gefahren – Wetterunbilden, Feuer, Wasserschäden sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus – gut geschützt ist. Allerdings sind die vertraglichen Bedingungen für eine Wochenendhausversicherung nicht immer eindeutig und verständlich formuliert. An dieser Stele beantworten wir deshalb alle wichtigen Fragen rund um diese Versicherungspolice.
Eine verbindliche Definition für ein Wochenendhaus gibt es nicht. In den Versicherungsverträgen wird daher vor allem auf die Nutzung einer solchen Immobilie abgestellt. Ein Wochenendhaus und sein Außenbereich dienen demnach vor allem an Wochenenden zur Freizeitgestaltung und zur Erholung, jedoch wird das Gebäude nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt. Von einer Gartenlaube oder einem Gartenhaus unterscheiden sich Wochenendhäuser vor allem durch ihre Ausstattung und Größe. In der Regel verfügen sie über ein Wohnzimmer, eine kleine Küche, einen Schlafbereich sowie über eine Toilette und/oder ein kleines Badezimmer. Daher lassen sie sich zumindest vorübergehend als vollwertige Wohnstätte nutzen. In der Regel befinden sie sich auf einem Grundstück am Stadtrand oder etwas außerhalb der Stadt.
Ob Sie für Ihren Kleingarten eine Wochenendhausversicherung abschließen können, hängt von den Konditionen ihres Versicherungsvertrages ab. Einige Versicherungsgesellschaften bieten solche Policen an. Versichert sind dann die Gartenlaube, ihr Inhalt sowie der größte Teil der Ausstattung des Gartens. Alternativ können Sie für Ihren Kleingarten unsere Kleingarten- bzw. Laubenversicherung erwerben. Beide Varianten eignen sich vor allem für Kleingärten, die keinem Verein angehören. Wir beraten Sie gern dazu, welche Versicherungsvariante für Ihren Garten und Ihre Gartenlaube die optimale Lösung ist.
Mit einer Wochenendhausversicherung können Sie derzeit nur deutsche Immobilien versichern. Als Alternative für ausländische Wochenend- und Ferienhäuser haben die Versicherungsgesellschaften jedoch eine sogenannte Ferienhausversicherung im Angebot.
Wochenendhausversicherungen werden von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Als unabhängige Versicherungsmakler sind wir bei der Auswahl der passenden Police nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden. Allerdings bieten nur wenige Gesellschaften Kombi-Versicherungen an, in denen auch der Hausrat des Wochenendhauses mitversichert ist. Aufgrund besonders günstiger Konditionen haben wir uns bei dieser Versicherung für eine Zusammenarbeit mit der Versicherungsgesellschaft "Volkswohl Bund" entschieden. Welche Beiträge Sie für den Rundumschutz Ihres Wochenendhauses zahlen müssen, ermitteln Sie online in wenigen Sekunden mit unserem Beitragsrechner.
Wenn die Kündigung des Vertrages von Ihnen ausging, steht einer Versicherung Ihres Wochenendhauses bei unseren Unternehmenspartnern nichts im Wege. Falls Ihre bisherige Versicherungsgesellschaft den Vertrag gekündigt hat, ist eine Versicherung dieser Immobilie leider auch bei uns nicht möglich.
Nein, eine gemeinsame Police für zwei Wochenendhäuser wird von den Versicherungsgesellschaften nicht angeboten, da es sich dabei um zwei separate Wohngebäude handelt. Sie müssen jedes Haus mit einer eigenen Police versichern.
Prinzipiell ist es möglich, auch für Mobilheime oder Wohnwagen eine Wochenendhausversicherung abzuschließen. Allerdings müssen dafür die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Versicherbare Mobilheime oder Wohnwagen müssen feststehend sein.
- Die Mobilheime oder Wohnwagen dürfen sich nicht im Ausland befinden.
- Ihr Baujahr darf die Grenze von 30 Jahren nicht überschreiten.
- Die zu versichernden Mobilheime oder Wohnwagen müssen zusätzlich durch eine feste Überdachung geschützt werden, die aus widerstandsfähigen Materialien wie Holz, Aluminium oder festem Kunststoff besteht. Stoffe, Zeltplanen oder Planen erfüllen diese Anforderungen der Versicherer nicht. Die Überdachung muss fest mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil verbunden werden.
Nein, eine solche Versicherungslösung ist nicht möglich. Wochenendhausversicherungen werden ausschließlich für nicht ständig bewohnte Immobilien angeboten, sofern einige weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einem Schadensfall sind Sie verpflichtet, den Schaden so schnell wie möglich der Schadensabteilung Ihrer Versicherungsgesellschaft anzuzeigen. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Versicherungspolice oder auf der Webseite der Versicherungsgesellschaft. Bei einem Einbruch oder Vandalismus sollten Sie außerdem die Polizei verständigen, den Schaden aufnehmen und Anzeige erstatten. Aufzulisten sind dafür alle entwendeten oder beschädigten/zerstörten Gegenstände.
Wenn Sie Ihre Versicherer über einen Schaden informieren, können Sie bei Bedarf auch eine Expertenberatung in Anspruch nehmen, wie Sie die Situation praktisch sowie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft regeln können.
Um den Anforderungen der Versicherungsgesellschaften zu entsprechen, müssen Sie Ihr Wochenendhaus so sichern wie jedes andere Gebäude auch. Erforderlich ist lediglich die Sicherung der Türen durch handelsübliche, möglichst bündige Sicherheitsschlösser. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind seitens der Versicherer nicht vorgesehen.
Die Kündigung einer Wochenendhausversicherung ist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Ausschlaggebend ist in der Regel nicht das Kalenderjahr, sondern das Datum des Vertragsbeginns. Sie übersenden Ihrem Versicherer dafür ein formloses Kündigungsschreiben. Damit dieser die Kündigung richtig zuordnen kann, geben Sie darin den Namen des Versicherungsnehmers sowie die Nummer Ihres Versicherungsvertrages an.
War Ihre Frage zum Thema Wochenendhausversicherung nicht dabei?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.