Mofa
- Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren
Roller bis 50 km/h
Roller ab 50 km/h
- Besitzer eines Autoführerscheins (Klasse B) dürfen Kleinkrafträder fahren, denn die Fahrzeugklasse AM ist darin eingeschlossen. In diese Fahrzeugkategorie gehören motorisierte Zweiräder wie Mopeds und Roller mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum.
Damit Sie mit einem Moped, Mofa oder Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen! Den Versicherungsschutz können Sie zusammen mit dem Versicherungskennzeichen ganz einfach bei uns online beantragen beantragen.
Hier wird die Kopie der Betriebserlaubnis benötigt.
In der Regel ist es so, dass man nur den anteiligen Betrag bezahlt. Das heißt, wenn ich meinen Roller im Mai anmelde bezahle ich auch nur ab diesem Monat.
Dies müsste im Vertrag nachgeschaut werden oder mit dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens abgeklärt werden. Es gibt Verträge, die dies beinhalten und welche bein denen es dazugebucht werden muss.
Gerne beraten wir Sie dazu!
025284189797