2024
FAQ Kunstversicherung

FAQ zur Kunstversicherung


Häufige Fragen zur Kunstversicherung!

Sind Kunstwerke nicht über meine Haus­rat­ver­si­che­rung versichert?

Bei einer Kunstversicherung bezieht sich die Versicherungssumme auf den tatsächlichen Wert der Kunstwerke. Bei der Hausratverischerung dagegenwird die Höhe der Versicherungssumme im Normalfall über die Wohnfläche berechnet und damit pauschal erstattet. Es geht um einen Wiederbeschaffungswert, der bei Kunstwerken in der Regel nicht gegeben ist. Hier macht die Absicherung über eine Kunstversicherung Sinn, da diese auch die Kosten für eine fachmännische Reparatur bzw. Wiederherstellung übernimmt.

Was genau kann versichert werden?

Man kann Gegenstände, die als Kunst gelten über eine Kunstversicherung absichern. Dazu gehören Skulpturen, Gemälde, Schmuckstücke, Antiquitäten, Designermöbel oder dergleichen.   

Welche Gefahren sind versichert?

Alle Arten von Beschädigungen, Zerstörungen und Abhandenkommen, die durch folgende Punkte enstanden sind:

  • Diebstahl
  • Beschädigung
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus
  • Terrorismusschäden
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Transportmittelunfall
  • Wertminderung als Folge einer versicherten Gefahr
  • Leitungswasser
  • Elementarereignisse wie z. B. Blitzschlag, Erdbeben, Sturm, Überschwemmungen
  • Grobe Fahrlässigkeit (maximale Entschädigung 10.000 €) 

 


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