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Nein, dies ist nicht verpflichtend. Beamte können unabhängig vom Einkommen frei wählen zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
Ein ganz wichtiger Punkt ist Ihr Gesundheitszustand. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, kann die private für Ihre Vorerkrankungen Risikozuschläge erheben.
Vorerkrankungen sind daher auf jeden Fall beim Abschluss mitanzugeben.
Ja, die gibt es. Es sind Ausbildungskonditionen, bei denen Sie aber folgende Vorraussetzungen beachten müssen:
Kinder von Beamten (und Beamtenanwärtern) haben Anspruch auf Beihilfe. Ein Beamter erhält zum Beispiel 80 Prozent Beihilfe für seine Kinder. Für die restlichen 20 % muss eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, bei dieser der Betrag dann aber relativ gering ist.
Sind beide Ehepartner Beamte, wird das Kind immer demjenigen zugeordnet, welcher den Anteil des Familienzuschlags für das Kind erhält. Die Beihilfe für das Kind wird also nur einem Elternteil ausgezahlt.
Die Dienstunfähigkeit ist aus beamtenrechtlicher Sicht gemeint, nicht aus medizinischer Sicht. Der wichtigste Punkt dabei ist der genaue Aufgabenkreis desy Beamten in der jeweiligen Behöre. Gemäß § 44 Abs. 1 S. 1 BBG ist der Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen eines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft zur Erfüllung der Dienstpflichten unfähig ist. Die Dienstunfähigkeit kann sich aber gemäß § 44 Abs. 1 S. 2 BBG l kann aber auch bedeuten, dass der Beamte infolge von Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt wird. Außerdem ist es möglich, dass der Beamte, trotz wiederholter aufforderung nicht zum Arzt geht, diesen automatisch als dienstunfähig zu betiteln.
Es handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung für alle Beamten. Sie soll vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen, die aus verursachten Schäden während der Dienstzeit entstehen können.
Wenn man als Beamter auf Lebenszeit verbeamtet ist, bekommt dieser bei einer Dienstunfähigkeit ein "Ruhegeld" vom Staat. Dies gilt allerdings erst ab 5 Jahren im Dienst. Daher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders für junge Beamtenanwärter sinnvoll.
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