Jeder Hausbesitzer sollte eine Gebäudeversicherung haben. In den meisten Fällen ist es so, dass das komplette private Vermögen im Haus steckt und bei Verlust würde es einen großen finanziellen Schaden bedeuten. Daher ist eine Gebäudeversicherung sehr empfehlenswert.
Die daraus entstandenen Schäden und Kosten, wie z. B. die Miete für eine notwendige Übergangswohnung (bis zu zwölf Monate) oder die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten übernimmt die Versicherung ebenfalls.
Bei den meisten Versicherungen sind folgende Leistungen nicht mitinbegriffen, aber es gibt die Möglichkeit diese hinzuzubuchen:
Aus folgenden Faktoren wird der Beitrag individuell berechnet:
Grundsätzlich ist die grobe Fahrlässigkeit kein Bestandteil des Versicherungsschutzes. Bedeutet für Sie, wenn Sie bewusst die Kerzen beim Verlassen der Wohnung anlassen und daraus ein Feuer entsteht, kann die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verwehren, da in diesem Fall, bewusst fahrlässig gehandelt wurde.
Mittlerweile bieten einige Versicherer eine Zusatzklausel an. Der sogenannte „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Diese Zusatzklausel gewährleistet Ihnen eine zuvor festgelegte und begrenzte Summe im Fall einer groben Fahrlässigkeit.
In der Regel können Sie sich auf eine Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Leistungsanspruch* verlassen. Achten Sie allerdings unbedingt darauf, Ihre Angaben wahrheitsgetreu zu übermitteln. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
*Leistungsanspruch; definiert die Abnahme eines Schadens, welcher im Tarif enthalten ist, durch die Versicherung oder Gutachter und stellt somit Ihren Anspruch auf Leistungserfüllung dar.
Eine Hausratversicherung schützt in erster Linie Ihren Hausrat. Das schließt hauptsächlich Ihr Mobiliar sowie Ihre Einrichtungsgegenstände ein. Lediglich Schäden an Türen und Fenstern nach einem Einbruch werden mitunter von der Hausratversicherung gedeckt. Das bedeutet für Sie, dass äußerliche Schäden an der Immobilie nicht Bestandteil einer Hausratversicherung sind. Jedoch ist der Hausrat oftmals ebenso wenig Bestandteil der Gebäudeversicherung. Demnach ist ratsam, eine Gebäudeversicherung unbedingt mit einer Hausratversicherung zu ergänzen.
Gern helfen wir Ihnen weiter!
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