Häufige Fragen zur Kleingartenversicherung! FAQ
Im folgenden gehen wir nochmal auf die häufigsten Fragen zur Kleingartenversicherung (auch Gartenversicherung oder Laubenversicherung genannt) ein.
Falls wir Ihre Frage zu diesem Thema hier nicht beantworten, kontaktieren Sie uns gern!
Jeder Kleingärtner weiß, wie viel Arbeit und Geld in einem liebevoll angelegtem Garten steckt! Sichern Sie sich dies ab, um im Schadenfall nicht ohne etwas dazustehen.
Kleingärten sind nicht Tag und Nacht bewohnt und sind dafür umso interessanter für Einbrecher. Meist liegen diese etwas außerhalb, was es Dieben noch einfacher macht. Sie können sich dagegen versichern!
Warum ist eine Kleingartenversicherung sinnvoll?
Kleingarten-Besitzern oder auch Schrebergarten-Besitzern ist es nicht vorgeschrieben eine passende Kleingartenversicherung (z. B. über die Generali Kleingartenversicherung: hier geht es zum
Antrag) abzuschließen. Jedoch sollte man sich überlegen sein Hab und Gut zu versichern, um im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben!
Wie schnell ist z. B. ein Sturmschaden im Kleingarten entstanden? Hier wären Sie dagegen versichert :)
Der Abschluss einer Kleingartenversicherung ist auch empfehlenswert, weil diese im Vergleich sehr günstig ist. Lassen Sie sich jetzt Ihre Kleingartenversicherung rechnen:
Ist möglich einen Kleingarten ohne Verein zu versichern?
Leider ist ein Kleingarten nur mit Zugehörigkeit zu einem Verband bzw. Verein möglich.
Auch nicht, wenn lediglich eine Nutzung im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes erfolgt.
Es gibt jedoch im Falle eines Vereins auch die Möglichkeit für günstige Gruppenversicherungen!
Hier gibt es in dem Fall, dass Sie keinem Kleingartenverein angehören, aber eine andere Möglichkeit Ihre Gartenlaube zu versichern.
Was ist genau versichert?
Bei einer Kleingartenversicherung sind folgende Risiken versichert:
- Feuer
- Einbruch
- Vandalismus
- Glasbruch
- Schäden an Gartengeräten
Man kann natürlich seine Kleingartenversicherung durch optionale Zusatzleistungen erweitern. Dies wäre zum Beispiel:
- Sturm- und Hagelschäden
- Gartenmöbel versichern!
- Leitungswasserschäden
- Erhöhung der Versicherungssumme
Folgende Leistungen werden von der Kleingartenversicherung ausgeschlossen:
- Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck etc.)
- Elektronik (TV, Anlage etc.)
- KFZ & Anhänger
- Pflanzen, mögliche "Ernte", Vögel oder Bienen
Immer seinen Vertrag genau durchlesen, was genau dort festgelegt wird und welche Leistungen enthalten sind und welche nicht!
Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag?
Der Versicherungsbeitrag berechnet sich aus der Bauweise der Laube, dem Wert des Gebäudes (Neubau), dem Hausratwert und den versicherten optionalen Risiken.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Die Summe sollte so hoch, sein dass im Schadenfall der Neuwert des Gebäudes und der Inhalt gedeckt oder wieder beschaffen werden könnte. Unter dem Inhalt des Gebäudes könnten unter anderem folgendes gezählt werden:
- Möbel
- Küchengeräte
- Grill
- Gartengeräte
- Bekleidung
In den meisten Fällen wird eine Deckungssumme von 3.000 € angegeben, diese bei Bedarf nach oben korrigiert werden kann.