2024
FAQ Rollversicherung

FAQ zur Rollerversicherung


Häufig Fragen zur Rollerversicherung

Wer darf mit einem Roller/Moped fahren?

 Mofa

-  Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren

Roller bis 50 km/h

- Mindestalter 16 (Führerschein Klasse M) 
- Besitzer eines Autoführerscheins (Klasse B)
 

Roller ab 50 km/h

- Besitzer eines Autoführerscheins (Klasse B) dürfen Kleinkrafträder fahren, denn die Fahrzeugklasse AM ist darin eingeschlossen. In diese Fahrzeugkategorie gehören motorisierte Zweiräder wie Mopeds und Roller mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum.

Brauche ich eine Rollerversicherung?

 Damit Sie mit einem Moped, Mofa oder Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, muss eine Haft­pflichtversicherung bestehen! Den Versicherungsschutz können Sie zusammen mit dem Versicherungskennzeichen ganz einfach bei uns online beantragen beantragen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Versicherung?

 Hier wird die Kopie der Betriebserlaubnis benötigt.

Bezahle ich für das ganze Jahr, auch wenn ich den Roller erst später anmelde?

 In der Regel ist es so, dass man nur den anteiligen Betrag bezahlt. Das heißt, wenn ich meinen Roller im Mai anmelde bezahle ich auch nur ab diesem Monat.

Gilt die Versicherung auch im Ausland?

 Dies müsste im Vertrag nachgeschaut werden oder mit dem Ver­sicherungs­makler Ihres Vertrauens abgeklärt werden. Es gibt Verträge, die dies beinhalten und welche bein denen es dazugebucht werden muss.

 


Beitragsrechner zur Rollerverversicherung

Allgemeine Infos Rollerversicherung


War Ihre Frage zum Thema Rollerversicherung nicht dabei?

 

Gerne beraten wir Sie dazu!

 

 025284189797 


Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies · Vertriebspartner · Partnerprogramm · Sponsoring · Referenzen

Finanzgewissen UG (haftungsbeschränkt) hat 4,87 von 5 Sternen 515 Bewertungen auf ProvenExpert.com