Die Grundfähigkeitsversicherung löst sich von einem bestimmten Beruf und definiert den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten als Leistungsauslöser. Solche Grundfähigkeiten sind zum Beispiel:
- Gebrauch der Arme und Hände (Heben, Tragen, Greifen)
- Gebrauch der Beine (Stehen, Gehen, Treppensteigen, Gleichgewicht)
- Funktionen des Rückens (Bücken, Ziehen und Schieben, Sitzen)
- Kommunikationsfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen)
- psychische Fähigkeiten (geistige Leistungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, psychische Gesundheit)
Wie diese Grundfähigkeiten genau definiert sind, unterscheidet sich bei den Versicherern, ebenso die Regelung, ab wann Sie Anspruch auf eine Rentenzahlung haben. Manchmal reicht der Verlust einer Grundfähigkeit, manchmal müssen zwei oder drei Beeinträchtigungen zusammenkommen. Wird der Vertrag passend gestaltet, kommt die Grundfähigkeitsversicherung einem BU-Schutz sehr nahe. Es ist sogar denkbar, dass eine Grundfähigkeitsversicherung leistet, auch wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt.