Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Versichern des Wohnwagens mindestens eine Haftpflichtversicherung, die Halter, Fahrer und Beifahrer gegen Schadensersatzansprüche Dritter schützt. Doch da der Wert der mobilen Ferienwohnungen durch teuere Inneneinrichtungen und kostspielige technische Komponenten immer mehr steigt, reicht eine Basisversicherung meist nicht aus und man sollte sinnvoller weise die ein oder andere zusätzliche Wohnwagenversicherung abschließen.
Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung bietet sich zur Wohnwagen Versicherung auch der Abschluss einer Kasko-Versicherung an. Welche Kasko-Versicherung die geeignete und darüber hinaus auch die günstigste Wohnwagenversicherung ist, kommt auf das jeweilige Modell und die dazugehörige Ausstattung an und kann daher nicht pauschal gesagt werden. Jedoch ist nur dann den Wohnwagen versichern erfolgreich, wenn die abgeschlossene Wohnwagenversicherung auch wirklich alle Schadensfälle, die hinsichtlich des eigenen Fahrzeugs von Belang sind, abdeckt. Eine Teilkasko-Versicherung deckt beispielsweise auch Schäden, die durch Sturm, Hagel, Brand, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle oder an fest eingebauten Teilen verursacht werden, beim eigenen Fahrzeug ab. Der Umfang einer Vollkasko beinhaltet über die Teilkasko hinaus zusätzlich Schäden, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht sowie eine Inhaltsversicherung für Reisegepäck und Inventar. Für Dauercamper gibt es sogar eine gesonderte Dauercampingversicherung, die Inneneinrichtungen von Caravans mit versichert.
Welche Leistungen eine Wohnwagenversicherung innerhalb ihrer angebotenen Versicherungsarten und Tarife erbringt, kann man ebenfalls über unseren Versicherungsvergleich herausfinden, bevor man eine Wohnwagenversicherung online abschließt. Da der Leistungsumfang der verschiedenen Anbieter von Wohnwagenversicherungen häufig variiert, empfiehlt sich das genaue Studieren der jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, da diese teilweise Ausschlussklauseln enthalten, die sich auf eine eventuell eintretende Schadensregulierung auswirken können. So kann beispielsweise eine nach Ansicht des Versicherers ungeeignete Schließvorrichtung am Wohnwagen bei einem Diebstahl zur Ablehnung der Schadensübernahme führen.
2013 wurde die 3. EG-Richtlinie durch die Bundesregierung angepasst. Hier gibt es einige Neuheiten in der Führerscheinklasse B. Für Fahrten mit dem Wohnwagen gibt es nun 3 verschiedene Führerscheinklassen, die infrage kommen:
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