Ein Arzt Ihrer Wahl entscheidet dies. Es kann sein, dass noch ein weiteres Gutachten notwendig ist.
Nein, muss er nicht. Sie sind immer am aktuellen Berufs versichert.
Ihre Arbeitskraft sollte abgesichert sein. Da die gesetzliche Rentenversicherung nur teilweise in geringer Höhe schützt, ist eine zusätzliche Absicherung noch wichtiger. Die Volle Höhe der Rente erhalten Sie, wenn Sie täglich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten können. Die halbe Rente bei drei bis sechs Stunden täglich. Vorrausgesetzt Sie haben 60 Monate den Beitrag gezahlt.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Versicherung schon, wenn der Versicherte seinen Berufs zu 50 % nicht mehr ausüben kann, der Erwerbsunfähigkeitsveersicherung dagegen erst, wenn der Versicherte 100 % invalide ist.
Da Selbstständige meist keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche haben, auch bei der Erwerbsminderungsrente, ist es grade für diese sehr wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!!!