2025
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Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Berufs­unfähig­keitsversicherung, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten.

Inhalt dieser Seite

  1. Die ideale Berufs­unfähig­keitsversicherung

  2. Leistungen und Deckungs­summe

  3. Kosten (inkl. Rechenbeispiele)

  4. Fazit 

 Das Wichtigste in Kürze

 

  • Einkommenssicherung: Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) schützt dein Einkommen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Sie zahlt dir eine monatliche Rente, um finanzielle Einbußen abzufangen.
  • Frühzeitiger Abschluss lohnt sich: Je jünger und gesünder du bist, desto günstiger sind die Beiträge. Später kann es teurer oder schwierig werden, eine BU-Versicherung abzuschließen, vor allem, wenn bereits Vorerkrankungen bestehen.
  • Stiftung Warentest: Berufs­unfähig­keitsversicherung - Existenz absichern – Ihr Weg zur richtigen Police

1. Die ideale Berufs­unfähig­keitsversicherung


 

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Deckungssumme

 

Passende Deckungs­summe

Die Deckungs­summe einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ist der Betrag, den du monatlich bekommst, falls du deinen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Sie sollte mindestens 60-80% deines letzten Nettogehalts abdecken, damit du weiterhin deine laufenden Kosten wie Miete, Lebenshaltung und Vorsorge bestreiten kannst. Je höher die Deckungs­summe, desto teurer wird der Beitrag, aber es lohnt sich, damit du im Ernstfall abgesichert bist.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang einer Berufs­unfähig­keitsversicherung beschreibt, wann und wie viel du im Fall einer Berufs­unfähig­keit ausgezahlt bekommst. Wichtig ist, dass sie zahlt, sobald du deinen Job zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kannst. Die monatliche Rente wird dann so lange überwiesen, bis du entweder wieder arbeiten kannst oder das vertraglich vereinbarte Endalter, oft das Rentenalter, erreichst. Es gibt keine Vorgaben, wie du das Geld nutzen musst – es dient dir zur freien Verfügung, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.

 

 

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsumfang


Die Vorteile einer guten Berufs­unfähig­keitsversicherung

 

 Finanzielle Absicherung: Wenn du wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kannst, bekommst du eine monatliche Rente, die dir hilft, deinen Lebensstandard zu halten.

 Frei verfügbare Leistung: Das Geld kannst du für alles verwenden – egal ob Miete, Rechnungen oder private Ausgaben.

 Beruhigendes Gefühl: Du musst dir keine Sorgen machen, wie es weitergeht, wenn du beruflich ausfällst. Die Versicherung sorgt dafür, dass du abgesichert bist.

 Frühzeitig günstiger: Wenn du die Versicherung früh abschließt, zahlst du in der Regel geringere Beiträge, weil du meist noch gesünder bist.


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2. Leistungen der Berufs­unfähig­keitsversicherung


Kurz zusammengefasst

 

  • Erwerbsminderung und Berufs­unfähig­keit sind zwei Paar Schuhe. Nur mit einer vollwertigen Berufs­unfähig­keitsversicherung sichern Sie ein Einkommen ab, das Ihrem gewohnten Lebensstandard entspricht.
  • Die wichtigsten Merkmale einer guten BU-Versicherung sind der Verzicht des Versicherers, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, und ein möglichst kurzer Prognosezeitraum über die voraussichtliche Dauer der Berufs­unfähig­keit.
  • Premium-Produkte haben eine Reihe von erweiternden Klauseln, sind aber auch deutlich teurer als eine einfache Absicherung.
  • Der Abschluss einer BU-Versicherung ist nicht erst mit dem Beginn des Berufslebens sinnvoll. Gute Konzepte werden auch für Schüler, Auszubildende und Studierende angeboten.
  • Beamte benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung. Für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Ärzte, verbessern Berufsklauseln den Versicherungsschutz.
  • Antragsannahme und Beitragsberechnung richten sich unter anderem nach Beruf, Vorerkrankungen und Lebensalter. Ist eine BU-Versicherung nicht möglich oder finanziell nicht attraktiv, gibt es vergleichbare Möglichkeiten zur Absicherung der Arbeitskraft.

Schon seit 2001 ist es Gesetz: Berufsunfähigkeit ist kein Thema mehr für die Sozialversicherung. Nur die Jahrgänge vor 1961 haben noch einen minimalen Bestandsschutz. Das Bild vom früheren Chef, der jetzt noch ein paar Stunden in der Pförtnerloge arbeiten muss, um über die Runden zu kommen, ist nicht überzeichnet. Es trifft die Gesetzeslage. Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall bedeutet den sozialen Abstieg – es sei denn, Sie haben privat vorgesorgt.


Leistungen

Die Leistungen einer Berufs­unfähig­keitsversicherung helfen dir finanziell weiter, wenn du deinen Job wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kannst. Hier die wichtigsten Punkte:

 

  • Monatliche Rente: Sobald du mindestens 50% berufsunfähig bist, bekommst du eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Höhe legst du vorher im Vertrag fest. Dieses Geld kannst du verwenden, wie du möchtest – ob für Miete, Lebensmittel oder andere Ausgaben. Es gibt keine Vorgaben.
  • Flexibilität bei der Verwendung: Du musst nicht nachweisen, wofür du die Rente nutzt. Sie ist dafür da, dass du deinen Lebensstandard halten kannst, auch wenn dein Einkommen wegfällt.
  • Leistung bis zum Rentenalter: Die Versicherung zahlt dir die Rente so lange, bis du entweder wieder arbeitsfähig bist oder das vertraglich vereinbarte Endalter erreichst (meistens bis zur gesetzlichen Rente).
  • Weltweite Absicherung: In der Regel gilt die Versicherung weltweit. Das heißt, selbst wenn du ins Ausland ziehst, bekommst du deine Rente, wenn du berufsunfähig wirst.
  • Beitragsbefreiung: Sobald du die Leistungen beziehst, musst du keine weiteren Beiträge zur Versicherung zahlen. Die Versicherung läuft weiter, ohne dass du etwas dafür zahlen musst.
  • Keine Vorgaben zur Krankheitsart: Egal, ob du durch einen Unfall oder eine chronische Krankheit berufsunfähig wirst – die Versicherung zahlt. Manche Policen berücksichtigen sogar psychische Erkrankungen, die heutzutage immer häufiger der Grund für Berufs­unfähig­keit sind.
  • Individueller Schutz: Die Versicherung passt sich an deine persönlichen Bedürfnisse an. Du kannst entscheiden, wie hoch die monatliche Rente sein soll und bis zu welchem Alter du versichert sein möchtest.

 

Experten-Tipp:

 

„Zur Orientierung: Der empfohlene Wert für die BU-Rentenhöhe liegt bei ca. 60 Prozent Ihres Bruttoeinkommens.“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


Darum ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig

 

Was schätzen Sie, ist Ihre Arbeitsraft wert? Sie werden überrascht sein: Legt man Durchschnittswerte des Jahres 2020 für Monatsverdienst und Lebensarbeitszeit in Deutschland zugrunde, ergeben sich im Laufe eines Berufslebens stolze 1,9 Millionen Euro – Tarifsteigerungen und Gehaltserhöhungen noch gar nicht mitzurechnen. Ein gestohlenes Auto oder einen abgebrannten Hausrat können Sie neu kaufen, auch wenn Sie lange dafür sparen müssen. Ihre Arbeitskraft ist viel wertvoller und unersetzlich. Verbraucherschützer halten deshalb eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU-Versicherung) neben der Haft­pflichtversicherung für die wichtigste Absicherung für Berufstätige, egal ob Arbeitnehmer oder selbstständig.

 

Berufs­unfähig­keit: Psychische Erkrankungen auf Platz 1

Sie arbeiten nicht körperlich, sitzen im Büro oder im Homeoffice? Gerade dann ist die Berufs­unfähig­keitsversicherung wichtig. In der Hitliste der Gründe für Berufs­unfähig­keit haben psychische Ursachen wie Depression und Stresserkrankungen die körperlichen Leiden schon vor Jahren überholt. 

 

Der zweite Platz – Rückenleiden und ähnliche Probleme – ist für Schreibtischtäter ebenso relevant. Hinzu kommen Diabetes und ähnliche Erkrankungen, die durch Bewegungsmangel begünstigt werden. Die Tabelle zeigt auch, warum eine Unfall­ver­si­che­rung kein Ersatz für eine BU ist. Sie sind nur selten der Grund für einen Verlust der Arbeitskraft.

 



So unterscheiden sich Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit

 

Aber es gibt doch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – warum dann noch privat ver­sichern? Die gesetzliche Rentenversicherung schaut nicht auf die bisherige Tätigkeit, sondern ganz allgemein auf die Arbeitsfähigkeit in einem beliebigen Beruf. Solange Sie noch mindestens sechs Stunden irgendeiner bezahlten Arbeit nachgehen können, gibt es kein Geld aus der Sozialversicherung. Ob diese Arbeit ein vergleichbares Ansehen hat wie Ihr erlernter Beruf, wieviel Geld Sie damit verdienen können und ob es überhaupt freie Stellen gibt, spielt keine Rolle.

Erst wenn Ihre Erwerbsfähigkeit unter sechs Stunden sinkt, gibt es eine halbe Rente. Und nur wenn es weniger als drei Stunden sind, wird die volle Rente gezahlt. Und das auch (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nach fünf Jahren Vorversicherungszeit und drei Jahren, in denen Sie Pflichtbeiträge gezahlt haben. Überschlägig können Sie mit einer Erwerbsminderungsrente rechnen, die etwa der Hälfte des Nettoeinkommens entspricht. Die halbe Erwerbsminderungsrente ist also nur ein Viertel davon. Reicht das zum Leben?

 

Ganz anders in der privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung. Berufs­unfähig­keit liegt hier vor, wenn der Versicherte

  • infolge Krankheit, Körperverletzung (Unfall) oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall
  • voraussichtlich auf Dauer
  • seinen zuletzt ausgeübten Beruf
  • nicht mehr oder nicht mehr vollumfänglich ausüben kann. Grenze für die Berufs­unfähig­keit ist üblicherweise eine Einschränkung von 50 %.

 

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Der wesentliche Unterschied zwischen Erwerbsminderung und Berufs­unfähig­keit ist also der Bezug auf den Beruf des Versicherten. Im Falle einer Berufs­unfähig­keit müssen Sie keine Arbeit annehmen, die nicht Ihrer Ausbildung entspricht, keine vergleichbare soziale Wertschätzung erzielt oder in der Sie ein wesentlich geringeres Einkommen erzielen würden. Die Versicherungsbedingungen regeln die Möglichkeiten des Versicherers in einer sogenannten Verweisungsklausel.

 

  • Die in alten Bedingungen enthaltene abstrakte Verweisung auf einen theoretisch möglichen Beruf, in dem es aber keine Stellenangebote gibt, ist heute praktisch überall gestrichen.
  • Eine konkrete Verweisung auf einen anderen Beruf ist grundsätzlich möglich. Dabei gelten enge Grenzen: Unzulässig sind Verweisungen auf einen Beruf mit geringerem Ansehen, deutlich niedrigerem Einkommen (Faustregel: weniger als 80 %) oder wenn die Tätigkeit nicht zur Ausbildung passt.
  • Premium-Verträge enthalten einen vollständigen Verweisungsverzicht. Allerdings werden stets Einkommensgrenzen vereinbart, denn der Leistungsempfänger soll nicht bessergestellt sein als vor seiner Erkrankung. Die Rente kann beispielsweise entfallen, wenn der Versicherte in einem gleichwertigen Beruf mehr als 50 % oder in einem beliebigen anderen Beruf mehr als 80 % des bisherigen Einkommens tatsächlich erzielt.

 

Anders als in der Sozialversicherung kann die Höhe der versicherten BU-Rente frei vereinbart werden. Weniger als 1.000 Euro sind nicht empfehlenswert. Angemessen ist eine Rente in Höhe des Nettoeinkommens. Beachten Sie aber, dass die BU-Rente steuerpflichtig sein kann und in einigen Fällen auch Sozialabgaben anfallen. Bei hohen Renten – ab etwa 2.000 bis 3.000 Euro – verlangen viele Versicherer vor der Antragsannahme eine ärztliche Untersuchung.

 

Die Bedeutung des Prognosezeitraums

Damit bedingungsgemäß eine BU vorliegt, muss diese dauerhaft sein. Die Rechtsprechung übersetzt das mit einer geschätzten Dauer von mindestens drei Jahren. Bei manchen Krank­hei­ten kann die Anerkennung einer Berufs­unfähig­keit dadurch zur Hängepartie werden – Lohnfortzahlung und Krankengeld fließen nicht mehr, Erwerbsminderung liegt nicht vor, es ist unklar, ob die Berufs­unfähig­keit dauerhaft ist – der Versicherte hat kein Einkommen. In guten BU-Versicherungen wird deshalb die unklare Formulierung „voraussichtlich dauerhaft“ zugunsten den Kunden auf einen Prognosezeitraum von zum Beispiel sechs Monaten konkretisiert. Je kürzer der Prognosezeitraum ist, desto besser.

 

Auf diese Vertragsinhalte sollten Sie achten

Grenze der Berufs­unfähig­keit, Verweisungsklausel und Prognosezeitraum sind die wichtigsten Kriterien, um die Qualität einer Berufs­unfähig­keitsversicherung zu prüfen. Es gibt aber viele weitere Unterschiede zwischen den Angeboten der Versicherer, die sich auch im Preis des Versicherungsschutzes niederschlagen. Nachfolgend finden Sie einige wichtige Punkte, auf die Rating-Agenturen, Verbraucherschützer wie Finanztest und natürlich auch Makler bei ihren Empfehlungen schauen.

 

 

Leistungsmerkmal

Bedeutung

Empfehlung

Laufzeit des Vertrags

Die Laufzeit des Vertrags bestimmt, bis zum welchem Lebensalter eine BU den Versicherungsfall auslöst und bis wann in diesem Fall die Rente gezahlt wird. Eine BU wird mit zunehmendem Alter immer wahrscheinlicher. Preisgünstige BU-Versicherungen enden deshalb oft schon mit 65 Jahren. Premium-Produkte gehen bis 67 und bieten eine Verlängerungsoption für den Fall eines zukünftig höheren Renteneintrittsalters.

Falls Sie nicht ohnehin einen früheren Ausstieg aus dem Erwerbsleben planen, entscheiden Sie sich für Endalter 67 mit Verlängerungsoption. Sonst droht eine Versorgungslücke von zwei oder mehr Jahren.

Dynamik

Anpassung der versicherten BU-Rente und des Beitrags ohne neue Gesundheitsprüfung

Eine feste BU-Rente hat im Laufe der Jahre durch Preissteigerungen immer weniger Kaufkraft. Zum Ausgleich von Inflation und zur Berücksichtigung eines steigenden Lebensstandards sollte eine dynamische Anpassung von 4 % bis 6 % pro Jahr vereinbart werden.

Nachversicherungsgarantie

Möglichkeit zum Aufstocken der versicherten BU-Rente aus bestimmten Anlässen, zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb, bei einigen Versichern sogar ohne besonderen Grund in begrenzter Höhe

Umfassende Nachversicherungsgarantien sind wichtig vor allem für junge Versicherte. Lebensumstände und Einkommen können sich bei ihnen noch gravierend ändern, sodass die ursprünglich vereinbarte BU-Rente zu niedrig ist. Ohne Nachversicherungsgarantie könnten Anpassungswünsche an einer mittlerweile verschlechterten Gesundheit scheitern. Schüler, Azubis und Studierende müssen besonders auf ausreichende Summen für die Nachversicherung achten.

Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten

Viele Versicherer bieten eine Beitragsstundung mit oder ohne Verzinsung für den Fall, dass der Beitrag vorübergehend nicht bezahlt werden kann.

Ohne diese Regelung dürfte der Versicherer den Vertrag wegen Nichtzahlung des Beitrags kündigen. Im fortgeschrittenen Alter und bei Vorerkrankungen ist ein neuer Vertrag nicht oder nur zu deutlich höherem Beitrag bzw. mit Risikoausschlüssen erhältlich. Alternativ kann eine Beitragsfreistellung bei verringerter Rente vereinbart werden.

Befristete oder rückwirkende Anerkennung bzw. Zahlung

Die Feststellung, ob eine BU vorliegt, kann einige Zeit in Anspruch nehmen – siehe dazu die Erläuterung des Prognosezeitraums weiter oben. Mögliche Auswege sind eine befristete oder rückwirkende Anerkennung.

Die beste Lösung ist eine befristete Anerkennung, aber nur dann, wenn der Versicherer gleichzeitig auf die Rückzahlung von Renten verzichtet, falls sich die BU als nicht gegeben bzw. kleiner 50 % erweist. Eine rückwirkende Anerkennung und Zahlung von Renten ist eine Alternative, aber es kann eine temporäre Lücke nach Ende von Lohnfortzahlung und Krankengeld bleiben.

Arbeitsunfähigkeitsklausel

Mit dieser Klausel wird eine (vorübergehende) Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten der (dauerhaften) Berufs­unfähig­keit gleichgestellt.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ähnelt der befristeten Anerkennung und verhindert Zeiten ohne Einkommen zwischen Krankengeld und BU-Rente.

Soforthilfe, Übergangsleistung, Wiedereingliederungshilfe

Die Versicherer leistendurch solche Erweiterungen Einmalzahlungen bereits vor der Rente, oft mit Fokus auf eine Rückkehr ins Berufsleben.

Rente statt Arbeiten klingt wün­schenswert, ist aber mit dem Verlust der Gesundheit eindeutig zu teuer bezahlt. Auch psychische Folgen durch Ausscheiden aus der Arbeitswelt können gravierend sein. Die Förderung einer beruflichen Rehabilitation liegt deshalb oft im beiderseitigen Interesse. Außerdem lindert eine Soforthilfe im Krankheitsfall akute finanzielle Sorgen.

 

Sie sehen, es gibt viel zu bedenken, um die passende Police zu kümmern. Testberichte oder besser noch ein individueller Versicherungsvergleich weisen den Weg und helfen, die Police mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie zu finden. Dabei werden auch Aspekte wie Kompetenz und Annahmerichtlinien des Versicherers (Antragsfragen, Ablehnung bei Vorerkrankungen), Beitragsstabilität und Fairness in der Leistungsabrechnung bewertet.

 

 

 

Spezielle Zielgruppen, spezielle Vertragskonzepte


Versicherungsschutz schon ab der fünften Klasse

Kinderarbeit ist doch verboten – warum dann eine BU-Versicherung schon ab dem Schüleralter? Wenn es ganz schlimm kommt, schaffen es Kinder durch Krankheit oder Unfall vielleicht gar nicht bis ins Berufsleben, können nicht einmal die Schule beenden. Sie sind dann finanziell schlechter gestellt als Erwerbstätige, weil sie die Voraussetzungen für eine Rente aus der Sozialversicherung nicht erfüllen. Eine Unfall­ver­si­che­rung deckt, wie oben erläutert nur einen Bruchteil der Risiken ab. Aber wozu brauchen Schüler eine Rente? Tritt tatsächlich Berufsunfähigkeit ein, gleicht die Rente zunächst den höheren Aufwand der Eltern aus und ersetzt später das fehlende Einkommen.

Deshalb gibt es spezielle BU-Konzepte für

  • Schulkinder etwa ab dem zehnten Lebensjahr (nach der Grundschule), 
  • Auszubildende und
  • Studierende.

Zwar sind die versicherbaren Renten in einer Starter- oder Einsteiger-BU in der Regel etwas geringer als bei normalen Verträgen. Dafür sind aber auch die Beiträge gering. Hier wirken sich auch das niedrige Eintrittsalter und der meist gute Gesundheitszustand aus. Achten Sie aber auf ausreichende Nachversicherungsmöglichkeiten und eine Dynamik der versicherten Rente.

Bei Azubis und Studierenden bezieht sich die Verweisungsklausel auf den angestrebten Berufs- bzw. Studienabschluss. In einer Schüler-BU sollte eine Verweisung – zum Beispiel auf eine andere Schulformgenerell ausgeschlossen sein. Die Schüler-BU ist besonders interessant, wenn sich der oder die Versicherte für einen Beruf entscheiden könnte, der später nur schwer bzw. besonders teuer versicherbar ist. Policen mit Anzeigepflichten oder Einschränkungen des Versicherungsschutzes abhängig von der Berufswahl sind nicht empfehlenswert.


Dienstunfähigkeit von Beamten

Dienstunfähigkeit ist im Beamtenrecht anders definiert als die Berufsunfähigkeit im Versicherungsrecht. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit aus medizinischen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird, obwohl er nach den normalen Versicherungsbedingungen nicht berufsunfähig ist und deshalb auch keine Leistung erhalten würde. Eine Dienstunfähigkeitsklausel beseitigt diesen Mangel und stellt die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleich. Beim Abschluss einer BU-Versicherung für Beamte achten Sie bitte auf folgende Aspekte:

 

  • Gilt die Dienstunfähigkeitsklausel nur für Beamte auf Lebenszeit, oder sind auch Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf besser versichert?
  • Gibt es eine Altersbegrenzung für diese Erweiterung?
  • Bezieht sich die Klausel nur auf bestimmte Tätigkeiten oder auf alle Beamten?

BU-Versicherung für Mediziner und andere besondere Berufsgruppen

Manche Berufsbezeichnungen decken ein sehr breites Spektrum ab. Ein Facharzt für Chirurgie kann eine verantwortungsvolle Stelle an einer Klinik haben und täglich am OP-Tisch stehen, oder er sitzt als medizinischer Gutachter am Schreibtisch. Ein Jurist arbeitet selbstständig als Teilhaber einer großen Anwaltskanzlei oder arbeitet nach Weisung in der Haft­pflicht-Schadenabteilung einer Versicherung. In solchen Fällen kann selbst die konkrete Verweisung auf einen nur scheinbar gleichen Beruf nachteilig sein. Berufsklauseln erschweren es dem Versicherer, auf andere Tätigkeiten zu verweisen, die weniger Ansehen genießen und schlechter bezahlt werden.

Für den medizinischen Sektor gibt es noch eine weitere wichtige Klausel, die Infektionsklausel. Sie stellt ein behördliches Tätigkeitsverbot aufgrund einer Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz der Berufsunfähigkeit gleich.


 

Experten-Tipp:

 

„Selbstständige, Freiberufler und Berufsstarter sind noch stärker betroffen. Sie besitzen in der Regel keinen staatlichen Rentenanspruch. Sie sollten sich richtig gegen Berufunfähigkeit absichern.“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


Alternativen zur BU-Versicherung

 

Viele Versicherer haben eine sehr restriktive Annahmepolitik in der BU-Versicherung. Bereits leichte Vorerkrankungen, zum Beispiel am Rücken, führen zu Risikoausschlüssen oder hohen Beitragszuschlägen. Gleiches gilt bei körperlich fordernden Berufen. Ist eine komplette BU-Absicherung nicht möglich oder wegen hoher Beiträge und Einschränkungen des Versicherungsschutzes nicht sinnvoll, sollten Sie über Alternativen nachdenken. Sie sind kein vollwertiger Ersatz, aber immer noch besser als gar kein Versicherungsschutz.


Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung löst sich von einem bestimmten Beruf und definiert den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten als Leistungsauslöser. Solche Grundfähigkeiten sind zum Beispiel:

 

  • Gebrauch der Arme und Hände (Heben, Tragen, Greifen)
  • Gebrauch der Beine (Stehen, Gehen, Treppensteigen, Gleichgewicht)
  • Funktionen des Rückens (Bücken, Ziehen und Schieben, Sitzen)
  • Kommunikationsfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen)
  • psychische Fähigkeiten (geistige Leistungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, psychische Gesundheit)

 

Wie diese Grundfähigkeiten genau definiert sind, unterscheidet sich bei den Versicherern, ebenso die Regelung, ab wann Sie Anspruch auf eine Rentenzahlung haben. Manchmal reicht der Verlust einer Grundfähigkeit, manchmal müssen zwei oder drei Beeinträchtigungen zusammenkommen. Wird der Vertrag passend gestaltet, kommt die Grundfähigkeitsversicherung einem BU-Schutz sehr nahe. Es ist sogar denkbar, dass eine Grundfähigkeitsversicherung leistet, auch wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung knüpft an die Definition der Sozialversicherung an. Es geht also nicht um die Arbeitskraft in einem bestimmten Beruf, sondern um eine beliebige Erwerbstätigkeit. Die Nachteile kennen Sie. Aber immerhin ermöglicht die private Absicherung eine Aufstockung der meist völlig unzureichenden gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Manche Versicherer ermöglichen die Kombination von Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit einer Grundfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung, Pfle­ge­ren­tenversicherung und Unfall­ver­si­che­rung zu einer Existenzschutzversicherung.

Dread-Disease-Versicherung

Bei Eintritt einer schweren Krankheit (englisch dread disease) wird eine vereinbarte Versicherungssumme als Kapitalleistung ausgezahlt. Das Geld steht zur freien Verfügung, kann also nicht nur Arbeitseinkommen ersetzen, sondern auch zur Finanzierung von Behandlungskosten, einer Kur oder dem Ablösen von Schulden eingesetzt werden. Die umfangreichsten Verträge umfassen mehr als fünfzig Krank­hei­ten. Standardmäßig sind Herzinfarkt, Schlaganfall und bestimmte Krebserkrankungen enthalten. Aber auch zum Beispiel Multiple Sklerose, Parkinson, Demenz und Erblindung sind versicherbar. Die Leistung darf nicht als vorgezogene Todesfallsumme missverstanden werden – es wird nicht nur lebensbedrohlichen Krank­hei­ten gezahlt. Dennoch ist die Dread-Disease-Versicherung kein Ersatz für eine BU, sondern eine zusätzliche Absicherung. Das wird schon aus der Art der Leistung – einmalige Zahlung statt Rente – deutlich. Wichtiger ist aber, dass die häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit hier gar nicht enthalten sind: psychische Störungen sowie Erkrankungen an Skelett und Bewegungsapparat.


 

3. Was kostet eine Berufs­unfähig­keitsversicherung?

 


Den richtigen Versicherungsanbieter finden!

 

Für den Abschluss einer BU-Versicherung ist ein besonders gründlicher Versicherungsvergleich empfehlenswert, damit Sie einen Anbieter finden, dessen Konditionen optimal zu Ihren persönlichen Voraussetzungen passen. 

 

Wichtig bei Vorerkrankungen: Wenn eine Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag wegen bestehender Vorerkrankungen ablehnt, wird die Absage im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer gespeichert – eine BU-Versicherung ist danach bei allen Anbietern ausgeschlossen. Optimal ist, wenn Ihr Ver­sicherungs­makler bei verschiedenen Anbietern eine Risikovoranfrage stellt. Vorerkrankungen und Risiken werden nicht von allen Versicherern gleich behandelt. In der HIS-Datenbank werden solche Voranfragen nicht gespeichert.


 

4. Fazit

 


Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ist ein wichtiger Schutz für alle, die im Falle von Krankheit oder Unfall auf ihr Einkommen angewiesen sind. Sie sorgt dafür, dass du auch dann finanziell abgesichert bist, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Besonders sinnvoll ist es, die Versicherung frühzeitig abzuschließen, um von günstigeren Beiträgen zu profitieren. Sie bietet dir nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Freiheit, die Leistungen flexibel für deinen Lebensunterhalt zu nutzen. Kurz gesagt: Die Berufs­unfähig­keitsversicherung ist eine sinnvolle Investition in deine Zukunft und deine finanzielle Unabhängigkeit.

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Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung!

Wer bescheinigt Ihnen, dass Sie berufsunfähig sind?

Ein Arzt Ihrer Wahl entscheidet dies. Es kann sein, dass noch ein weiteres Gutachten notwendig ist.

 

Muss ein Berufswechsel gemeldet werden?

Nein, muss er nicht. Sie sind immer am aktuellen Berufs versichert.

 

Warum brauch man eine Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Ihre Arbeits­kraft sollte abgesichert sein. Da die gesetzliche Rentenversicherung nur teilweise in geringer Höhe schützt, ist eine zusätzliche Absicherung noch wichtiger. Die Volle Höhe der Rente erhalten Sie, wenn Sie täglich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten können. Die halbe Rente bei drei bis sechs Stunden täglich. Vorrausgesetzt Sie haben 60 Monate den Beitrag gezahlt.

 

Was ist der Unterscheid zwischen Berufs­unfähig­keit und Erwerbsunfähigkeit?

Bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt die Versicherung schon, wenn der Versicherte seinen Berufs zu 50 % nicht mehr ausüben kann, der Erwerbsunfähigkeitsveersicherung dagegen erst, wenn der Versicherte 100 % invalide ist.

 

Sollten Selbstständige auch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen?

Da Selbstständige meist keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche haben, auch bei der Erwerbsminderungsrente, ist es grade für diese sehr wichtig eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abzuschließen. 


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von Pascal – zuletzt aktualisiert am 02.10.2024 ersicherung

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