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Was kostet die ideale gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung, welche Gefahren sind abgedeckt und auf welche Leistungen sollten Sie unbedingt achten.

Inhalt dieser Seite

  1. Die ideale gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

  2. Leistungen und Deckungs­summe

  3. Kosten (inkl. Rechenbeispiele)

  4. Fazit 

 Das Wichtigste in Kürze

 

  • Mit der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ist abgesichert, dass jeder Bürger, unabhängig vom Einkommen, medizinisch versorgt wird!
  • Der zu zahlende Beitrag ist abhängig vom Einkommen der Versicherten. Aber auch bei den gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen gibt es Unterschiede.
  • Der Leistungskatalog ist im Großen und Ganzen ähnlich, unterscheidet sich nur in Bonusprogrammen und Zuschüssen.

1. Die ideale gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung


Die wichtigsten Infos

Gesetzliche Krankenversicherung

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail - es lohnt sich.

Die Grundlagen

Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt bis zu 5.212,50 Euro (oder 62.550 Euro im Jahr / Stand 2020), müssen Sie sich gesetzlich krankenver­sichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr ang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.

Kassen dürfen Zusatzbeitrag erheben
Seit 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Kranken­ver­si­che­rung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon je die Hälfte, also 7,3 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz reicht allerdings nicht aus, um die Ausgaben der Kassen zu decken. Die gesetzlichen Krankenversicherer dürfen deshalb einen Zusatzbeitrag erheben. Die Finanzierung des Zusatzbeitrages erfolgt seit 2019 wieder paritätisch, also hälftig von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Verlangt die Kasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 1,0 %, behält der Arbeitgeber 7,8 % des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil ein und überweist diesen Betrag zusammen mit dem fixen Arbeitgeberanteil von 7,3 % plus dem hälftigen Anteil am Zusatzbeitrag (0,5 %) an den Krankenversicherer.

Ihre Familie ist mitversichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert - anders als in der privaten Kranken­ver­si­che­rung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.

Freie Kassenwahl

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich ver­sichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen.

Bei höherem Zusatzbeitrag können Sie sofort kündigen
Als Versicherter können Sie die gesetzliche Krankenkasse problemlos wechseln, die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Falls die Kasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder die ausgezahlte Prämie senkt, haben Sie außerdem ein Sonderkündigungsrecht und können sogar innerhalb eines Monats kündigen. Über eine Änderung des Zusatzbeitrags muss die Kasse Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie zu einem anderen gesetzlichen Krankenversicherer wechseln können, bevor der neue Beitrag fällig wird.

Leistungsunterschiede

Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Teure und besonders schonende Behandlungsverfahren sind allerdings oft den Kunden der Privatversicherer vorbehalten.

Die Kassen bieten unterschiedliche Extras
Für Kassenkunden sind besonders die angebotenen Extraleistungen von Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Kassen bezahlen zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife - zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt. 

Jetzt Preisunterschiede nutzen

Seit 2015 gilt in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttogehalts, davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Kommt eine Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen müssen. Wenn die Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.

Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Ihr Beitrag zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag - auch wenn Sie tatsächlich mehr verdienen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2020 bei 4.687,50 Euro im Monat, das entspricht einem Jahres-Bruttoeinkommen von 56.250 Euro.

Beispiel: Sie verdienen als gesetzlich Versicherter 4.950 Euro im Monat. Ihre Kasse verlangt den allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent bis zu Höhe der aktuellen Bemessungsgrenze, das sind 684,38 Euro. Diese Summe - plus ein ggf. fälliger (kassenindividueller) Zusatzbeitrag - wird zur Hälfte von Ihrem Bruttogehalt einbehalten.

So wechseln Sie

Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, sobald Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Beispiel: Sie wollen ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein, dann müssen Sie zum 31. März kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse also bis zum 31. Januar zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie Ihre Kündigung im Zweifel nachweisen können.

Falls Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 18-monatige Bindungsfrist entfällt.

Ergänzung: Zusatzversicherung

Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur die medizinische Grundversorgung. Wenn Sie erstklassige Leistungen wollen, entscheiden Sie sich als Kassenpatient am besten für eine private Kranken-Zusatzversicherung.

Gestalten Sie den Zusatzschutz nach Ihrem persönlichem Bedarf
Welche Leistungen Sie in Ihrer Kranken-Zusatzversicherung absichern, entscheiden Sie nach persönlichem Bedarf. Je nach Tarif versicherbar sind ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (z.B. Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz) und Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (z.B. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung).

Wichtig: Die Leistungen Ihrer privaten Kranken-Zusatzversicherung können Sie in aller Regel nicht sofort nach Abschluss der Police in Anspruch nehmen. Bis Ihr Zusatzversicherer etwa teuren Zahnersatz oder eine hochwertige Brille bezahlt, müssen Sie mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Informieren Sie sich also rechtzeitig.

Alternative: Privat ver­sichern

Die Private Kranken­ver­si­che­rung bietet viele Vorteile. Als Arbeitnehmer müssen Sie nur dann gesetzlich krankenversichert bleiben, wenn Sie nicht mehr als 5.212,50 Euro im Monat verdienen (oder 62.550 Euro im Jahr / Stand 2020). Sobald Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt, dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das kann sich vor allem lohnen, wenn Sie gesund sind und keine Familienangehörigen mitver­sichern müssen. 

Auch wenn Sie nicht in die Private wechseln können oder wollen, sollten Sie auf ein Plus an Leistungen nicht verzichten: Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung verbessern Sie Ihre medizinische Versorgung entscheidend und passen Ihren Versicherungsschutz an Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse an.


Die Vorteile einer guten gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung

 

 Solidaritätsprinzip: Alle zahlen entsprechend ihres Einkommens ein, sodass auch Menschen mit geringerem Einkommen Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung haben.

 Familienversicherung: Ehepartner und Kinder können oft ohne zusätzliche Beiträge mitversichert werden, was besonders für Familien ein großer Vorteil ist.

 Unabhängigkeit vom Gesundheitszustand: Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Einkommen, nicht nach Vorerkrankungen oder dem individuellen Gesundheitszustand. Es gibt keine Risikozuschläge.

 Stabile Leistungen: Die in der GKV festgelegten Leistungen sind umfassend und gesetzlich garantiert. Jeder Versicherte hat Anspruch auf die gleichen Basisleistungen, egal wie viel er zahlt.

 Geringes finanzielles Risiko: Bei schwerwiegenden oder lang andauernden Erkrankungen übernimmt die GKV in der Regel alle notwendigen Behandlungen, ohne dass hohe Kosten auf den Versicherten zukommen.

 Beitragsstabilität im Alter: Im Gegensatz zur privaten Kranken­ver­si­che­rung steigen die Beiträge im Alter nicht dramatisch an. Rentner zahlen weiterhin einkommensabhängige Beiträge.

 Kostentransparenz: Es gibt keine versteckten Kosten oder hohe Eigenbeteiligungen. Die meisten Behandlungen und Medikamente sind gedeckt, und es gibt nur moderate Zuzahlungen.


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Warum ist eine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung sinnvoll?

Eine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung ist natürlich nicht nur sinnvoll, sondern auch eine Pflichtversicherung, es sei denn man ist privat versichert.

Eine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung hat folgende Aufgaben: 

  • Gesundheitszustand erhalten
  • Gesundheitszustand verbessern oder
  • Gesundheitszustand wiederherstellen

Die Kranken­ver­si­che­rung ist die erste und wichtigste Säule des deutschen Gesundheitssystems.

Sie dient der Absicherung des Versicherten vor Krankheitsrisiken und damit verbundenen Kosten. Aufgabe der Krankenkassen ist es daher, den Versicherten bedarfsgerechte medizinische Leistungen zu erbringen und die Gesundheit durch Aufklärung und Beratung sowie Rehabilitationsmaßnahmen zu fördern. Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen hat die Kranken­ver­si­che­rung keinen einheitlichen Versicherungsträger. Deutsche Staatsbürger können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen. Einige von ihnen haben einen speziellen Fokus, wie zum Beispiel die Ausrichtung auf eine bestimmte Berufsgruppe oder Branche. 2018 gab es in Deutschland 110 verschiedene Krankenkassen. Der Leistungskatalog einer Krankenkasse ist gesetzlich geregelt, also grundsätzlich gleich.

Es ist möglich alle 18 Monate seine Krankenkasse zu wechseln!

Vergleichen Sie daher die Beiträge und freiwilligen Leistungen und wechseln Sie bei Bedarf. Es darf sogar auch zur alten Versicherung zurückgewechselt werden, wenn die Konditionen hier wieder passen oder die neue Versicherung Ihre Beiträge erhöht hat.
 

Freiwillige Leistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sind gesetzlich vorgeschrieben und zu ca. 95 % gleich. Die Krankenkassen bieten freiwillige Zusatzleistungen an, die sich von Kasse zu Kasse unterscheiden.

Diese Zusatzleistungen können z. B. Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen für Alternativmedizin beinhalten. Manche Krankenkassen bezuschussen auch die professionelle Zahnreinigung oder bieten einen vergünstigten Zahnersatz an.

Hier müssten Sie ver­gleichen und das beste Angebot für sich heraussuchen.

Oder wir helfen Ihnen dabei!


2. Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung


Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) decken eine Vielzahl von medizinischen Bedürfnissen ab. Hier eine einfache Übersicht:

  • Arztbesuche: Du kannst zum Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt gehen, und die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Untersuchung und Behandlung.
  • Medikamente: Verschreibt dir der Arzt Medikamente, zahlt die GKV den Großteil. Du musst meist nur eine kleine Zuzahlung leisten.
  • Krankenhausaufenthalte: Wenn du ins Krankenhaus musst, sind die Behandlung und Pflege abgedeckt. Du zahlst lediglich eine geringe Pauschale pro Tag.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Die Kasse übernimmt regelmäßig Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, wie z. B. Check-ups, Krebsvorsorge oder Impfungen.
  • Therapien: Behandlungen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie werden ebenfalls von der Kasse übernommen, wenn sie ärztlich verordnet sind.
  • Reha und Kuren: Muss man nach einer Krankheit oder einem Unfall zur Reha oder Kur, hilft die GKV auch hier mit den Kosten.
  • Schwangerschaft und Geburt: Von der Vorsorgeuntersuchung bis zur Entbindung – werdende Mütter sind rundum versorgt.
  • Krankengeld: Wenn du länger krank bist und kein Gehalt mehr bekommst, zahlt dir die Kasse nach sechs Wochen Krankengeld, damit du finanziell abgesichert bist.
  • Psychotherapie: Die Behandlung bei psychischen Problemen oder Erkrankungen wird von der Kasse übernommen, wenn sie notwendig ist.

 

Diese Grundversorgung ist für alle Versicherten gleich, aber bei speziellen Behandlungen oder Extras (wie Brillen oder Zahnersatz) musst du oft selbst etwas dazuzahlen.


 

Experten-Tipp:

 

„Die Festleistung der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnersatz beträgt in der Regel 50 % der Regelleistung. Mitglieder, die in den letzten fünf Jahren mindestens eine zahnärztliche Kontrolle hatten, erhalten einen pauschalen Zuschuss von 70 %. Diese erhöht sich auf 80 %, wenn in den letzten zehn Jahren ununterbrochen jährliche Inspektionen durchgeführt wurden.“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


 

3. Was kostet eine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung?

 


Rechenbeispiel: gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

 

Versicherer IKK
Jahrebruttoeinkommen Auszubildender - 20.000 €
monatlicher Beitrag 132,50 €
   
Versicherer Barmer
Jahrebruttoeinkommen Arbeitnehmer - 30.000 €
monatlicher Beitrag 389,38 €
   
Versicherer Bahn BKK
Jahrebruttoeinkommen Selbstständiger - 85.000 €
monatlicher Beitrag 764,25

 


Ihre gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung im Check!

 
Das Wichtigste in Kürze:
 
  • Bei den meisten Leistungen beim Arzt oder Krankenhaus spielt es keine Rolle, bei welcher Krankenkasse Sie sind.
  • Dennoch macht ein Wechsel der Krankenkasse Sinn: Im besten Fall zahlt man weniger Beiträge, bekommt viele freiwillige Boni und bessere Leistungen.
  • Im Januar 2022 haben 19 Krankenkassen ihre Beiträge erhöht.
  • Sie können Ihre Mitgliedschaft nach zwölf Monaten jederzeit kündigen, auch wenn keine Erhöhung erfolgt.

 

So gehen Sie vor:

 
  • Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, gehen Sie zu einer Versicherung, die Ihnen einen guten Gesamtservice, freiwillige Zusatzleistungen und niedrige Prämien bietet.
  • Jetzt mit uns die beste Versicherung finden!

 

Experten-Tipp:

 

„Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse!“

 

Dennis Becker

 

Dennis Becker

Dennis Becker

Berater

 


 

4. Fazit

 


 

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) in Deutschland ist das Standardmodell für die meisten Menschen. Ihre Beiträge werden nach dem Einkommen berechnet: Wer mehr verdient, zahlt mehr, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das Solidaritätsprinzip steht im Vordergrund, was bedeutet, dass alle einzahlen, um sicherzustellen, dass jeder die medizinische Versorgung erhält, die er braucht – unabhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge. Die angebotenen Leistungen sind in vielen Bereichen gut, aber nicht immer vollständig. Für zusätzliche Leistungen müssen Versicherte oft privat aufkommen oder Zusatzversicherungen abschließen. Ein großer Vorteil der GKV ist die Familienversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner und Kinder ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden. Für Menschen mit niedrigem Einkommen oder im Krankheitsfall bietet die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung eine verlässliche Absicherung. Allerdings gilt, dass auch Per­sonen mit höherem Einkommen vergleichsweise hohe Beiträge zahlen, ohne exklusive Leistungen zu erhalten. Insgesamt ist die GKV eine solidarische Absicherung, die eine Grundversorgung für alle sicherstellt, aber bei speziellen Bedürfnissen oder Wünschen nicht immer ausreicht.

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Häufige Fragen zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung!

Wie viel kostet eine gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung?

Der aktuelle allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Hinzu kommen versicherungsspezifische Zusatzbeiträge, die durchschnittlich 1,3 % betragen, aber je nach Krankenkasse variieren. Damit entsprechen 15,9 % des Bruttoeinkommens dem durchschnittlichen monatlichen Beitrag zur GKV.

 

Muss man gesetzlich krankenversichert sein?

Es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Pflichtmitglieder der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoeinkommen unter der jährlich angepassten Versicherungspflichtgrenze (5.362,50 € monatlich im Jahr 2021) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 € monatlich im Jahr 2021) liegt.

 

Was passiert, wenn man nicht krankenversichert ist?

Wenn Sie unversichert sind und daher keine Versicherungsbeiträge zahlen, müssen Sie mit einigen Konsequenzen rechnen: Beitragsschulden bauen sich auf. Im Zweifel holt der Zoll sie ein – etwa durch Beschlagnahme von Konten. Darüber hinaus erheben Versicherungen Verspätungszuschläge.

 

Kann man ohne Versicherung zum Arzt gehen?

Ja, in Deutschland werden Sie auch behandelt, wenn Sie einen Arzt ohne Kranken­ver­si­che­rung aufsuchen – zumindest in schweren oder sogar lebensbedrohlichen Fällen oder wenn Sie starke Schmerzen haben. Wenn Sie jedoch zum Beispiel einen Hausarzt wegen einer weniger schweren Erkrankung aufsuchen möchten, müssen Sie dafür selbst bezahlen.


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von Pascal – zuletzt aktualisiert am 08.10.2024 ersicherung

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