Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für definierte Krebserkrankun- gen an. Grundlage von Diagnose Leben! sind die Allgemeinen Bedin- gungen für die Krebsversicherung, die Besonderen Bedingungen, sowie alle weiteren im Antrag genannten Bedingungen und Vereinbarungen, soweit sie für das gewählte Produkt anwendbar sind.
Versicherbar sind alle Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres mit Erstwohnsitz in Deutschland, bei denen in den letzten zehn Jahren vor Versicherungsbeginn weder eine Krebserkrankung diagnostiziert noch behandelt wurde.
Versichert ist die erstmalige Diagnose einer der nachfolgend aufgeführ- ten Krebserkrankungen:
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
Bei Kindern gelten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr alle Krebser- krankungen mitversichert. Darunter fallen auch die bösartigen Tumor- formen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie (Blutkrebs) und Lymphome (Tumore des lym- phatischen Systems).
Frauen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:
– Mammakarzinom (Brustkrebs) an einer oder beiden Brüsten,
– Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) an einem
oder beiden Eierstöcken,
– Tubenkarzinom (Eileiterkrebs) an einem oder beiden Eileitern,
– Uteruskarzinom (Gebärmutterkrebs),
– Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs),
– Vaginalkarzinom (Scheidenkrebs),
– Vulvakarzinom (Krebs der äußeren Schamlippen,
einschließlich der Schamlippenhaut),
– Chorionkarzinom (Plazentakrebs).
Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:
– Prostatakarzinom (Prostatakrebs),
– Peniskarzinom (Peniskrebs),
– Hodenkarzinom (Hodenkrebs),
– Nierenkarzinom (Nierenkrebs),
– Nierenbeckenkarzinom (Nierenbeckenkrebs),
– Harnleiterkarzinom (Harnleiterkrebs),
– Harnblasenkarzinom (Harnblasenkrebs),
– Larynxkarzinom (Kehlkopfkrebs).
Diagnosegeld: einmalige Geldleistung bei erstmaliger Diagnose einer versicherten Krebserkrankung in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe.
Medizinische Assistance: Übernahme der Kosten für eine weitere medi- zinische Beratung bzw. Betreuung durch ein unabhängiges Ärzteteam (medizinische Zweitmeinung).
Kosten für psychologische Betreuung: Übernahme der unter Abzug der Leistungen eines gesetzlichen oder privaten Kosten- oder Leistungsträ- gers verbleibenden Kosten für eine aufgrund der Krebserkrankung er- forderliche psychologische Betreuung.
Kosten für Stilberatung: Übernahme der unter Abzug der Leistungen der gesetzlichen oder privaten Kosten- oder Leistungsträgers verbleibenden Kosten für eine aufgrund der Krebserkrankung erforderliche Hilfestel- lung zur Verbesserung des äußerlichen persönlichen Auftretens.
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir ei- nige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht ver- sichert sind für Frauen und Männer (die das 18. Lebensjahr vollendet haben) insbesondere alle unter Ziffern 1.1.2 bis 1.1.3 nicht genannten Krebserkrankungen. Nicht versichert sind weiterhin Tumorrezidive (Rückfälle) der versicherten Krebserkrankungen sowie nicht invasive Carcinoma-in-situ (Frühstadium eines Tumors ohne invasives Tumor-wachstum), ductuale Carcinoma-in-situ (Vorstufen eines frühen Brust- krebses), Zervixdysplasie (Vorstufe des Gebärmutterhalskrebses) CIN-1, CIN-2 und CIN-3, sowie prämaligne (Gewebsveränderung mit erhöhtem Risiko für eine bösartige Entartung) oder semimaligne („halb bösartige“) Tumoren.
Die Höhe Ihres Beitrages können Sie dem Antrag entnehmen. Ändern sich Angaben im Antrag, kann sich auch der Beitrag ändern. Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versicherungs- scheins fällig. Die Folgebeiträge sind zu dem im Versicherungsschein genannten Termin zu zahlen. Die Beiträge können monatlich, viertel- jährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Sofern Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für ausreichende De- ckung auf Ihrem Konto. Eine schuldhafte, unpünktliche Zahlung des ers- ten oder einmaligen Beitrags führt dazu, dass Ihr Versicherungsschutz erst zum Zeitpunkt der Beitragszahlung beginnt. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange Sie mit der Zahlung im Rückstand sind. Die unpünktliche Zahlung eines Folgebeitrages führt nach einer mindestens zweiwöchigen Zahlungsfrist zum Verlust Ihres Versiche- rungsschutzes. Auch können wir nach Fristablauf den Vertrag kündigen.
Bitte beantworten Sie unsere Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig. Sollten Sie dies nicht tun, können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenen- falls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen. Zur Krebsversicherung
Nach einer erstmaligen Diagnose gemäß Ziffer 1.2 einer versicherten Krebserkrankung nach den Ziffern 1.1.1 bis 1.1.3 sind wir unverzüglich zu informieren. Danach stellen wir Ihnen einen Fragebogen zur Verfügung, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen und unverzüglich an uns zurücksenden müssen. Wird diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen, kann dies zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein an- gegebenen Zeitpunkt, sofern Sie Ihren Beitrag rechtzeitig zahlen. Der Versicherungsvertrag endet mit dem Zeitpunkt Ihres Todes bzw. zur Hauptfälligkeit des Kalenderjahres, in dem Sie das 70. Lebensjahr errei- chen. Darüber hinaus endet der Versicherungsvertrag, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutsch- land verlegen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, so verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie uns nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine Kündigung in Textform zukommen lassen.
In Ergänzung zu den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.