Definitiv! Eine Rechtsschutzversicherung sichert Sie bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich ab. Es werden beispielsweise folgende Bereiche abgedeckt:
Wie schnell ist heut zutage eine Klage raus. Schützen Sie sich!
Hier kommt es drauf an, für welchen Bereich Sie sich entscheiden.
Folgende Bausteine sind möglich:
Eine Rechtsschutzversicherung beinhaltet keine Vorsatztaten (vorsätzlich begangene Straftaten).
Nein, diesen darf man selbst auswählen. Hier spricht die Versicherung lediglich eine Empfehlung aus.
Regulär deckt die Rechtsschutzversicherung eine Scheidung nicht ab. Es gibt allerdings vereinzelt Versicherungen, die einen Extra-Baustein zu diesem Thema anbieten.
Der Beitrag berechnet sich durch die folgenden Angaben:
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gebühren Ihres Anwalts (gesetzliche Gebührenordnung). Auch Zeugengelder und dei Honorare der Sachverständigen werden vom Versicherer getragen.
Sämtliche anfallende Gerichtskosten werden übernommen. Falls es der Fall ist, dass Sie die Kosten der Gegenseite auch tragen müssen, bezahlt dies auch die Rechtsschutzversicherung. Meist werden vom Versicherer auch Kautionen im Straffall übernommen (bis zu 50.000 €). Auch im Ausland sind Sie abgesichert. Hier kommen dann Dinge wie Übersetzungen für das Verfahren und alle notwendigen Unterlagen hinzu.
Das geht leider nicht. Grund dafür sind die vorgegebenen Wartezeiten. Häufig betragen die für alle Bausteine 3 Monate. Die einzige Ausnahme bildet der Verkehrsschutz, welcher auch ohne Wartezeit oftmals gültig ist. In speziellen Fällen können beim Verkehrsrecht auch rückwirkend Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Gültigkeit ist abhängig von der vorgegebenen Wartezeit. Ist eine Wartezeit von 6 Monaten beim Baustein Mietrecht vorgesehen, so gilt die Gültigkeit erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsbeginn. Anders ist es in den meisten Fällen mit dem Baustein Verkehrsrecht, welcher keine Wartezeit vorsieht. Die Gültigkeit ist somit von Beginn an gewährleistet.
Sie müssen sich insbesondere die enthaltenen Bausteine und somit Leistungen durchlesen. Denn die Kosten werden nur dann übernommen, wenn der Rechtsstreit von einem Juristen als Teil des Versicherungsschutzes klassifiziert wird. Ist dies nicht der Fall, erwartet Sie kein Versicherungsschutz und die Kosten bleiben am Ende bei Ihnen.
Gern helfen wir Ihnen weiter!
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