Ja, Sie müssen für den Erhalt des Jagdscheins einen Nachweis vorlegen. Bei Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erhalten Sie diesen vom Versicherer. Das erhaltene Dokument können Sie dann der Jagdbehörde vorlegen.
In der Regel gelten die Versicherungstarife weltweit. Entsprechend sind Sie im Ausland geschützt. Prüfen Sie jedoch immer die Vertragsdetails, um Missverständnisse zu vermeiden.
Achten Sie besonders auf eine ausreichende Versicherungssumme. Die gesetzlichen Vorgaben sind oft viel zu gering kalkuliert. Am Ende müssten Sie im Ernstfall die Differenz mit Ihrem Privatvermögen aufbringen. Darüber hinaus sind optionale Zusatzleistungen vorteilhaft. Einige Beispiel dafür wären die folgenden:
Gern helfen wir Ihnen weiter!
025284189797