Feierlichkeiten bei der Verehelichung von Braut und Bräutigam. Feierlichkeiten nach einem Partnerschaftsvertrag, z. B. von gleichgeschlechtlichen Paaren. Aber auch Feierlichkeiten zum Jahrestag der Hochzeit (allerdings ab der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit).
Hier kommt es auf den Versicherer an! Es gibt Verträge mit und ohne Selbstbeteiligung. Klären Sie dies vorher ab!
Die Hochzeitsversicherung kann bei Beginn der Planung abgeschlossen werden, aber auch bis spätestens bis 30 Tage vor Beginn der Hochzeitsfeier. Lesen Sie sich hierzu den Vertrag des Versicherers genau durch, wir beraten Sie aber auch gern dazu!
Gern helfen wir Ihnen weiter!
025284189797