Eine Unfallversicherung kommt für Schäden in Folge eines Unfalles in der Freizeit oder Zuhause auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt keine Kosten, wenn der Unfall in der Freizeit passiert ist. Sie trägt nur die Folgekosten, wenn der Unfall im direktem Zusammenhang mit der Beschäftigung steht oder beim Schul- und Kita-Besuch passiert bzw. auf dem Weg dorthin.
Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person durch Ereignis unfreiwillig gesundheitlich geschädigt wird! Es wirkt plötzlich von außen auf den Körper ein. Dazu gehören: Verrenkungen, Risse und Zerrungen, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind. Man spricht hier auch von „PAUKE“: Ein Unfall ist ein Plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung geführt hat.
Durch den Invaliditätsgrad richtet sich die Versicherungsleistung! Dieser wird vom behandelnden Arzt bestimmt. Die Höhe der genauen Entschädigungen/Leistungen wird dann anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt. Die Gliedertaxe ist allerdings von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Hier lohnt sich ein Vergleich.