Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte
Das erwartet Sie hierWas kostet die ideale Diensthaftpflicht- & Amtshaftpflichtversicherung für Beamte, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten. Inhalt dieser Seite |
Das Wichtigste in Kürze
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Das Wichtigste
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Finanzieller Schutz: Deckt Schäden ab, die Beamte während der Ausübung ihres Dienstes anderen zufügen.
Berufliche Sicherheit: Beamte haften persönlich für Fehler im Dienst; die Versicherung übernimmt solche Haftungsfälle.
Rechtsschutz: Deckt auch Anwalts- und Gerichtskosten, wenn der Beamte wegen eines Vorfalls belangt wird.
Schutz bei Fahrlässigkeit: Auch bei unbeabsichtigten Fehlern ist der Beamte abgesichert.
Friedensschutz: Schützt das private Vermögen vor Ansprüchen Dritter.
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Anders bei der normalen Privathaftpflichtversicherung lässt sich bei einer Diensthaftpflichtversicherung der Leistungsumfang mittels individueller Vereinbarungen auf die persönlichen Bedürfnisse anpassen. So sollte in einer Diensthaftpflichtversicherung der Verlust von Dienstschlüsseln mit abgesichert sein. Denn bei der Schließanlage eines größeren Gebäudes kann der Verlust des Schlüssels schnell einen finanziellen Schaden von mehreren Tausend Euro verursachen. Bei einer guten Diensthaftpflichtversicherung sollte deshalb der Dienstschlüsselverlust bis 15.000 Euro Schadenssumme abgesichert sein. Gegen einen Zuschlag lassen sich ebenfalls die Haftpflichtansprüche mitversichern, die aus dem Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenstände) entstehen.
Besonders für Polizisten, Soldaten und Beamte/Angestellte des Zolls ist dieser Zusatz empfehlenswert. Auch Vermögensschäden sollten in dem Versicherungsschutz mit eingeschlossen sein. Denn die meisten Schäden, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung verursacht werden, sind nicht Personen- und Sachschäden, sondern reine Vermögensschäden. Gerade bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, insbesondere Richtern und Amtsleitern, sollte der Versicherungsschutz die Vermögensschadenshaftpflicht unbedingt mit abdecken. Ist ein Schaden entstanden, ist Diensthaftpflichtversicherung ist zunächst immer auf der Seite des entsprechenden Beamten/Angestellten. Bei einer Schadensersatzforderung prüft sie, ob die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer tatsächlich gerechtfertigt sind. Kann der Beamte/Angestellte nicht dafür haftbar gemacht werden, also liegt kein fahrlässiges Verschulden seitens des Beamten/Angestellten vor, werden die Schadensersatzansprüche von der Versicherung abgewehrt.
Stellenangebote für Beamte finden Sie hier.
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst notwendig! "Normale" Arbeitnehmer haften nicht für Schäden während Ihrer Dienstzeit, der Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes dagegen schon. Für Schäden an Dritten während der Dienstzeit müssen Beamte selbst haften. Das Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) und §839 BGB besagen, dass Arbeiter des öffentlichen Dienstes und Beamte für Schäden haftbar gemacht werden, die im Zuge einer Dienstpflichtverletzung entstehen. Sollte bei dem Vergehen fahrlässig gehandelt worden sein, drohen seitens des Dienstherren Regressforderungen. Die Diensthaftpflichtversicherung kann eigentlich von allem Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden, außer für Ärzte, Hebammen und Rettungssanitäter.
„Der Verlust eines Dienstschlüssels kann zu einem kostenintensiven Austausch der Schließanlage führen, wodurch eine zusätzliche Absicherung des Dienstschlüssels empfohlen wird.“
Dennis Becker Dennis Becker Berater |
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Die Betriebshaftpflichtversicherung oder Amtshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für alle Beamte des öffentlichen Dienstes. Sie schützt Sie vor hohen Ansprüchen aufgrund von Schäden bei der Ausübung Ihrer Dienstpflichten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist Teil der privaten Haftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Sie deckt betriebsbedingte Personen- und Sachschäden bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro pro Schadensfall ab.
Ja, die gibt es. Es sind Ausbildungskonditionen, bei denen Sie aber folgende Vorraussetzungen beachten müssen:
Bei grober Fahrlässigkeit haften Beamte, Lehrer und sonstige Berufstätige für Schadensersatzansprüche Dritter selbst. Diese Ansprüche können nicht angerechnet oder von vornherein ausgeschlossen werden.
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