Ja, Hörgeräteversicherungen können eine Selbstbeteiligung haben. Dies ist allerdings vom Tarif abhängig und nicht immer der Fall.
Nein, die Hörgeräteversicherung kann nicht steuerlich abgesetzt werden, da es eine Sachversicherung ist. Das ist zum Beispiel vergleichbar mit einer Fahrradversicherung. Ausnahmen können allerdings bestehen, wenn das Hörgerät zum Beispiel zur Ausübung des Berufes benötigt wird.
Die meisten Versicherungen Übernehmen in der Regel fast alle Schäden, die nicht mutwillig verursacht worden sind. Zum Beispiel beschädigte Elektronik durch Kondenswasser. Aber auch Schäden durch versehentliches Eigenverschulden wie zum Beispiel durch eine Fehlbedienung kann von der Versicherung übernommen werden.
Wenn das Hörgerät nicht aus dem eigenen Haus / Wohnung gestohlen worden ist oder durch einen Haus/Wohnungsbrand beschädigt worden ist, greift die Hausratsversicherung nicht. Also sind Schäden, die durch Personen verursacht wurden, nicht inbegriffen.
Gern helfen wir Ihnen weiter!
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