Ab einem Jahreseinkommen (inkl. Sonderzahlung wie z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) von 62.550 € kann man eine private Krankenversicherung abschließen. Und Beamte können sich natürlich privat versichern, da sie nicht versicherungspflichtig sind.
Ja! Ihr Arbeitgeber zahlt die Hälfte bis max. zum Höchstsatz der BBG zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung dazu. Auch für die Mitversicherte, wie Ehepartner und Kinder.
Im Normalfall ist es so, dass ein zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr geht. Allerdings ist Arbeitslosigkeit oder ein Verdienst unter der Grenze ein Grund wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Es gibt verschiedenste Rückstellungsarten. Den gesetzlichen Zuschlag, die beitragsunabhängigen Rückstellungen und die beitragabhängigen Rückstellungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit weitere Rückstellungen zu bilden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es allerdings keine Rücklagen!
Gern helfen wir Ihnen weiter!
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