Die sogenannte Pflegezusatzversicherung ist ein sehr sinnvoller Versicherungsschutz, der Sie im Fall einer Pflegebedürftigkeit finanziell absichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab. Für die Differenz wird Ihr Vermögen verwendet. Dafür ist eine Pflegezusatzversicherung gedacht -- Ihr Vermögen wird "verschont" und einige zusätzliche Leistungen werden übernommen.
Der medizinische Dienst prüft vor Ort die Begebenheiten und die Einstufung für den Pflegegrad.
Der Pflegegrad wird durch durch ein Punktesystem zur Beurteilung der Selbstständigkeit beurteilt:
Die Bewertungen der einzelnen Punkte werden dann nach einer vorgegebenen Gewichtung, zur Angabe des Pflegegrades, zusammengefasst und bewertet
Eine Pflegezusatzversicherung empfiehlt sich ab ca. 50 Jahre. Je jünger man bei Abschluss ist, desto günstiger ist der Beitrag.
Muss ein Pflegebedürftiger für einen begrenzten Zeitraum stationär in einer Pflegeeinrichtung wie ein Senioren- oder Pflegeheim untergebracht werden, z. B. wenn die Pflegeperson des Bedürftigen durch Urlaub oder Krankheit kurzzeitig verhindert sind, so kann bei der Pflegekasse Kurzzeitpflege beantragt werden.