2024
Häufige Fragen Dauercamping Versicherung

FAQ zur Dauercampingversicherung


Häufige Fragen zur Campingversicherung!

Warum brauch man eine Wohnwagenversicherung?

 Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Versichern des Wohnwagens mindestens eine Haft­pflichtversicherung, die Halter, Fahrer und Beifahrer gegen Schadensersatzansprüche Dritter schützt. Doch da der Wert der mobilen Ferienwohnungen durch teuere Inneneinrichtungen und kostspielige technische Komponenten immer mehr steigt, reicht eine Basisversicherung meist nicht aus und man sollte sinnvoller weise die ein oder andere zusätzliche Wohnwagenversicherung abschließen.

Welche Varianten der Wohnwagenversicherung gibt es?

 Neben der obligatorischen Kfz-Haft­pflichtversicherung bietet sich zur Wohnwagen Versicherung auch der Abschluss einer Kasko-Versicherung an. Welche Kasko-Versicherung die geeignete und darüber hinaus auch die günstigste Wohnwagenversicherung ist, kommt auf das jeweilige Modell und die dazugehörige Ausstattung an und kann daher nicht pauschal gesagt werden. Jedoch ist nur dann den Wohnwagen ver­sichern erfolgreich, wenn die abgeschlossene Wohnwagenversicherung auch wirklich alle Schadensfälle, die hinsichtlich des eigenen Fahrzeugs von Belang sind, abdeckt. Eine Teilkasko-Versicherung deckt beispielsweise auch Schäden, die durch Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle oder an fest eingebauten Teilen verursacht werden, beim eigenen Fahrzeug ab. Der Umfang einer Vollkasko beinhaltet über die Teilkasko hinaus zusätzlich Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht sowie eine Inhaltsversicherung für Reisegepäck und Inventar. Für Dauercamper gibt es sogar eine gesonderte Dauercampingversicherung, die Inneneinrichtungen von Caravans mit versichert.

Welche Leistungen beinhaltet eine Wohnwagenversicherung?

 Welche Leistungen eine Wohnwagenversicherung innerhalb ihrer angebotenen Versicherungsarten und Tarife erbringt, kann man ebenfalls über unseren Versicherungsvergleich herausfinden, bevor man eine Wohnwagenversicherung online abschließt. Da der Leistungsumfang der verschiedenen Anbieter von Wohnwagenversicherungen häufig variiert, empfiehlt sich das genaue Studieren der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, da diese teilweise Ausschlussklauseln enthalten, die sich auf eine eventuell eintretende Schadensregulierung auswirken können. So kann beispielsweise eine nach Ansicht des Versicherers ungeeignete Schließvorrichtung am Wohnwagen bei einem Diebstahl zur Ablehnung der Schadensübernahme führen.

Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagens?

2013 wur­de die 3. EG-Richt­li­nie durch die Bun­des­re­gie­rung angepasst. Hier gibt es einige Neuheiten in der Führerscheinklasse B. Für Fahrten mit dem Wohnwagen gibt es nun 3 verschiedene Führerscheinklassen, die infrage kommen:

    • Mit dem Füh­rer­schein der Klas­se B kön­nen Pkw mit ei­nem An­hän­ger bis zu 750 kg (zu­läs­si­ges Ge­samt­ge­wicht) ge­fah­ren wer­den.
    • Der Zu­satz B96, auch Schlüs­sel­zahl B96 ge­nannt, er­laubt das Fah­ren ei­nes Pkw mit ei­nem An­hän­ger über 750 kg (zu­läs­si­ges Ge­samt­ge­wicht) und ei­ner Kom­bina­tion von Fahr­zeug und An­hän­ger zwi­schen 3.500 kg und 4.250 kg.
    • Bei Er­werb der Füh­rer­schein­klas­se BE dür­fen Pkw mit An­hän­ger zwi­schen 750 kg und 3.500 kg zu­läs­si­ger Ge­samt­mas­se ge­fah­ren wer­den.
    Der Standard Wohnwagen-Führerschein ist die Schlüs­sel­zahl B96. Ei­ni­ge Mo­del­le kön­nen auch mit ei­nem nor­ma­len B-Füh­rer­schein gefahren wer­den. Bei größeren/schwereren Wohnwagen muss der Führerschein der BE gemacht werden.

Welche Gewichtsklassen gibt es?

  • Das zulässige Ge­samt­­ge­wicht/die zu­läs­si­ge Ge­samt­­mas­se ist das Ge­wicht, wel­ches in keinem Fall über­schrit­ten wer­den darf. Details hierzu finden Sie in der Zu­­las­sungs­­be­schei­ni­­gung Teil I. Dort finden Sie auch die jeweiligen zu­läs­si­gen maxi­ma­len Achs­­las­ten.
  • Das Leer­gewicht ist das Ge­wicht des be­triebs­­fer­ti­gen Fahr­zeugs mit ei­nem Fah­rer m/w/d (75 kg), ei­nem zu 90 Pro­zent ge­füll­ten Kraft­stoff­tank und ei­nem zu 90 Pro­zent ge­füll­ten Frisch­­was­ser­sys­tem.
  • Die Anhänge­last bezeichnet das maxi­ma­le Ge­wicht des An­hän­gers (ge­bremst oder un­ge­bremst).
  • Die Dach­last zeigt an, wie viel auf das Dach ge­packt wer­den darf. 
  • Das Fahrzeug ist überladen, wenn das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Achslast überschritten wird. 

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