2025
Arbeitskraftabsicherung

Arbeitskraftabsicherung


Wie sichere ich meine Arbeitskraft ab?

Neben der persönlichen Kranken­ver­si­che­rung und der Vorsorge für die Familie ist die Arbeitskraftabsicherung die wohl wichtigste Absicherung. Hohe finanzielle Lücken können schon bei einer Arbeitsunfähigkeit entstehen. Ein richtiges Problem entsteht, wenn die Arbeitsunfähigkeit zu einer Berufs­unfähig­keit wird. Im folgenden wollen wir die Probleme an Hand eines Angestellten darstellen.
 
Wie die Definition einer Arbeitsunfähigkeit oder Berufs­unfähig­keit ganz genau aussieht, kann man auf dem Portal https://www.worksurance.de nachlesen. Wir wollen hier kurz die Produkte vorstellen, die für die Absicherung einer Arbeitsunfähigkeit und Berufs­unfähig­keit in Frage kommen.
 

Versicherungen für den Fall der Arbeitunfähigkeit

 

Krankentagegeldversicherung

 
Für den Fall, dass ein Angestellter arbeitsunfähig wird, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen durch seinen Arbeitgeber. Hier wird der Lohn zu 100 Prozent weitergezahlt. Nach den 6 Wochen stellt der Arbeitgeber die Zahlungen ein und der Angestellte muss das gesetzliche Krankengeld bei seiner gesetzlichen oder privaten Kranken­ver­si­che­rung beantragen.
 
Hier kommt leider die erste Überraschung. Das Krankengeld wird ungefähr in Höhe von 75% deines Nettoeinkommens gezahlt. Das ist natürlich eine Lücke, die im Alltag finanzielle Probleme verursachen kann. Für die Absicherung dieser Lücke gibt es die Krankentagegeldversicherung.
 
Die Krankentagegeldversicherung leistet ab dem 43ten Tag der Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit oder Unfall. Die Höhe des privaten Krankentagegeldes sollte sich an der Höhe des Nettoeinkommens orientieren. Beträgt das gesetzliche Krankengeld 300 Euro im Monat weniger als das Nettoeinkommen, schließt man in der Regel eine Krankentagegeldversicherung in Höhe von 10 Euro täglich ab.
 
Das gesetzliche Krankengeld wird 1 ½ Jahre bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Danach wird der Angestellte von der Kranken­ver­si­che­rung ausgesteuert und das Krankengeld und damit auch das private Krankentagegeld endet. In der Regel liegt dann eine Berufs­unfähig­keit oder Erwerbsunfähigkeit vor.
 
Arbeitskraftabsicherung
 

Versicherungen für den Fall der Berufs­unfähig­keit beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit

 
Ist die Krankheit oder die Folgen eines Unfalls besonders schlimm, kann es sein, dass der Angestellte seinen Beruf oder sogar gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann. Dann spricht man von Berufsunfähig beziehungsweise Erwerbsunfähig. In einem solchen Fall zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
 

Berufs­unfähig­keitsversicherung

 
Die private Absicherung ist hier die Berufs­unfähig­keitsversicherung beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Wie der Name schon sagt, zahlt die Berufs­unfähig­keitsversicherung eine monatliche Rente, wenn der versicherte Angestellte seinen Beruf nicht mehr zu 50% ausüben kann.
 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

 
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, sobald der Angestellte gar nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. In der Regel ist somit die Berufs­unfähig­keitsversicherung die bessere Arbeitskraftabsicherung, da sie schon, anders als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schon zahlt, wenn der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
 
 
Arbeitskraftabsicherung
 

Alternativen bei der Arbeitskraftabsicherung

 
Die wichtigsten Produkte für die Absicherung der Arbeitskraft sind wohl die Krankentagegeldversicherung und die Berufs­unfähig­keitsversicherung. Es gibt aber noch zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten und Alternativen. Diese könnten unter anderem in betracht kommen, falls die Gesundheitsfragen nicht erfolgreich beantwortet werden können.
 

Private Unfall­ver­si­che­rung

 
In erster Linie dient die private Unfall­ver­si­che­rung nicht dazu, ein fehlendes Einkommen abzusichern, sondern die finanziellen Folgen eines Unfalls. Das bedeutet auch, dass die Unfall­ver­si­che­rung keinen Leistungen bei Krankheit zahlt.
 
Die private Unfall­ver­si­che­rung ist als Ergänzung zur Krankentagegeldversicherung und Berufs­unfähig­keitsversicherung zu sehen. Die wichtigste Leistung der privaten Unfall­ver­si­che­rung ist die Invaliditätssumme und die gewählte Progression. Hierbei sollte man sich von einem Ver­sicherungs­makler beraten lassen.
 

Grundfähigkeitsversicherung

 
Eine Möglichkeit des Einkommensschutzes ist die sogenannte Grundfähigkeitsversicherung. Hier können bestimmte Grundfähigkeiten wie Gehen, Heben, Sehen, etc. mit einer monatlichen Rente abgesichert werden.
 
Für Berufe wie den LKW-Fahrer oder Taxi-Fahrer gibt es sogar spezielle Absicherungsmöglichkeiten von Fähigkeiten, ohne die der Beruf nicht ausgeübt werden kann. In diesem Fall zum Beispiel der Verlust des LKW Führerscheins.
 

Dread Disease Versicherung

 
Die Dread Disease ist ein relativ junges Produkt aus der Welt der Versicherungen. Sie ist eine Art Lebensversicherung und leistet nicht nur im Todesfall, sondern auch bei Eintritt besonders schwerer Krank­hei­ten.
 
Hier können beispielsweise die Krank­hei­ten Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Lähmungen abgesichert werden. Mancher Versicherer zählt hier bis zu 50 Krank­hei­ten auf. In der Regel ist die Dread Disease kein Ersatz für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung, sondern sollte als ergänzender Versicherungsschutz gesehen werden.

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